COVID-19 Spezial: Finanzhilfen von Bund und Ländern

Wir beantworten Ihnen Fragen zu Finanzhilfen und geben Ihnen die richtigen Links zu den Regierungsseiten an die Hand.

Die Bundesregierung beschließt Soforthilfen und Kreditprogramme am laufenden Band. Doch wie kommen Sie als Unternehmen oder Selbstständiger an diese Hilfen?

Hier finden Sie zusätzlich die wichtigsten Informationen von . . .

Das wichtigste ist: Ihr Unternehmen darf nicht schon vor der Corona-Krise angeschlagen gewesen sein. Um dies zu garantieren, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung ausfüllen und unterzeichnen. Stichdatum für die Förderung der Bundesregierung ist für Kleinunternehmen und Soloselbständige der 12. März 2020. Der Schaden darf erst ab diesem Datum entstanden sein. Sonst greifen die Unterstützungsmaßnahmen nicht.

Finanzhilfen der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant einen milliardenschweren Schutzschirm für ihre Bürger und Unternehmer. Aber auch die Länder stellen Finanzmittel zur Verfügung. Da Deutschland bestmöglich gerüstet ist, kann die Bundesregierung finanzielle Mittel in nahezu unbegrenztem Umfang anbieten. Die Minister wollen hierzu keine fiktiv festgesetzten Beträge festlegen. Von einer „lückenlosen Liquiditätsabdeckung“ ist von Seiten der Regierung die Rede.

Ein großer Programmpunkt sind die zeitlich eingeschränkt geltenden Steuererleichterungen für Unternehmen, aber auch Privatpersonen. Denn diese sollen liquide bleiben. Zu diesem Zweck sollen auch Kreditprogramme aller Größenordnungen zur Verfügung stehen, die Beantragung von Kurzarbeit massiv erleichtert werden und die Bürgschaftsprogramme zur Liquiditätsabdeckung der KfW-Bank auf 550 Milliarden Euro aufgestockt werden (ein Plus von 92 Milliarden Euro). Auf Kredite der KfW-Bank sollen auch große Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Milliarden Euro zurückgreifen können. Außerdem erhielt die KfW-Bank eine sofortige Finanzspritze in Höhe von 20 Milliarden Euro, um die Beantragungsverfahren einfach und unbürokratisch zu bearbeiten. Dafür wurde auch die Durchführung von Expressbürgschaften und Großbürgschaften in Gesamtdeutschland beschlossen. Auch in die Exportbranche soll investiert werden: Sogenannte Hermesbürgschaften werden eine Garantie für Exportgeschäfte leisten. Bei kleinen Betrieben soll der Bund bei Krediten mit 80 Prozent einspringen, damit die Hausbanken mit 20 Prozent der Summe ein geringeres Risiko tragen. Es sollen Betriebsmittelkredite bis zu einer Summe von 200 Millionen Euro genehmigt werden können. Hier finden Sie noch einmal alle Informationen und die Nummern der Telefonhotlines der Bundesregierung.

Finanzhilfen der Bundesländer

Baden-Württemberg

Es sollen durch die Landesregierung „Direkthilfen in Milliardenhöhe“ vorhanden sein, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbständige erreichen sollen. Für Mittelständler wird die Landeskreditbank (L-Bank) zuständig sein, deren Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro angehoben wurde. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern können Liquiditätskredite beantragen, deren Tilgung erst im 13. Monat beginnt. Außerdem übernimmt die L-Bank Bürgschaften, die in die Millionenhöhe gehen. Zur Corona-Hotline geht es hier.

Bayern

Der Freistaat hat bereits frühzeitig den mit Abstand größten Schutzschirm in Höhe von 10 Milliarden Euro für seine Wirtschaft eingerichtet. Dieser wird und wurde bereits erweitert und verbessert. Es soll vor allem die Beantragung von Bürgschaften durch die LfA Förderbank massiv erleichtert (Bürgschaftsrahmen 2 Milliarden Euro) und verkürzt werden. Allgemein heißt es von Seiten des Finanzministers: “Es soll mehr Bürgschaften mit besseren Konditionen und mehr Volumen geben.” Der Staatsbürgschaftsrahmen soll dafür auf 40 Milliarden Euro angehoben werden. Außerdem sollten Soforthilfen für kleine Betriebe in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro gewährt, ein Bayernfonds eingerichtet und flexible Arbeitszeiten ermöglicht werden. Auch über eine Fremdübernahme Bayrischer Unternehmen sollen sich die Unternehmer keine Sorgen machen müssen. Es wird ein Bayernfonds mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro eingerichtet werden. Hier erfahren Sie alles über die „Soforthilfe Corona“ und wie und wo Sie diese beantragen können.

Berlin

Die Hauptstadt stellt über die Investitionsbank Berlin Überbrückungskredite in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung, für die auch nicht systemrelevante Betriebe Zugang bekommen sollen. Es soll auch einen Liquiditätsfonds von bis zu 200 Millionen Euro geben. Außerdem wird es einfacher Kurzarbeitergeld zu beantragen, Steuerforderungen zu stunden, Steuervorauszahlungen zu senken und Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen. Hier finden Sie nützliche Leitfäden und die Telefonnummern der Service-Hotlines.

Brandenburg

Das Bundesland will Unternehmen vor allem mit Steuererleichterungen helfen. So können Anträge gestellt werden, um die Vorauszahlungen für Ertragssteuern zu senken bzw. anzupassen. Die Anforderungen für die Anträge wurden herabgesetzt. Außerdem wollen die Finanzämter Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen und eine Stundung im Allgemeinen mit weniger Aufwand veranlassen. Dafür müssen sich die betroffenen Unternehmen so bald wie möglich an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Des Weiteren werden Fördermittel und Darlehen bereitgestellt. Neben Finanzämtern und Regierung sind weitere Anlaufstellen für betroffenen Unternehmen das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm und die Wirtschaftsförderung Brandenburg.

Bremen

Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven stellt ein zusätzliches Budget über 10 Millionen Euro zur Verfügung, um durch Kredite Liquiditätsengpässe aufzufangen. Bürgschaften werden erleichtert und auch Freiberuflern und Kleinunternehmern wird ein Hilfsbudget in Höhe von insgesamt 1 Million Euro zugedacht. Auch in Bremen werden die Finanzämter den Bürgern mit Kulanz begegnen. Wer genau wie gefördert wird und wohin Sie Ihren Antrag senden müssen, erfahren Sie hier.

Hamburg

Die Hansestadt hilft ihren Unternehmen vor allem mit Förderprogrammen und Darlehen, die auch von KMU beantragt werden können. Hierfür kann eine Landesbürgschaft der IFB Hamburg oder der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Hamburg auf vereinfachtem Weg beantragt werden. Wichtige Telefonnummern und Anlaufstellen finden Sie hier.

Hessen

Hessen bietet vor allem den KMU Förderkredite gestaffelt nach Mitarbeitern und Jahresumsatz an, für die die Bürgschaftsbank Hessen und das Land Hessen auch ohne die Erbringung von Sicherheiten gemeinschaftlich als Bürgen fungieren. Es können Betriebsmittelkredite bis zu einer Maximalsumme von 1 Million Euro ausgegeben werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Um seine Betriebe „schnell und unbürokratisch“ zu unterstützen, nimmt das Wirtschaftsministerium 100 Millionen Euro an Soforthilfen in die Hand. Außerdem werden die Bearbeitungsdauer von Landesbürgschaften auf ein bis zwei Wochen verkürzt, das Bürgschaftsvolumen auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall erhöht und bei Bürgschaften bis 250.000 Euro wird das Verfahren massiv beschleunigt. Auch die Hilfe für Freiberufler wird vereinfacht. Diese sollen vor allem rückzahlbare Zuschüsse bekommen, deren Auszahlung in kürzester Zeit erfolgen soll. Eine Hotline wurde ebenfalls auf der Website des Wirtschaftsministeriums eingerichtet.

Niedersachsen

Das Bundesland sorgt für ein Maßnahmenpaket, das 1,4 Milliarden Euro als Soforthilfen bereithält. Außerdem kommen die Finanzämter den Unternehmern und Bürgern durch Anpassungen und Aussetzungen von Forderungen entgegen, der Bürgschaftsrahmen der NBB wird auf 3 Milliarden Euro erhöht und die Kreditvergabe wird erleichtert. Dies gilt auch für KMU und Familienbetriebe. Ansprechpartner und Hotlines können Sie hier finden.

Nordrhein-Westfalen

Den Unternehmen werden in Nordrhein-Westfalen vor allem Sonderkredite angeboten, die dafür Sorge tragen sollen, dass die Unternehmen liquide bleiben können. Sicherheiten für diese Kredite werden von der Bürgschaftsbank NRW und durch das Landesbürgschaftsprogramm gestellt werden. Es ist von Expressbürgschaften die Rede, die innerhalb von drei Tagen gewährt werden sollen. Auch kleine Betriebe und Existenzgründer können, ohne eine Sicherheit zu stellen, Beteiligungskapital in Höhe von maximal 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW erhalten. Das Land ruft seine Betriebe dazu auf so bald wie möglich Kredite zu beantragen, damit die Prozesse verkürzt werden und die Hilfe rechtzeitig geleistet werden kann. Das Service-Telefon finden Sie hier integriert.

Rheinland-Pfalz

Auch das Bundesland Rheinland-Pfalz möchte seine KMU stärken und ihnen mit Betriebsmittelkrediten und Bürgschaften unter die Arme greifen. Außerdem hebt die Landesregierung bis zum 26. April 2020 das Sonntags-Fahrverbot für LKW auf. Wie Ihnen genau geholfen werden kann, können die Unternehmer mit der Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ besprechen, sich an die ISB oder die Beratungshotline wenden. Bürgschaften können bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz beantragt werden. Auch Steuerliche Anpassungen sind möglich. Die Finanzämter dürfen Vorauszahlungen senken, die Stundung von Ertragssteuern veranlassen und sollen Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen.

Saarland

Das Saarland hat sich mit dem von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger eingeführten 10-Punkte-Plan eher kurzgehalten. Zusammengefasst hat das Saarland ein Notrufportal, ein Kreditprogramm über 10 Millionen Euro, eine Vereinfachung der Einführung von Kurzarbeit, die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW, eine flexible Arbeitszeitgestaltung, zinsfreie Steuer- und Abgabestundungen, die Anhebung der „De-minimis-Schwelle“ auf 500.000 Euro (zuvor 200.000 Euro) und kurzfristige Liquiditätshilfen durch das Wirtschaftsministerium beschlossen. Eine Hotline sowie Antragsformulare stellt die Regierung hier bereit.

Sachsen

Das Land Sachsen will sich vor allem auch um kleine Unternehmen und Freiberufler mit fünf oder weniger Mitarbeitern kümmern. Die Sächsische Aufbaubank soll Darlehen von bis zu 50.000 Euro und in Härtefällen bis zu 100.000 Euro gewähren, deren Laufzeit bis zu acht Jahre beträgt und für das in den ersten drei Jahre keine Tilgung vorgesehen ist. Außerdem soll es für alle Unternehmen Fördermöglichkeiten und staatliche Bürgschaften geben, um deren Liquidität sicher zu stellen. Hier sollen auch die Finanzämter eine Rolle spielen, die Vorauszahlungen auf Ertragssteuern anpassen, Stundungen gewähren, Säumniszuschläge erlassen und Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen sollen. Wichtige Informationen und Anlaufstellen können Sie hier finden.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verweist seine Bürger zunächst an deren Hausbanken und erst wenn diese Mittel ausgeschöpft sind an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt. Dort sollen Kredite in 3-stelliger Millionenhöhe abgesichert sein. Des Weiteren sollen die Finanzämter den Bürgern entgegenkommen. Auf der Seite der IHK Magdeburg können Sie alle wichtigen Ansprechpartner finden.

Schleswig-Holstein

Das Bundesland will vor allem KMU mit zinslosen Steuerstundungen und Krediten unter die Arme greifen. Insgesamt werden Soforthilfen gezahlt, Kreditrahmen angehoben und die Finanzämter sollen zur Entlastung beitragen. Hierfür ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig. Hotlines können Sie hier finden.

Thüringen

KMU und Freiberufler soll es auch in Thüringen leichter gemacht werden, eine Bürgschaft zu erhalten und die Finanzämter sollen den Unternehmen und Bürgern entgegenkommen. Die Infoseite der Thüringer Aufbaubank finden Sie hier. Das Informationsportal der Landesregierung inklusive Hotlines finden Sie hier.

KfW Kredite

Die KfW-Bank bietet Kredite für Unternehmen in der Corona-Krise an. Es sollen sowohl KMU als auch große Unternehmen unterstütz werden. Für die Beantragung spielt es vor allem eine Rolle, wie lange Ihr Unternehmen bereits am Markt agiert (mehr oder weniger als 5 Jahre) und ob es vor der Corona-Krise (Stichdatum ist der 31. Dezember 2019) nicht bereits Probleme hatte. Außerdem gibt es ein Sonderprogramm für Konsortialfinanzierung ab 25 Millionen Euro. Die genauen Bedingungen und wie Sie sich am besten mit der Bank in Verbindung setzen, können Sie auf der Website der KfW Bank nachlesen.

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