Irrtümer über Strafzettel aus dem Urlaub

Es existieren viele Irrtümer, wenn es um Strafzettel aus dem Urlaub geht. Wir räumen die wichtigsten aus dem Weg.

Strafzettel aus dem Urlaub

Verkehrsregeln gibt es bekanntlich auch in anderen europäischen Ländern und doch nimmt man es im Urlaub meist nicht so genau. Da wird etwas länger als erlaubt geparkt, die Ampel mal bei Rotorange überquert, ein Glas Wein mehr getrunken oder die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet. Wen kümmertʼs, man ist ja schließlich im Urlaub! Doch die sorgenfreien Urlauber wundern sich spätestens dann, wenn ein Strafzettel aus dem Urlaub oder ein Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten liegen. Und nun? Bezahlen oder wegwerfen?

Fünf Irrtümer über Strafzettel aus dem Ausland, denen Sie nicht unterliegen sollten:

Irrtum Nr. 1: Die können mich in Deutschland gar nicht belangen

Oh, doch. Ausländische Strafzettel werden auch in Deutschland durch die deutschen Behörden vollstreckt. Das kann bis zur Haftstrafe gehen, wenn man den Bußgeldbescheid nicht zahlt. Neben den deutschen Behörden bedienen sich z. B. einige italienische Gemeinden auch eines privaten Unternehmens namens „European Municipiality Outsourcing“, kurz EMO, dass als eine Art Inkassounternehmen die Bußgelder hier in Deutschland eintreibt. Man kann also in Deutschland sehr wohl für Verkehrssünden im Ausland belangt werden.

Irrtum Nr. 2: Für die ausländischen Behörden ist es viel zu umständlich meine Daten herauszufinden

Das gilt jedenfalls heutzutage nicht mehr. Nach einem europäischen Abkommen haben die ausländischen Verkehrsbehörden Zugriff auf die Datenbanken der deutschen Verkehrsbehörden. Bei den meisten Vergehen wie z. B. Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheit am Steuer gibt es sogar einen Anspruch auf die Halterdaten. In anderen Fällen ist die Auskunft Kulanz. Gefunden wird man also schneller, als man denkt.

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Irrtum Nr. 3: Bei kleinen Beträgen kann man das im Sand verlaufen lassen

Besser nicht. Es gibt zwar im innereuropäischen Raum eine sogenannte Bagatellgrenze, nach der erst Bußgelder ab 70,00 Euro vollstreckt werden, aber diese Grenze ist schnell erreicht. Zum einen kommen neben dem Bußgeld ausländische Verwaltungsgebühren hinzu, die selbst einen geringen Betrag erheblich ansteigen lassen. Zum anderen verdoppeln sich in einigen Ländern, wie z. B. Italien, die Bußgelder automatisch, wenn man nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezahlt. Im Sand verläuft da meist nichts, zumal die Bußgelder zum Teil bis zu fünf Jahre vollstreckbar sind!

Irrtum Nr. 4: Das Bezahlen des ausländischen Bußgelds eilt nicht

Auf ausländischen Bußgeldbescheiden oder Strafzetteln ist meist eine Zahlungsfrist angegeben. Warten Sie zu lange, erhöht sich der Bußgeldbescheid und es können Vollstreckungsmaßnahmen folgen. Zahlen Sie das Bußgeld dagegen sehr schnell, werden Sie in einigen Ländern mit einem Rabatt belohnt. So gibt es z. B. in Spanien und Großbritannien bis zu 50 % Bußgeldnachlass. Gut Ding will hier Eile haben.

Irrtum Nr. 5: Punkte im Ausland zählen nicht

Bekommt man nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen Punkt oder ein Fahrverbot, gilt dies tatsächlich nicht für Deutschland. Ihr Punktestand in Flensburg wird also nicht erhöht. Sie behalten die Punkte allerdings auf Ihrem Punktekonto im Ausland. Bei dem nächsten Aufenthalt ist dann mehr Vorsicht geboten.

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