Corona Reise-Spezial Teil 2: Rücktritt vor Reiseantritt (Pauschalreise)

Wie Sie von einer Reise vor Reiseantritt zurücktreten und ihr Geld zurückerhalten können.

Grünes Schild auf dem

Es gibt viele Gründe, die einen Rücktritt vor Reiseantritt erforderlich machen. In welchen Fällen Sie Ihr Geld zurückerhalten, erfahren Sie hier. Besonders Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, haben gute Chancen nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Buchung aufgrund von höherer Gewalt storniert werden muss.

Rücktritt aufgrund von höherer Gewalt

Von einer Pauschalreise zurücktreten können Sie vor Reiseantritt immer, allerdings kann der Veranstalter dann eine Entschädigung verlangen. Welche Gründe Sie davon befreien und wann Sie Ihre vollen Reisekosten erstattet bekommen, regelt §651h BGB.

Das Gesetz enthält zwar keine exakte Definition oder Aufzählung von Gründen, allerdings gibt der Gesetzgeber vor, dass am Zielort oder in der unmittelbaren Umgebung unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten beispielsweise als Inzidenz für das Vorliegen solcher Umstände. Sie werden vor allem bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen, politischen Unruhen oder wie im aktuellen Fall bei einer Pandemie ausgesprochen und warnen Urlauber dringend vor Reisen in ein Land oder eine bestimmte Region. Zu beachten gilt, dass die Umstände während Ihrer Reisezeit auftreten. Tritt beispielsweise im Januar eines der genannten Ereignisse ein, Sie verreisen aber erst im Juni, so müssen Sie sich noch etwas gedulden.

  • Naturkatastrophen
    Bei einer Naturkatastrophe ist die kostenfreie Stornierungs-Option abhängig davon ab, wie stark Ihr Reiseziel von der Naturkatastrophe betroffen ist. Kostenfrei zurücktreten können Sie, wenn das Reiseziel aufgrund von Verwüstungen nicht erreichbar ist oder die Aufräumarbeiten den Urlaub stark beeinträchtigen.
  • Terror
    Haben sich an Ihrem Reiseziel Anschläge ereignet, die einer bürgerkriegsähnlichen Situation gleichkommen, so können sie kostenfrei stornieren. Einzelne Terroranschläge werden meist war als allgemeines Lebensrisiko gewertet werden, häufig sind Reiseveranstalter aber kulant und ermöglichen Kunden, die eine Reise in ein betroffenes Land gebucht haben, die Option auf kostenfreie Umbuchung oder Stornierung.
  • Corona-Pandemie
    Besteht für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung, so können Sie Ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren. Gleiches gilt für Länder, für eine ein Einreiseverbot besteht und/oder zwingend Quarantäne vorgesehen ist.

Die Verbraucherzentrale stellt Ihnen ein Musterformular zum Rücktritt zur Verfügung.

Rücktritt aufgrund von Änderungen der Geschäftsbedingungen

Eine Änderung der Vertragsbedingungen kann Ihnen ebenfalls den kostenfreien Rücktritt ermöglichen. Dies können beispielsweise erhebliche Änderungen der Flugzeiten oder eine neue Unterkunft sein. Grundsätzlich können Sie dann immer selbst entscheiden, ob Sie diese Änderung akzeptieren und annehmen oder von der Reise zurücktreten. Halten Sie sich an die Voraussetzungen von §651g BGB, so erhalten Sie die volle Summe Ihrer Reisekosten zurück. Gleiches gilt, wenn Sie plötzlich über 8% mehr von der ursprünglich vereinbarten Reisesumme zahlen sollen, da es sich hierbei ebenfalls um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des §651g BGB handelt.


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