Fahrzeiten bei Lkw-Transporten

Wann und wo dürfen Lkw-Fahrer in Deutschland nicht unterwegs sein und was gilt in anderen europäischen Ländern?

Fahrzeiten bei Lkw-Transporten

Stellen Sie sich einmal vor, es würden jede Nacht mehrere Lkw mit tonnenschwerer Ladung an Ihrem Haus vorbeifahren. An Schlaf wäre nicht mehr zu denken. Deshalb gibt es glücklicherweise auf vielen deutschen Straßen ein Nachtfahrverbot für schwere Lkw. Gerade zu Zeiten einer Autobahn-Maut für Lkw ist das wichtig, denn viele Lkw-Fahrer weichen auf Bundesstraßen aus, um die Autobahngebühr zu sparen. Doch wann und wo dürfen Lkw-Fahrer in Deutschland nicht unterwegs sein? Was gilt in Österreich oder in der Schweiz? Lesen Sie hier die Antworten zum Thema Fahrzeiten bei Lkw-Transporten.

Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland?

Anders als in einigen anderen Ländern gilt in Deutschland kein generelles Lkw-Nachtfahrverbot für sämtliche Straßen. Als die Autobahn-Maut für Lkw im Jahr 2005 eingeführt wurde, sind immer mehr Fahrer auf die Bundesstraßen ausgewichen, um die Mautgebühren zu sparen. Doch da die Bundesstraßen oft durch Wohnviertel verlaufen, folgte daraus eine nächtliche Lärmbelästigung für die Anwohner. Daher begannen die Bundesländer damit, auf bestimmten Straßen Lkw-Nachtfahrverbote zu verhängen. Sie gelten normalerweise von 22 Uhr bis 6 Uhr des nächsten Tages. Da jedes Bundesland hierzu seine eigenen Regeln hat, kann nicht gesagt werden, welche Straßen betroffen sind. Meistens sind Lkw erst ab einer Masse von 12 Tonnen unzulässig, während anderswo schon ab 3,5 Tonnen nachts Fahrverbot herrscht. Gibt es auf einer Straße ein Lkw-Nachtfahrverbot, dann kann das in der Regel den Verkehrsschildern entnommen werden, die mit zusätzlichen Schildern versehen sind. Darauf sind die Zeiten und die zulässigen Gesamtmassen angegeben, für die ein Fahrverbot gilt.

Fahrzeiten bei Lkw
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Allgemeine Fahrverbote für Lkw gibt es in Deutschland nicht, weil die Lastkraftwagenfahrer die Nachtzeit brauchen, um dem Hauptverkehr am Tag auszuweichen. Auf Autobahnen ohne Wohnviertel in der Nähe ist der Nachtverkehr unproblematisch.

Welche Ausnahmeregelungen gelten beim Lkw-Nachtfahrverbot?

Vom Nachtfahrverbot für Lkw sind nicht alle Lastkraftwagen betroffen, die eine bestimmte Masse überschreiten. Die Landesgesetze beinhalten häufig Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für solche Lkw, die regionale Betriebe mit Waren beliefern. Damit gelten die Fahrverbote nur für den Transitverkehr, der für die Region ohnehin nicht relevant ist. Normalerweise sind auch solche Fahrzeuge von den Nachtfahrverboten der Bundesländer ausgenommen, für die die Sonntags- und Ferienfahrverbote nicht gelten. Das sind zum Beispiel Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr, auch Lkw mit verderblichen Gütern oder Lkw, die dem kombinierten Güterverkehr mit Schienen- oder Wasserwegen zuzuordnen sind.

Wann gilt in Österreich und der Schweiz das Nachtfahrverbot für Lkw?

Anders als in Deutschland gibt es in den deutschsprachigen Nachbarländern in der Nacht allgemeine Fahrverbote für Lkw auf allen Straßen. Diese sind folgendermaßen geregelt:

  • Das schweizer Nachtfahrverbot gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des nächsten Tages für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und für Sattelschlepper mit Auflegern und mehr als 5 Tonnen Gesamtmasse.
  • Für Österreich gelten die gleichen Zeiten, und zwar für Fahrzeuge mit über 7,5
    Tonnen Gesamtgewicht. Ausgenommen sind lärmarme Lkw, die auch mit über 7,5 Tonnen in der Nacht fahren dürfen.

Die Besonderheit des Nachtfahrverbotes in Österreich besteht darin, dass alle leise fahrenden Lkw unabhängig von der Masse ausgenommen sind. In Österreich wird ein Lkw als lärmarm angesehen, wenn mit einer Motorleistung von weniger als 150 kW höchstens 78 Dezibel an Geräuschen produziert werden oder wenn das Fahrzeug mit über 150 kW Leistung höchstens 80 Dezibel produziert. Solche Lkw erhalten eine grüne Plakette mit einem weißen „L“.
Die deutschen Anforderungen an die G -Plakette für “geräuscharme Kraftfahrzeuge” weichen von denen der österreichischen L -Plakette insofern ab, als sie geringer sind. Deshalb dürfen Sie mit der deutschen G-Plakette nicht nachts in Österreich auf den Straßen fahren.


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