Erbrecht ist ein individuelles Recht, das es ermöglicht, Verfügungen über Eigentum oder andere übertragbare Rechte bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu gestalten und gleichzeitig von solchen Verfügungen zu profitieren.
Zugewinnausgleichsanspruch: Berücksichtigung eines Steuererstattungsanspruchs im Anfangsvermögen und einer nach dem Endstichtag anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung bei der Beendigung des Güterstandes