Organstreitverfahren bzgl der Bewilligung von Haushaltsmitteln für Bundestagsfraktionen, für persönliche Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten sowie zugunsten parteinaher Stiftungen im Bundeshaushalt 2012 – Anträge unzulässig – Verletzung des Anspruchs einer nicht im Bundestag vertretenen Partei auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) nicht hinreichend dargelegt – Frist des § 64 Abs 3 BVerfGG teils nicht gewahrt
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdebefugnis für eine Urteilsverfassungsbeschwerde auf den Inhalt der Urteilsgründe statt auf den Tenor gestützt werden kann – hier: Festlegung arbeitsrechtlicher Regelungen kirchlicher Einrichtungen in eigenständigem kirchenrechtlichen Verfahren (sog „Dritter Weg“) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Gewerkschaft mangels Beschwerdebefugnis – weder gegenwärtige noch unmittelbare Betroffenheit
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.7.2015 II R 33/14 – Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG – Zustellung von Urteilen – Verfahrensmangel)