Corona Spezial – Teil 6: Gerichtsverfahren in der Pandemie

Der Inzidenzwert ist in den letzten Monaten gesunken. Daher sind Gerichte und Behörden auch während der Pandemie wieder regulär geöffnet. Es gelten bei Gerichtsverfahren natürlich die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts.

Im Gerichtssaal sitzen Zuschauer und eine Vorsitzende.

Allgemeine Pandemie-Vorschriften bei Gerichtsverfahren

Meist wird in öffentlichen Bereichen (z.B. in Warteräumen oder auf der Toilette) eine Maskenpflicht verhängt. Zur Angabe personenbezogener Daten besteht keine Pflicht – wenn diese nicht ohnehin für einen Gerichtstermin vonnöten sind.

Eingaben sollten sie am besten per Post, E-Mail oder Fax und nicht persönlich übermitteln. Grundsätzlich ist es vernünftig, das Gericht vor ihrem Besuch telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

Mindestabstand in Sitzungsräumen

Um den notwendigen Mindestabstand zu wahren, wird die Personenzahl in den Räumen möglichst geringgehalten, indem z.B. einige Sitzplätze gesperrt werden. In manchen Sitzungsräumen werden auch Plexiglas-Trennwände aufgestellt. Ansonsten kann auf Räume ausgewichen werden, die entsprechend groß genug sind, um den Abstand bei höherem Personenaufkommen zu gewährleisten.

Die Richter entscheiden in der Regel selbst, ob Verhandlungen stattfinden oder vertagt werden.

Geänderte Öffnungszeiten während der Pandemie

Die Öffnungszeiten von Behörden und Gerichten können während der Corona Pandemie variieren. Erkundigen Sie sich daher bestenfalls vorher – z.B. über die Website der Justizeinrichtung.

Es besteht Anwesenheitspflicht vor Gericht

Sie müssen vor Gericht erscheinen, wenn Sie vorgeladen werden. Die Angst vor einer Infektion ist nicht ausreichend für Ihr Fernbleiben. Die Gerichte planen Termine und Sitzplätze immer so gewissenhaft, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Sollte die Verhandlung vertagt werden, erhalten Sie rechtzeitig eine entsprechende Auskunft. Ansonsten können Sie sich vorher telefonisch oder über die Website selbst darüber informieren, ob Ihr Gerichtstermin stattfindet.

Was gilt im Falle von Erkrankung oder Quarantäne?

Haben Sie einen Gerichtstermin, sind aber positiv getestet oder eine Kontaktperson eines positiv Getesteten, sollten Sie folgendermaßen handeln: Klären Sie das Gericht schnellstmöglich über Ihre Situation auf. Sie dürfen auf keinen Fall ohne Entschuldigung bei der Verhandlung fehlen!

Ist ihr Anwalt verhindert (z.B. durch Quarantäne oder Erkrankung) und können Sie diesen daher nicht erreichen, sollten Sie vor Ihrem Termin das Gericht in Kenntnis setzen. Sie können dort um Fristverlängerung bitten. Ob die Frist verlängert werden kann, muss der Richter entscheiden.

Kann eine laufende Gerichtsverhandlung unterbrochen werden?

Sollten Verhandlungsteilnehmer (dazu zählen auch Richter oder Schöffen) Risikogruppen angehören, kann eine laufende Hauptverhandlung zur Vermeidung einer Ansteckung unterbrochen werden. Laut neuer Regelung der Regierung für bis zu drei Monate und zehn Tage. Bis März 2022 gilt diese Vorschrift weiterhin. Ob die Verhandlung auch tatsächlich so lange unterbrochen wird, liegt im Ermessen der Richter.

Wichtig! Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Verhandlung zu unterbrechen!

Gerade wenn nicht absehbar ist, wie die Corona Pandemie weiterhin verläuft, kann es für die Justizbehörde ratsam sein, die Verhandlungen sicherheitshalber fortzusetzen, bevor der Inzidenzwert wieder steigt und zu erneutem Lockdown führt.

Wenn Bewährungsauflagen nicht erfüllt werden können

Sie müssen aufgrund einer Gerichtsentscheidung Sozialstunden leisten oder eine Therapie machen? Während der Corona Pandemie kann es vorkommen, dass die zuständige Einrichtung geschlossen ist und Sie Ihre Auflagen somit nicht erfüllen können. Das Gericht entscheidet in solchen Fällen, wie weiter verfahren wird. Wenn Sie einen Bewährungshelfer haben, kann dieser Ihnen sicher ebenfalls weiterhelfen.

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