COVID-19 Spezial: Finanzhilfen vom Bund für (Solo-)Selbstständige

Wie helfen der Bund und die Länder, um die Existenzen der vielen (Solo-)Selbständigen in ganz Deutschland zu sichern?

Sie sind Soloselbständiger oder haben ein Kleinstunternehmen mit maximal 10 Angestellten und fragen sich nun, wie der Bund Ihnen unter die Arme greift? Wir wollen Ihre Frage zu Finanzhilfen beantworten.

Links zu den Landesstellen für die Beantragung der Soforthilfen finden Sie hier.

Infos zum Sozialschutz-Paket finden Sie hier.

Informationen zu Allgemeinen Finanzhilfen bekommen Sie hier.

Informationen zu Kurzarbeit können Sie hier nachlesen.

Finanzhilfen für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler

Soforthilfeprogramm

Die Bundesregierung hat für Kleinstunternehmen, Freiberufler und Soloselbständige mit bis zu 10 Mitarbeitern ein Soforthilfeprogramm auf die Beine gestellt, dessen insgesamte Höhe sich auf 50 Milliarden Euro belaufen soll. Es ist das erklärte Ziel des Programms, dafür zu sorgen, dass Sie liquide bleiben und Ihnen „akute Liquiditätsengpässe“, die aus der Corona-Krise resultieren nicht schaden. Vor allem Fixkosten wie Miete, Kredite, Leasingraten u. a. sollen abgefangen werden. Hier können Sie sich das Eckpunktepapier herunterladen.

Wie viel Geld können Sie maximal erhalten?

Wenn Sie bis zu 5 Vollzeitbeschäftige haben, können Sie drei Einmalzahlungen in einer Höhe von insgesamt bis zu 9.000 Euro jeweils monatlich erhalten. Wenn Sie doppelt so viele Vollzeitbeschäftigte haben, erhöht sich die Gesamtsumme auf bis zu 15.000 Euro. Wichtig dabei ist nicht nur die Zahl Ihrer Vollzeitbeschäftigten, sondern, dass die Summe der Gesamtarbeitsleistung Ihrer Angestellten insgesamt der von bis zu 5 bzw. bis zu 10 Vollzeitarbeitnehmern entspricht. Der Zeitraum, auf die sich die insgesamt bewilligten Geldmittel verteilen, kann sich um bis zu 2 Monate verlängern, wenn Ihr Vermieter Ihre Miete um bis zu 20 Prozent senkt.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Als Voraussetzung gilt, dass Sie wegen der Corona-Krise unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Das heißt, wenn Sie vor März 2020 – genau gesagt vor dem 12. März 2020 – schon Liquiditätsprobleme hatten, sind Sie nicht berechtigt Gelder zu beantragen.

Wie erhalten Sie die Hilfsmittel und wann müssen Sie diese zurückzahlen?

Wenn Sie nach den oben genannten Voraussetzungen antragsberechtigt sind, können Sie einen elektronischen Antrag stellen. In diesem müssen Sie nachweislich versichern, dass die Ursache für Ihre wirtschaftlichen Probleme mit dem Corona-Virus in Zusammenhang steht.

Stellen Sie sich auch auf Kontrollen und eine mögliche Rückforderung des ganzen oder eines Teilbetrags durch die Länder/Kommunen ein. Die Überprüfung erfolgt durch eine gewinnbringende Berücksichtigung des Zuschusses in Ihrer nächsten Steuerveranlagung.

Insgesamt sollen finanzielle Mittel für 3 Millionen Selbständige und Kleinstunternehmen vorhanden sein, die über 3 bzw. 5 Monate ausgezahlt werden können.

Wenn es für Sie trotzdem noch eng wird, hilft Ihnen das Sozialschutz-Paket:

Am 23. März 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Sozialschutz-Paket beschlossen, der bereits am 29. März 2020 in Kraft getreten ist. Darin geht es vor allem darum, Selbständigen einen besseren und einfacheren Zugang zu sozialer Grundsicherung und Absicherung zu ermöglichen. Dies betrifft auch den Kinderzuschlag, dessen Prüfung an die aktuelle wirtschaftliche Situation angeglichen werden soll. Es soll nur noch das Einkommen des Vormonats geprüft werden, anstatt des Einkommens des letzten halben Jahres.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) soll schneller und unbürokratischer gestaltet werden. Bewilligungszeiträume: 01. März 2020 bis 30. Juni 2020. Der Zeitraum kann durch die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Für diesen Bewilligungszeitraum soll Vermögen keine Berücksichtigung bei der Beantragung finden. Außerdem werden tatsächliche Aufwendungen, z. B. für Miete als Kosten anerkannt. So sollen auch Unternehmer und Selbständige berücksichtigt werden können, die derzeit keine Grundsicherung bekommen.

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