Überholmanöver mit dem Motorrad – was ist erlaubt?

Sicherlich kennt jeder von Ihnen folgende Situation: Sie stehen an einer Ampel oder im Stau auf der Autobahn und ein Motorradfahrer schlängelt sich an Ihnen vorbei. Wir klären, in welchen Situationen das Überholen mit dem Motorrad erlaubt ist.

Überholmanöver Motorrad

Mit dem Motorrad durch die Rettungsgasse?

Ob Auto- oder Motorradfahrer, die Rettungsgasse ist den Einsatzkräften vorbehalten. Es gibt immer wieder Diskussionen, ob Motorradfahrern die Nutzung der Rettungsgasse eingeräumt werden soll, wenn es zu einem Stau kommt. Die Gefahr hierbei ist jedoch, dass diese sich am Ende der Rettungsgasse vor dem Unfall selbst stauen. Somit werden die Einsatzkräfte eventuell blockiert. Auch könnten Autofahrer dazu verleitet werden, ebenfalls die Gasse zu nutzen, wodurch die Akzeptanz der Rettungsgasse weiter verloren gehen könnte.

Wer dennoch die Rettungsgasse unberechtigt befährt, hat eine Strafe von mindestens 240 Euro zu erwarten. Außerdem kann es zu zwei Punkten in Flensburg und einen Monat Fahrverbot kommen. Behindert oder gefährdet der Fahrer dabei andere, oder baut gar einen Unfall, kann das Bußgeld auch bis zu 320 Euro betragen.

Hindurchschlängeln zwischen zwei Spuren

Oftmals schlängeln Motorradfahrer sich zwischen den Spuren hindurch, da ihr schmales Fahrzeug dies zulässt. Damit überholt der Fahrer jedoch die Fahrzeuge, die auf der linken Spur stehen, rechts. Nach StVO ist ein Rechtsüberholen auch dann verboten, wenn der Verkehr steht. Je nach Tatbestand kann ein Bußgeld von 30 bis 120 Euro drohen sowie ein Punkt in Flensburg.

Manche Fahrer wählen das Überholen zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur. Grundsätzlich ist das erlaubt, da der Fahrer die stehenden Fahrzeuge somit links überholt. Allerdings muss beim Überholen ein ausreichender Sicherheitsabstand auf beiden Seiten eingehalten werden, was auf einer vollen Autobahn im Stau meist nicht möglich ist. Zudem gefährdet der Fahrer sich selbst durch ein solches Überholmanöver: Autofahrer auf der linken Spur rechnen nicht mit einem von hinten kommenden Fahrzeug und könnten die Tür im Stau öffnen oder aber ausscheren, um die Rettungsgasse weiter zu vergrößern. 

Darf ich als Motorradfahrer den Seitenstreifen bei Stau nutzen?

Viele Fahrer sind versucht im Falle eines Staus auf dem Seitenstreifen weiterzufahren. Allerdings ist dieser für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freizuhalten. Den Seitenstreifen dennoch zu befahren kann verschiedene Bußgelder mit sich bringen: je nachdem, ob andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurden, der Seitensteifen zum schnelleren Vorankommen genutzt, oder aber verkehrtherum gefahren wurde, erwarten den Fahrer 10 bis 195 Euro und ggf. ein Punkt.

Für Notfälle darf der Seitenstreifen jedoch genutzt werden: Wenn Motorradfahrer im Sommer bei sehr hohen Temperaturen im Stau stehen, kann aufgrund ihrer Schutzkleidung und der Wärme ein Hitzschlag drohen. Das Fahrzeug muss aber auf dem Seitenstreifen abgestellt werden, ein Weiterfahren ist nach wie vor nicht erlaubt.


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