Corona Spezial – Teil 8: Darlehen und Kredite

Die Corona Pandemie hat deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaft mit zum Teil gravierenden finanziellen Folgen für Firmen und Privatpersonen. Wir informieren über Kredite, Förderungen und staatliche Hilfen.

Ein älterer Herr nimmt Unterlagen von Frau entgegen. Coronamaßnahmen werden berücksichtigt.

Es kann schnell gehen, dass Sie wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, die Vorgaben von Darlehen oder Krediten zu erfüllen. Auch wenn für Sie die Auswirkungen der Corona Pandemie auf ihre Finanzen momentan noch nicht sichtbar sind, sollten Sie sich als Kreditnehmer vorab über mögliche Spielräume ihrer Verträge informieren. Das gleiche gilt auch für Kreditgeber.

Für Kreditnehmer

Recherchieren Sie, ob Vertragsanpassungen vorgenommen werden können.
Besitzen Sie finanzielle Puffer, um die Auswirkungen der Corona Panemie aufzufangen?
Sie sollten auch frühzeitig Prognosen aufstellen, inwieweit sich die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens mit Entwicklung der Corona Pandemie verändern wird.
Prüfen Sie unbedingt regelmäßig, ob die für den Kredit relevanten Finanzkennzahlen eingehalten werden. Die Nichteinhaltung kann zu höherer Verzinsung oder Kündigung führen.

Für Kreditgeber

Kredit- und Darlehensgeber haben das Recht, die Verträge zu kündigen, sollte sich die finanzielle Lage des Kreditnehmers wesentlich verschlechtern. Kreditnehmer und -geber sollten während der Corona Pandemie in engem Kontakt stehen, um jederzeit Strategien gegen die Folgen der Pandemie besprechen zu können.

Als Kreditgeber sollten Sie die Auswirkungen der Corona Pandemie stets im Auge behalten. Analysieren Sie die finanzielle Lage des Kreditnehmers genau und vereinbaren Sie Verträge so, dass Sie diese im Notfall lösen können.

Förderungen und Zuschüsse für Firmen und Selbstständige

Für viele Unternehmen gibt es Hilfen, wie Förderprogramme oder Zuschüsse.

Überbrückungshilfe:

Um diese beanspruchen zu können, muss der Umsatz im Vergleich zu 2019 um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sein. Die Überbrückungshilfe kann aktuell noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Sie eignet sich gut für kleinere Firmen mit maximal 250 Mitarbeitern oder für Selbstständige. Mehr Informationen HIER.

Neustarthilfe Plus:

Diese wurde für Selbstständige mit geringen betrieblichen Fixkosten eingerichtet, die durch die Corona Pandemie Schaden erleiden. Die Neustarthilfe Plus kann aktuell noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Sie können sie nicht zusätzlich zur Überbrückungshilfe beantragen! Mehr Informationen HIER.

Schnellkredit:

Förderbanken wie KfW oder LfA bieten Schnellkredite oder größere Darlehen für Firmen oder für Selbstständige an. Hier gelten unterschiedliche Obergrenzen, je nach Anzahl der Beschäftigten. Die maximale Kreditobergrenze liegt bei 25 Prozent des Jahresumsatzes von 2019. Mehr Informationen zur KfW HIER. Mehr Informationen zur LfA HIER.

Fonds:

In manchen Bundesländern werden auch spezielle Fonds bereitgestellt, die Unternehmen helfen sollen, liquide zu bleiben. So beispielsweise der BayernFonds, der noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden kann. Er eignet sich gut für Firmen mit mindestens 10 Mitarbeitern oder größere Unternehmen. Mehr Informationen zum BayernFonds HIER.


Ähnliche Artikel


Nach oben