Corona Reise-Spezial – Teil 1: Welche Rechte habe ich als Passagier bei Flugannullierungen?

Um die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen, setzen viele Länder weltweit auf Reisebeschränkungen. Dies führt zu Flugverspätungen und im schlimmsten Fall zu einer Annullierung. Welche Rechte Sie als Fluggast haben, lesen Sie in diesem Beitrag.

Bunte Anzeigetafel am Flughafen. Angezeigt werden stornierte Flüge aufgrund von COVID-19

Was passiert, wenn mein Flug annulliert wurde?

Grundsätzlich haben Sie bei Flugannullierungen immer das Recht auf die vollständige Erstattung des Tickets oder einen Ersatzflug.
Viele Anbieter versuchen derzeit, diese beiden Optionen durch das Anbieten eines Fluggutscheines abzuwälzen und die Passagiere damit an sich zu binden. Fordern Sie Ihr Recht auf Ticketerstattung bzw. Ersatzflug schriftlich bei der Airline ein und setzen Sie eine Frist von 7 Tagen. Eine Mustervorlage hierzu können Sie bei der Verbraucherzentrale herunterladen.

Der Vorschlag der Bundesregierung einer Pflicht zum Akzeptieren des Fluggutscheins wurde von der EU abgelehnt. Das heißt für Sie: Der Flugpreis darf nur mit schriftlicher Einverständnis des Fluggastes als Gutschein erstattet werden! 
Die Einstufung der COVID-19-Situation wird jedoch als außergewöhnlicher Umstand eingestuft, auf den Fluggesellschaften keinerlei Einfluss haben, weshalb sie nicht verpflichtet sind, zusätzlich eine Entschädigung anzubieten. Auch für Fluggesellschaften steht der Schutz Ihrer Fluggäste und der Besatzung an erster Stelle. 

Was passiert, wenn ich aufgrund einer Annullierung am Flughafen festsitze?

In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft in Form von

– Essen und Getränken

– Zugang zu Kommunikationsmitteln

– falls nötig einer Unterkunft in Hotels

Geregelt wird dies durch die Europäische Verordnung EG261. Diese ist ausschließlich gültig für Passagiere, die von einem EU-Flughafen ihre Reise beginnen. Außerhalb der EU können andere Rechte gelten. 

Was passiert, wenn ich aufgrund einer Annullierung im Ausland nicht nach Hause reisen kann?

Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Annullierung aufgrund des Coronavirus noch in einem fremden Land, so können Sie trotz Reiseverbot um einen Ersatzflug bitten. Aufgrund von Einschränkungen bei Ersatzflügen, kann es ratsam sein, alternative Möglichkeiten für Ihren Rücktransport in Erwägung zu ziehen. Im Normalfall gewähren die Länder ihren Bewohnern die Rückkehr aus Gebieten mit Reiseverbot. Es kann jedoch sein, dass Sie sich in Quarantäne begeben oder sich einer Gesundheitsüberprüfung unterziehen müssen.

Wie kann ich mich auf Flügen vor dem Coronavirus schützen?

Achten Sie stets auf ausreichende Hygiene, besonders durch regelmäßiges Händewaschen und/oder Desinfizieren. Halten Sie Abstände zu anderen Menschen ein und tragen Sie, wo diese nicht möglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung. Weitere Informationen, wie Sie sich schützen können, erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit. 


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