Familienrecht ist der Bereich des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen regelt, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Nichtannahmebeschluss: Außerkrafttreten einer eA gem §§ 49, 56 Abs 1 S 1 FamFG mit Wirksamwerden der (noch nicht rechtskräftigen) Hauptsacheentscheidung gem § 40 Abs 1 FamFG lässt Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde entfallen – kein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses mangels Wiederholungsgefahr oder anhaltender Beeinträchtigung
Patientenverfügung: Erforderliche Konkretisierung durch Bezugnahme auf Krankheiten oder Behandlungssituationen; Beachtung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze; Umfang der Prüfung der vom Beschwerdegericht vorgenommenen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht
Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Verfassungsmäßigkeit der Qualifizierung einer unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen noch nicht 16 Jahre alten Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als Nichtehe
Nichtannahmebeschluss: Zur Anwendung des § 67 Abs 5 S 2 SGB III (juris: SGB 3) in Fällen, in denen das angerechnete Elterneinkommen den Unterhaltsanspruch des Kindes übersteigt – Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) infolge Nichtanwendung des § 67 Abs 5 S 2 SGB 3 in jenen Fällen nicht hinreichend substantiiert dargelegt – Berücksichtigung des Kriteriums der Gefährdung der Berufsausbildung (§ 68 Abs 1 SGB 3) geboten