Corona Spezial – Teil 2: Insolvenz

Haben die Maßnahmen der Bundesregierung die drohenden Insolvenzen nur hinausgeschoben? Können sie überhaupt verhindert werden?

Corona Insolvenz: Mann im Anzug mit herausgezogenen Hosentaschen

Bis April 2021 galt die gesetzliche Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, um die Folgen der Corona Pandemie für die Wirtschaft zu dämpfen. Seit Mai 2021 besteht somit wieder die Pflicht zur Antragsstellung einer Insolvenz. Zahlungsunfähige Unternehmen (ob aufgrund der Corona Pandemie oder nicht) müssen wieder Insolvenzanträge stellen. Trotzdem ist die Zahl der beantragten Insolvenzen momentan geringer als noch im Vorjahr.

Finanzielle Hilfen sollen der Insolvenz entgegenwirken

Laut Bundesregierung sind von Januar bis November 2020 14.621 Unternehmensinsolvenzen beantragt worden. Allerdings kann nicht erhoben werden, welche dieser Insolvenzen eine Folge der Corona Pandemie sind. Es liegen ebenfalls keine Informationen vor, wie viele Unternehmensinsolvenzen durch die Maßnahmen der Bundesregierung tatsächlich verhindert werden konnten. Es habe jedoch seit Januar 2020 nach Einschätzung der Regierung keine Misserfolge bei der Durchführung der Maßnahmen gegeben. Im Januar 2021 sei die Zahl der Insolvenzanträge um 34 Prozent niedriger gewesen als im Januar 2020. Somit geht man davon aus, dass die Maßnahmen und finanziellen Hilfen sowie die Erleichterungen in Sachen Kurzarbeit erfolgreich waren.

Es werden weitere Insolvenzen folgen

Prognosen für die Zukunft zu erstellen, ist schwierig, da so etwas wie die Corona Pandemie bisher einzigartig ist. Die Zahlen der Insolvenzanträge werden aber voraussichtlich auch 2021 weiter ansteigen. Trotzdem bedeute dies laut Bundesregierung keine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland.

Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement im Unternehmen

Die Corona Pandemie trifft selbst die ertragreichsten Unternehmen hart. Gerade kleinere Unternehmen sind oft auf starke Geschäftspartner angewiesen. Sind diese nicht mehr solvent und können Rechnungen nicht pünktlich oder gar nicht mehr begleichen, bricht auch das eigene Unternehmen häufig zusammen.

Die Bundesregierung hat mit schnellem Krisenmanagement reagiert. Das bedeutet finanzielle Hilfen, Erleichterung bei Nutzung von Kurzarbeit und Gesetzesänderungen. Das alles mildert zwar die Umstände, doch letzten Endes müssen die Geschäftsleiter ihre Unternehmen selbst wieder aus dem Schlamm ziehen.
Daher sollte eine der obersten Prioritäten von Geschäftsleitern sein, aus 2020 nachhaltig zu lernen. Die Wettbewerbsfähigkeit muss auch in schwierigen Zeiten erhalten bleiben. Zukünftig sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die das Unternehmen auf den Umgang mit Krisen vorbereiten.

Abhilfe durch den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) will künftig „vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren“ ermöglichen. Droht ein Unternehmen bald zahlungsunfähig zu werden, können vom Insolvenzverfahren unabhängige Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen können Unternehmen Verfahrenshilfen in Anspruch nehmen, um ihr Geschäft neu zu strukturieren. Das Gesetz zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen verpflichtet Unternehmen gleichzeitig dazu, ein internes Krisenfrüherkennungssystem einzurichten, womit ständig die Solvenz geprüft wird. So können bei drohender Insolvenz augenblicklich Gegenmaßnahmen ergriffen werden.


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