Im deutschen Recht bezeichnet der Begriff “Bankrecht” eine umfassende rechtliche Thematik, die aus einer Vielzahl von Gesetzen und gesetzlichähnlichen Regelungen besteht und sich mit den Rechtsbeziehungen im Bereich des Kreditwesens, Bankgeschäften und der Bankenaufsicht befasst. Diese bankrechtlichen Vorschriften sind auf nationaler sowie internationaler Ebene vorhanden.