BGH zur Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten

Da die Einschaltung eines Anwalts nicht notwendig gewesen wäre, sprach der BGH den Ersatzpflichtigen von der Erstattung frei.

Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten

Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt wur­de, kann nur dann die Erstattung außer­gericht­licher Anwaltskosten zur Geltend­machung seines Anspruchs gegenüber seiner eigenen Versicherung verlangen, wenn es notwendig war, einen Anwalt zu konsultieren. Im vorliegenden Fall wurde dieser Anspruch verneint. Der BGH sprach den Ersatzpflichtigen von der Pflicht zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten frei, da der Versicherer seiner Zahlungspflicht unverzüglich nachkam, sodass die Einschaltung eines Anwalts nicht notwendig gewesen wäre.

BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, Az. VI ZR 196/11

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