(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 – Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig)
Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung: Anscheinsbeweis durch Ausdruck eines Sendeberichts über die Veröffentlichung im Internet