Gesetzesänderungen im Februar 2023

Ab Februar 2023 gelten neue Gesetze und Regelungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen.

Nahaufnahme einer Figur von Justitia mit einem Mund-Nasenschutz. Ein Bücherregal im Hintergrund.

Maskenpflicht in Bus und Bahn vorbei?

Ab Februar 2023 entfällt die Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr. Dies gilt für alle Bundesländer. Einige hatten die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Bus oder Bahn bereits zuvor abgeschafft. Doch nicht vergessen: Mit dem freiwilligen Tragen der Maske schützen Sie dennoch sich und andere vor einer Ansteckung. Gerade zu Stoßzeiten können wir daher weiterhin empfehlen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Achtung: In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen gilt die Maskenpflicht weiterhin!

Masken sind aber im Verbandskasten Pflicht

Die Vorschrift, einen Verbandskasten im Fahrzeug mitzuführen, erhält einen neuen Zusatz. Nach DIN-Norm 13164 muss der Verbandskasten jetzt zwei Masken enthalten – egal ob FFP2-Masken oder medizinische Masken. FFP2-Masken bieten jedoch bekanntermaßen einen besseren Schutz. Diese neue Vorschrift wurde bereits im Februar 2022 eingeführt. Mit Februar 2023 endet jedoch die Übergangsphase für Autofahrer. Ab sofort ist die neue DIN verpflichtend.

Vorsicht: Mit einem unvollständigen Verbandskasten droht Ihnen ein Bußgeld! Im Rahmen der Hauptuntersuchung kontrolliert der TÜV ebenfalls den Inhalt.

Arbeitsschutzverordnung frühzeitig aufgehoben

Durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung galten bisher besondere Hygieneverpflichtungen für Arbeitgeber (Schutzmaßnahmen wie genügend Abstände oder regelmäßiges Lüften). Ursprünglich sollte diese Verordnung im April auslaufen. Da die Zahl der Neuerkrankungen stetig zurückgeht, hat die Bundesregierung die Corona-Arbeitsschutzverordnung bereits jetzt vollständig aufgehoben.

Mehr Fläche für Windenergie ab Februar 2023

Mithilfe des neuen Wind-an-Land-Gesetzes möchte die Bundesregierung die Windenergie auf dem Land stärker ausbauen. Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sollen sich ab sofort vereinfachen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz besagt außerdem, dass die Bundesländer bis 2027 1,4 Prozent der Landfläche für Windenergie bereitstellen müssen.

Pflicht zum Energiesparen verlängert

Die Energieeinsparverordnung verpflichtet momentan zu Sparmaßnahmen wie der maximalen Raumtemperatur von 19 Grad Celsius oder der reduzierten Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden. Ursprünglich bis Ende Februar geplant, hat die Bundesregierung diese Verordnung jetzt vorläufig bis zum 15. April 2023 verlängert.

Keine Energiesparlampen mehr ab Februar 2023?

Bekanntermaßen enthalten sogenannte „Energiesparlampen“ geringe Mengen giftiges Quecksilber. Folgende Lampen dürfen daher ab Februar 2023 nicht mehr produziert werden: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform. Der Handel darf vorliegende Restbestände jedoch abverkaufen. LED-Lampen haben ohnehin einen viel niedrigeren Energieverbrauch als besagte Energiesparlampen.


Ähnliche Artikel


Nach oben