Corona Spezial – Teil 5: Strafrecht bei Infektion

Ansteckung als Körperverletzung? Eine vorsätzliche Corona Infektion ist strafbar. Und wenn die infizierte Person gar keine Symptome zeigt?

Älterer Mann mit Maske niest in seine Armbeuge.

Eine Infektion mit Covid-19 sorgt auch in Sachen Strafrecht für nie dagewesene juristische Fälle.

Ist Ansteckung mit Todesfolge ein Tötungsdelikt?

Es ist tatsächlich schon zu „Spuckattacken“ gekommen, wo infizierte Person gezielt eine Ansteckung verursachen wollten. Wir wissen bereits, dass Covid-19 einen lebensbedrohlichen Gesundheitszustand und potenzielle Folgeschäden verursachen kann. Somit gilt diese vorsätzliche Infektion als Körperverletzung.

Stirbt das Opfer tatsächlich an der Infektion, handelt es sich dann um ein Tötungsdelikt? Das kommt auf den Vorsatz an. Der Täter muss wissen, welche Folgen (Körperverletzung, Tötung) sein Angriff haben wird und Willens sein, diese in Kauf zu nehmen.

Zudem muss nachweisbar sein, dass der Täter die Infektion verursacht hat und nicht jemand anderes auf anderem Wege. Diesen Nachweis zu erbringen, ist meist schwierig.

Ist Körperverletzung der richtige Begriff?

Es handelt sich um eine Infektion, nicht um eine körperliche Misshandlung. Die Ansteckung ruft nicht unbedingt Schmerzen hervor, verschlechtert den Gesundheitszustand aber unter Umständen erheblich. Somit wäre die Bezeichnung „Gesundheitsschädigung“ treffender.

Bricht die Krankheit beim Opfer gar nicht aus, lässt sich anzweifeln, ob der Tatbestand einer Gesundheitsschädigung oder Körperverletzung bereits bei der bloßen Infektion erfüllt ist. Eine tatsächliche Schädigung der Gesundheit und damit Beeinträchtigung des körperlichen Wohls liegt dann faktisch nicht vor.

Ist die Infektion ohne Symptome strafbar?

Laut Strafgesetzbuch ist die vorsätzliche Ansteckung anderer somit nicht als Körperverletzung strafbar, wenn das Opfer keine Symptome zeigt.

ABER:

Durch das Infektionsschutzgesetz schon. Laut Infektionsschutzgesetz ist allein das Verbreiten einer so gefährlichen Krankheit wie Covid-19 schon strafbar. Immerhin wird der Angesteckte durch die Infizierung selbst hochansteckend – auch ohne Symptome.

Der Bußgeldkatalog zur Corona Pandemie

Um die Verbreitung der Corona Pandemie einzudämmen, hat die Bundesregierung entsprechende Bußgelder verhängt. Die aktuellen Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer finden Sie HIER.


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