Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz, mit der eine Erlaubnispflicht für die Durchführung einer Versammlung in einer bestimmten Art und Weise normiert wird
Corona-Pflegebonus, Feuerwehr, First Responder, kein Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes, kein Rettungsdienst im Sinne des Bayerischen, Rettungsdienstgesetzes, Verwaltungspraxis, keine erweiternde Auslegung der Förderrichtlinien durch das Gericht, kein Anspruch auf richtlinienwidrige Bewilligung bei fehlerhafter Bewilligung an Dritten im Einzelfall, keine Gleichbehandlung im Unrecht, keine Ermessensfehler oder Willkür, kein atypischer Ausnahmefall