Fingierter Verkehrsunfall

Von einem fingierten Verkehrsunfall ist auszugehen, wenn ein ungewöhnlicher Kollisionswinkel vorliegt.

Fingierter Verkehrsunfall

Von einem fingierten Verkehrsunfall ist auszugehen, wenn ein ungewöhnlicher Kollisionswinkel vorliegt. Im verhandelten Fall fehlt es zusätzlich an Plausibilität, weil die für die Fahrt gewählte Strecke durch ein menschenleeres Gewerbeareal führte und weil es sich bei dem Pkw des Klägers um ein wertvolles, altes Fahrzeug handelt, das wegen seines Benzinverbrauchs und seiner Motorgröße schwer verkäuflich wäre. Dem Kläger wird das Motiv unterstellt, sich mittels eines Haftpflichtschadens bereichern zu wollen. Diese Indizien reichten dem Gericht, um die Klage abzuweisen.

OLG Schleswig, Urteil vom 14. November 2012, Az. 7 U 42/12

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