(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.06.2019 IV R 9/19 (IV R 26/14) – Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft)
(Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft)
Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafte Beratung eines Unternehmens zur Sozialversicherungspflicht für seinen Gesellschafter-Geschäftsführer: Berechnung des Vermögensschadens; Geltendmachung eines Teilschadens; Erhebung von Leistungs- und Feststellungsklage