COVID-19 Spezial: Reiserecht

Seit März 2020 wird von Reisen in das In- und Ausland abgeraten. Wir erklären was das für gebuchte Reisen bedeuetet.

Bayern hat als erstes Bundesland am 16. März 2020 um 10.00 Uhr den Katastrophenfall ausgerufen und nur Tage später ein Kontaktverbot verhängt. Dieser Mitteilung ist eine landesweite Schul- und Kitaschließung vorausgegangen, die verzögert auch alle anderen Bundesländer betrifft. Die Folgen des COVID-19 sind weiterhin unklar und deshalb werden alle Einwohner von Deutschland dazu aufgerufen, sich an die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu halten. Doch was bedeutet dies konkret für Ihre (nächste) Urlaubsreise? Wer ist inwieweit betroffen? Die wichtigsten Fragen, die sich viele Reisende nun stellen werden, will unsere Redaktion in aller Kürze für Sie beantworten.

Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.

Reisen und Reiserecht während COVID-19

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und das Auswärtige Amt raten derzeit allgemein davon ab, nicht notwendige Reisen ins Ausland zu machen. Während Außenminister Heiko Maas noch einen Schritt weiter geht. Er fordert alle Bürger dazu auf, zu Hause zu bleiben, da Deutschland mittlerweile zu den Hauptrisikoländern zählt und die Einreise in einige Länder derzeit gar nicht oder nur möglich ist, wenn Sie zuvor 14 Tage in Quarantäne verbringen. Auch das Risiko der verspäteten Heimreise ist derzeit sehr groß, weil viele Flüge abgesagt und Grenzen über Nacht geschlossen werden. Es wird auch dazu geraten, nicht darauf zu vertrauen, dass Sie von der Regierung zeitnah nach Hause geholt werden. Noch am 17. März 2020 befanden sich mehr als 100.000 Deutsche im Ausland, die ihre Heimreise nicht planmäßig antreten konnten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels sind bereits viele der Urlauber nach Hause zurückgekehrt.

Dazu äußert sich das Auswärtige Amt folgendermaßen auf seiner Website: „Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung.“ Besonders betroffen von Kontrollen seien auch Kreuzfahrtschiffe, denen es dann untersagt werde, in Häfen einzulaufen. Dies führt zu einer verzögerten Heimkehr, weil Flüge verpasst werden. Auch was die allgemeinen Schutzmaßnahmen betrifft, entscheidet jedes Land für sich, was und wann es etwas für angemessen hält.

Achtung: Besonders von Kontrollen betroffen sind derzeit Rückkehrer aus den Ländern China, Japan, Iran und Italien. Jedoch werden Deutsche teilweise mit Chartermaschinen zurückgeholt, auch wenn Grenzen offiziell geschlossen sind. Wir möchten aber noch einmal betonen, dass dies nicht zeitnah geschieht und es keine Garantie für eine Rückholung gibt. Derzeit sitzen noch immer tausende Deutsche in ihren Urlaubsorten fest, die nur nach und nach zurückgeholt werden können.

Tipp der Redaktion: Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ein. Dies stellt sicher, dass die Regierung weiß, wo Sie sich befinden und wie Sie erreicht werden können.

Wann können Auslandsreisen storniert werden?

Pauschalreisende können ihre Reise kostenfrei stornieren, wenn gegen ihre Reise ein unvermeidbares Ereignis spricht. Es handelt sich beim Corona-Virus nach neuester Rechtsprechung nicht mehr um höhere Gewalt, sondern um ein solches unvermeidbares Ereignis. Dieses tritt ein, wenn das Auswärtige Amt vor Reisen in bestimmte Regionen warnt und die Behörden am Zielort eine Ausgangssperre bzw. Quarantäne verhängen. Die Folgen davon sind im besten Fall, dass die Sehenswürdigkeiten vor Ort nicht besucht werden können und im schlechtesten Fall, dass zum Zeitpunkt der Reise von einer erheblichen Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden muss.

Achtung: Wer seine Reise nur aus Angst vor dem Virus stornieren will, ohne dass einer der genannten Gründe vorliegt, erhält sein Geld nicht zurück! Auch bei Individualreisen ist eine Stornierung schwieriger. Das Geld für den Flug bekommen Sie relativ leicht zurück, beim Hotel muss dagegen auf Kulanz gehofft werden. Es gibt auch kein pauschales Recht darauf, den Urlaub beim Arbeitgeber zu stornieren. Dies dürfen Sie nur in beidseitigem Einverständnis.

Welche Rechte haben Sie, wenn Sie bereits am Reiseort sind?

Wird bei einer Pauschalreise eine Ausgangssperre verhängt, erfüllt dies den Tatbestand eines Reisemangels. Sie sind dann dazu berechtigt, eine Minderung des Reisepreises zu erwirken. Doch da Sie weiter Unterbringung und Verpflegung erhalten werden, sollten Sie sich auf einen eher geringen Betrag einstellen. Sie können ebenfalls Geld für bereits bezahlte Ausflüge, die auf Grund von Schließungen von Sehenswürdigkeiten durch Behörden nicht stattfinden können, zurückfordern.

Für Sie als Reisenden besteht jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz. Jedoch muss der Veranstalter die Kosten für Ihre Rückreise und eine mögliche Unterbringung vor Ort für die Dauer von maximal drei Tagen übernehmen.

Ihnen steht außerdem ein Schmerzensgeld zu, wenn Ihr Reiseveranstalter grob fahrlässig gehandelt hat, indem er Sie einer unnötigen Gefahr ausgesetzt hat.

Welche Reiseeinschränkungen gibt es derzeit innerhalb von Deutschland?

Derzeit ist es nicht möglich, eine der Inseln in der Nord- und Ostsee zu besuchen. Diese werden komplett von der Außenwelt abgeschirmt. Zutritt vom Festland aus haben nur noch Einwohner und Beschäftigte. Außerdem gilt der Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen derzeit als Risikogebiet in Deutschland. Die Bundesregierung bittet die Bevölkerung darum, auch nicht in Deutschland zu verreisen und zu Hause zu bleiben.

Was sollten Sie bei Bus- und Bahnreisen beachten?

Für die meisten Öffentlichen Verkehrsmittel gelten Ferienfahrpläne oder eingeschränkte Fahrpläne. Sie dürfen z. B. auch in Busse nicht mehr vorne beim Fahrer einsteigen oder ein Fahrticket im Bus kaufen.

Nachdem Deutschlands größte Fernbusanbieter (siehe oben) derzeit ihren Betrieb eingestellt haben, ist die Bahn eine der wenigen Alternativen, die noch bleiben. Doch auch der Bahnverkehr wurde stark eingeschränkt. Aktuelle Informationen der Deutschen Bahn zu Corona finden Sie hier. Das Unternehmen meldet auf seiner Website, dass es bestens auf die Krise vorbereitet sei, was bei einem Corona-Fall im Zug zu tun ist und wie die Stornobedingungen zur Zeit sind.

Tipp der Redaktion: Informieren Sie sich vor Ihrer nächsten Bahnfahrt online über die neuesten Maßnahmen des Unternehmens. Dies raten wir Ihnen auch im Zusammenhang mit Flugreisen oder Kreuzfahrten.


Inwieweit ist die Reisefreiheit nach Deutschland eingeschränkt?


Außerdem dürfen Reisende aus den grenznahen Gebieten aus folgenden Ländern derzeit nur mit einem besonderen Grund einreisen: Frankreich, Österreich, Luxemburg, Schweiz, Tschechien und Dänemark. Von dieser Sperre sind Berufspendler und Warentransporte ausgeschlossen. Die Bundespolizei führt strenge Grenzkontrollen durch. Bei einem Verstoß kann eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Nicht-EU-Bürger dürfen zur Zeit überhaupt nicht nach Deutschland einreisen.

In welche Länder sollten Sie derzeit nicht Einreisen?

Da nicht für eine gesicherte Rückkehr garantiert werden kann, sollten Sie derzeit nicht verreisen. Vor Reisen nach China, Japan, Italien und in den Iran wird ausdrücklich gewarnt.

In welche Länder dürfen Sie zur Zeit als Deutscher nicht einreisen?

Die Liste der Länder, in die Sie als Europäer/Deutscher nicht mehr einreisen dürfen, kann nahezu täglich wachsen. Stand 17. März 2020 dürfen Sie nicht in folgende Länder einreisen: die USA, Argentinien, Bhutan, Botsuana, Dänemark, El Salvador, Georgien, Ghana, Guatemala, Indien, Israel, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Kiribati, Kosovo, Libanon, Marshallinseln, Nepal, Oman, Peru, Polen, Samoa, Saudi-Arabien, Singapur, Slowakei, Trinidad und Tobago, Tschechien und die Ukraine. Auch Ungarn kündigte ein Einreiseverbot an.

Tipp der Redaktion: Da diese und andere Listen stetig wachsen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich regelmäßig auf der Seite des Auswärtigen Amtes informieren.

Achtung: Für folgende Länder gibt es kein Einreiseverbot, aber die Länder haben für Reisende, die zuvor in Deutschland waren, eine zweiwöchige Quarantäne verhängt: Australien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Chile, Griechenland, Kroatien, Liberia, Nordmazedonien, Norwegen, Malawi, Malta, Mosambik, die russische Hauptstadt Moskau, Tadschikistan, Thailand, Tschad, Ruanda, Uganda, Usbekistan und Zypern. Für die Mongolei und drei Malediven-Inseln ist eine komplette Ein- und Ausreisesperre verhängt worden. Wie lange diese Maßnahmen gelten, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Für Südafrika benötigen Einreisende aus Deutschland derzeit ein Visum. Eine Visums-Pflicht kann von einem Land auch kurzfristig verhängt werden. Dies hat zur Folge, dass Sie Ihre begonnene Reise möglicherweise nicht fortsetzen können, da Sie das benötigte Visum nicht vorweisen können.

Was ist eine Aussteigekarte und warum müssen Sie diese ausfüllen?


Eine Aussteigekarte ist ein Instrument zur Zurückverfolgung einer Infektionskette. Wenn Sie aus einem Teil Chinas, dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea nach Deutschland einreisen wollen, werden Sie verpflichtet, Ihre persönlichen Daten und Ihre Reiseroute auf einer sogenannten Aussteigekarte zu vermerken. Damit ist es möglich, Sie im Falle einer bekanntwerdenden Infektion bei Ihnen oder einem anderen Mitreisenden zu kontaktieren. Die Daten werden 30 Tage nach der Ankunft gelöscht.

Dieses Verfahren gilt nicht nur für Flug- und Schiffreisende, sondern auch für Bahnreisende. Bereits bei einem Verdacht müssen alle Reisende eines Zuges/Zugabteils die „Aussteigekarte Bahnverkehr“ ausfüllen.

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