COVID-19 Spezial: Homeschooling in Zeiten von Corona

Wir beantworten für Sie Fragen rund um das Thema Schulschließungen, Homeschooling und Prüfungsverschiebungen.

Die Schließung von Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen jeglicher Art stellt für viele Eltern ein großes Problem dar. Vor allem auch deshalb, weil die Kinder auch nicht zu den Großeltern gebracht werden können, da alte Menschen besonders durch das Corona-Virus gefährdet sind. Vor allem Eltern mit nicht systemrelevanten Berufen stehen derzeit vor einem riesengroßen Betreuungsproblem.

Im Gegensatz zu Eltern, die keinen sogenannten systemrelevanten Beruf haben, organisiert der Staat für Eltern mit systemrelevantem Beruf eine Betreuung für deren Kinder, damit die wichtigsten Betriebe des täglichen Lebens auch weiterhin geöffnet bleiben können. Dabei spielt auch das Alter des Kindes eine Rolle.

Die Informationen zu Prüfungen finden Sie am Ende der Seite.

Bekommen Sie weiterhin Lohn, wenn Sie Ihre Kinder wegen der Schließungen von Kindergarten/Schule betreuen müssen?

Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen weiterhin Lohn zu bezahlen, wenn Sie zu Hause bleiben müssen, um Ihre Kinder zu betreuen. Auch nicht, wenn die Schulschließung von Ihrer Landesregierung so angeordnet wird.

Wenn Ihr Arbeitsvertrag dies zulässt, könnte hier aber §616 BGB greifen. Dieser verpflichtet den Arbeitgeber über einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen dazu, den Lohn fortzuzahlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch tritt aber nur in Kraft, wenn es sich um eine vorübergehende Verhinderung handelt. Diese Möglichkeit sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Bin ich verpflichtet, meine Kinder zu Hause zu unterrichten?

Ja und Nein. An sich müssen Sie Ihre Kinder nicht verpflichtend zu Hause unterrichten, sondern dafür sorgen, dass diese erweiterte Hausaufgaben erledigen. Aber hierzu hat jede Schule ihre eigene Ansicht und Politik. Vor allem in den höheren Jahrgangsstufen wird Ihnen in einigen Fächern schlichtweg die Expertise fehlen. Da sich die nicht vorgesehene Schulpause über einen Zeitraum von fünf Wochen erstreckt, ist es anzuraten, Unterrichtsstoff zu wiederholen und zu versuchen so viele der zur Verfügung gestellten Übungsaufgaben zu erledigen, wie es möglich ist. Vor allem auch vor dem Gesichtspunkt, dass Ihr Kind in dieser langen Zeit sehr viel vergessen wird und es dann Probleme haben könnte, an vorher gelerntes Wissen anzuknüpfen. Da die Lehrer sich aber nicht im Urlaub befinden, sondern von zu Hause oder in den Schulen in Kleingruppen um eine Lösung des Beschulungsproblems bemühen, wird Ihnen hier unter die Arme gegriffen. Also gehen Sie bei Problemen und Fragen auf den Klassenlehrer Ihres Kindes zu und bitten Ihn um Lösungsvorschläge.

Haben meine Kinder einen Anspruch auf Lernmaterial, das durch die Schule bereitgestellt wird?

Ja, Ihre Kinder haben ein Recht auf Beschulung, also auch auf Lernmaterial, wenn sie schulpflichtig sind. Viele Schulen machen im Moment alles möglich, um ihre Schüler auch zu Hause zu erreichen und ihnen Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen. Einige bieten sogar Online-Unterricht an.

Vor welchen Problemen stehen die Schulen?

Es gibt vor allem dort Probleme, wo die Digitalisierung noch weit entfernt ist. In Zeiten des Corona-Virus, wo eine Digitalisierung der Schulen sehr praktisch und auch wünschenswert wäre, stoßen viele Schulen deshalb an ihre Grenzen. Denn häufig sind die Schulen nicht ausreichend gerüstet, Lehrer kennen sich nicht gut genug mit den digitalen Lernplattformen und Möglichkeiten aus und es gibt keinen „Vorrat“ an digitalem Arbeitsmaterial.

Hier gilt es erfinderisch zu werden. Schulen, die nicht an Lernplattformen angeschlossen sind, keine eigene Schul-Cloud besitzen und teilweise nicht einmal über die E-Mail-Adressen aller Eltern verfügen, haben besonders große Probleme, ihre Schüler aus der Ferne mit Unterrichtsmaterial zu versorgen. Teilweise werden sogar einzelne Schüler angerufen, wenn diese nicht auf andere Art und Weise erreicht werden können. Manche Lehrer/Schulen haben bereits vor der Schließung noch Arbeitsblätter verteilt oder verschicken diese per Post, damit die Schüler in der unbeabsichtigten Pause am Ball bleiben können und Gelerntes nicht wieder vergessen.

Wie weit ist Deutschland in Sachen virtuelles Klassenzimmer?

Lernplattformen von Schulen und Ländern sind eine Möglichkeit, um Kinder den Unterrichtsstoff auch zu Hause beizubringen oder diesen zu vertiefen. Alle Bundesländer haben hierfür Plattformen eingerichtet, diese können theoretisch alle Schulen im jeweiligen Bundesland nutzen. Vor allem zu Beginn der Schulschließungen wurden die Plattformen vermehrt Opfer von Hacker-Angriffen.

In diesen Tagen werden virtuelle Klassenzimmer immer wichtiger: Denn diese sind auf die Dauer sowieso die Zukunft! Die meisten Schüler sind gut an das Internet angeschlossen und haben die Möglichkeit, sich Unterrichtsstoff auch zu Hause anzueignen und zu vertiefen. Ein Problem ist die mangelnde Digitalisierung der Schulen und somit der Klassenzimmer. Die Corona-Krise kommt einem Stresstest für die Schulen gleich. Benachteiligt sind vor allem Kinder, in deren Hauhalten keine oder nicht ausreichend Endgeräte zur Nutzung von Lernplattformen zur Verfügung stehen.

Wo können Sie zusätzliches Material kostenlos abrufen?

Wenn Sie mit Ihren Kindern Übungen machen wollen und der Meinung sind, dass Sie von der Schule Ihres Kindes nicht genug erklärendes Material bekommen, können Sie andere Lernmaterialien nutzen, die Sie nicht von der Schule bekommen. Solche sind z. B. im Internet auf Lernpattformen oder in APPs zu finden. Einige Lernplattformen/Lern-Apps haben eine kostenlose Nutzung angekündigt oder diese schon bereitgestellt. Die Plattform The simple Club (Kooperationspartner der IHK) bietet Schülern kostenlos ihre Lernvideos an, die über einen Computer oder die APP genutzt werden können.

Ältere Schüler kennen im Normalfall genügend alternative Lernmethoden und haben bereits in Zeiten vor Corona z. B. via YouTube gelernt.

Weitere Lernplattformen zu bestimmten Schulbüchern bieten auch einige Schulbuchverlage wie zum Beispiel Cornelsen an. Dort können Lehrer auch über die Plattformen der Schulbücher mit Ihren Schülern kommunizieren.

Auch das Lernen via Fernsehen ist derzeit vermehrt möglich. Angebote haben zum Beispiel der Bayrische Rundfunk. BR-alpha und weitere TV-Sender bieten den Schülern kostenloses Lernmaterial online und im TV an. BR-alpha sendet täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr Unterricht frei Haus.

Haben Ihre Kinder noch ein Anrecht auf die Sommerferien, wenn sie jetzt so lange frei haben?

Da die Kinder während der Pandemie-Zeit nicht von der Schulpflicht befreit sind, sondern auch zu Hause weiter lernen sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Dauer der Sommerferien. Ein weiterer Grund ist, dass die Lehrer, die auch in Krisenzeiten arbeiten müssen, ein Anrecht auf Urlaub und Zeitausgleich haben.

Gibt es das Recht auf Verschiebung von Abschlussprüfungen?

An sich haben die Schüler kein Anrecht auf eine Verschiebung der Abschlussprüfungen. Die Länder prüfen derzeit eine Verlegung von Prüfungen, um die betroffenen Schüler nicht zu benachteiligen.

Neuigkeiten zu Prüfungen:

  • Laut Bundestagsbeschluss vom 25. März 2020 sollen die Abiturprüfungen in diesem Jahr stattfinden.
  • Infos zu IHK-Prüfungen finden Sie hier.
  • Die Abitur-Prüfungen in Bayern und NRW werden um 3 Wochen nach hinten verschoben.
  • Die Abitur-Prüfungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz finden derzeit termingerecht statt.

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