Das Patent- und Markenrecht sind Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz geistigen Eigentums befassen. Das Patentrecht schützt Erfindungen, während das Markenrecht den Schutz von Marken und Kennzeichen regelt.
Patenteinspruchsverfahren – Einspruchsbegründung vor Ablauf der Einspruchsfrist per Telefax übermittelt – Verbleib des Faxeingangs im DPMA nicht mehr feststellbar – Sendevorgang nach Zeitpunkt und Umfang mit Originalunterlagen nachgewiesen – keine Störungs- oder Fehlermeldung – Zulässigkeit des Einspruchs
Markenbeschwerdeverfahren – Positionsmarke “kontrastierende Farbfläche (Clip) auf einem Maschinengehäuse” – zum Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit – unbestimmte grafische Darstellbarkeit – im Wege mehrerer Hilfsanträge vorgenommene Neuformulierung der Markenbeschreibung führt zur unzulässigen Änderung des mit der Anmeldung festgelegten Schutzgegenstandes
Patentbeschwerdeverfahren – “Farbontologie” – alle Fremdsprachen übergreifende einheitliche Farbcodierung – Möglichkeit der sprachübergreifenden Recherche in Datenbeständen – Verfahren für gedankliche Tätigkeiten als solche – keine Erfindung