Glossar

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu erklärungsbedürftigen Begriffen.

A & Ä

Abberufung

Die Abberufung ist die Enthebung einer Person aus ihrem Amt, ihrer Funktion oder ihrer Tätigkeit.

Die Abberufung eines Geschäftsführers (z.B. bei einer GmbH) wird von der Gesellschafterversammlung nach den Vorgaben ihrer Satzung beschlossen und im Handelsregister bekanntgegeben.

Anschließend muss der Geschäftsführervertrag gekündigt werden. Diese Kündigung kann ordentlich oder auch außerordentlich, manchmal auch fristlos erfolgen .

B

Betäubungsmittel im Straßenverkehr

Das Betäubungsmittelgesetz regelt in Deutschland den Umgang mit Betäubungsmitteln.

Nach §24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) handelt ordnungswidrig, wer unter Einfluss von berauschenden Mitteln ein Fahrzeug fährt.
Das Fahren mit Betäubungsmitteln kann sogar strafbar sein. Siehe hierzu §316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr) bzw. §315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).

Will man seinen Führerschein nach einer Fahrerlaubnisentziehung wiederbekommen, ist die erfolgreiche Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig. Hier muss auch ein Drogenabstinenznachweis erbracht werden.

Bußgeld

Ein Bußgeld ist ein Geldbetrag, den man bezahlen muss, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das ist ein geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften, der meist zu einer leichten Gefährdung bzw. Beeinträchtigung von Sachen oder Personen führt.

Das Bußgeld wird von der zuständigen Behörde ohne gerichtliche Entscheidung durch den Bußgeldbescheid verhängt. Dabei ist sie an den Bußgeldkatalog gebunden. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch erhoben werden. Dadurch landet die Angelegenheit wiederum vor Gericht.

D

Darlehen

Ein Darlehen ist ein Vertrag im Sinne des Schuldrechtes, bei dem der Darlehensgeber (zum Beispiel eine Bank) dem Darlehensnehmer Geld oder eine Sache für einen befristeten Zeitraum übereignet oder zur Nutzung überlässt.

Die Pflichten eines Darlehensvertrags sind im BGB geregelt.

Die Begriffe Kredit und Darlehen werden oft als Synonyme verwendet. Es bestehen jedoch laut BGB gewisse Unterschiede. Der Begriff Kredit gilt für die Übereignung von Geld für eine kurzfristige Finanzierung. Als Darlehen kann nicht nur Geld (Gelddarlehen, ), sondern auch eine Sache (Sachdarlehen, §§ 607-609 BGB) für einen längerfristigen Zeitraum übereignet werden.

E

EU-Führerschein

Bis 19. Januar 2033 müssen alle gültigen Führerscheine gegen EU-Führerscheine getauscht werden.

Innerhalb der EU existieren viele verschiedene Führerscheintypen. Der EU-Führerschein soll hier Abhilfe schaffen und außerdem schwieriger zu fälschen sein. So wird es für ausländische Polizisten und Börden einfacher, die Fahrerlaubnis von Urlaubern zu prüfen.

Sie können Ihren alten Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gegen den EU-Führerschein eintauschen. Bis 2033 besteht dazu noch keine Pflicht.
Wer seinen Führerschein nach dem 19. Januar 2013 gemacht hat, hat bereits den EU-Führerschein. Er hat die Größe einer EC-Geldkarte und die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen werden darauf EU-weit einheitlich in Buchstaben angezeigt.

Einige Mietwagenanbieter im Ausland bevorzugen mittlerweile Kunden mit EU-Führerschein. Der Besitz des EU-Führerscheins ist außerdem notwendig für einen internationalen Führerschein. Dieser wird empfohlen, wenn man in nicht-europäischen Ländern unterwegs ist.

Der EU-Führerschein muss alle 15 Jahre neu ausgestellt werden. Das gilt nur für das Dokument. Es muss nicht alle 15 Jahre die eigene Fahreignung nachgewiesen werden.

E-Bikes

Verkehrsrechtlich unterscheidet man zwischen E-Bikes und Pedelecs.

E-Bikes sind Elektrofahrräder, die auch ganz ohne Tretbewegung vorankommen.

Pedelecs sind Elektrofahrräder, bei denen der eingebaute Motor nur eine unterstützende Funktion hat. Er funktioniert also nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.

Für Pedelecs gelten die gleichen Regelungen wie für Fahrräder: Man braucht weder einen Führerschein noch muss man einen Helm tragen. Falls vorhanden sind Fahrradwege zu benutzen. Das gilt auch für die schnelle S-Pedelecs.

E-Bikes hingegen zählen zu den Kleinkrafträdern mit geringer Leistung. Es gilt eine Helmpflicht, eine Versicherungspflicht und eine Kennzeichenpflicht. Darüber hinaus braucht man für ein E-Bike im verkehrsrechtlichen Sinne je nach Motorleistung auch eine Fahrerlaubnis.

F

Fahrerflucht

§142 Strafgesetzbuch (StGB) stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Unter Umständen können Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis, hohe Geldstrafen und sogar bis zu drei Jahre Gefängnis drohen.

Fahrerflucht begeht, wer einen Verkehrsunfall (mit)verursacht hat und anschließend das Weite sucht, ohne anderen Unfallbeteiligten seine Personalien mitzuteilen oder die Polizei zu verständigen. Fahrerflucht begeht auch, wer z. B. nach einem missglückten Parkmanöver ein anderes Fahrzeug leicht beschädigt hat und anschließend davonfährt.

Hat man einen Verkehrsunfall (mit)verursacht, muss man grundsätzlich sofort anhalten und mit anderen Unfallbeteiligten Personalien austauschen.

Bei Schäden beim Ein- und Ausparken sind oft keine anderen Personen am Unfallort. Dann müssen Sie eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten, bevor Sie den Unfallort verlassen. ACHTUNG: Die Wartezeit kann nicht abgekürzt werden, indem Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten hinterlassen!

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen. Fahrerlaubnis und Führerschein werden oft synonym verwendet. Allerdings sind Fahrerlaubnis und Führerschein nicht das Gleiche: Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, der Führerschein ist nur der Nachweis für diese Berechtigung.

Erteilung der Fahrerlaubnis
Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis befinden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Eine Fahrerlaubnis nach §6 FeV wird in verschiedenen Klassen erteilt. Das Auto fällt z. B. in die Klasse B der Kraftfahrzeuge, Krafträder sind der Gruppe A und Lastwagen der Gruppe C untergeordnet. Dabei gibt es für jede Klasse diverse Unterkategorien, die sich nach Gesamtmasse und Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Kraftfahrzeuggruppe richten. Dabei ist es möglich, mit einer Fahrerlaubnis Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen zu führen: Die Fahrerlaubnis Klasse B (Auto) berechtigt z. B. derzeit (Stand: November 2017) dazu, auch Zugmaschinen der Klasse L und Kleinkrafträder der Klasse AM zu fahren.

Nach §2 Absatz 2 StVG ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn man seinen Wohnsitz im Inland hat, nach dem Fahrlehrergesetz ausgebildet wurde, eine praktische und theoretische Prüfung abgelegt („Führerscheinprüfung“) und das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Das Mindestalter richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse. Grundsätzlich darf man ab 18 Jahre alleine Auto fahren, unter bestimmten Voraussetzungen wird der Führerschein ab 17 erteilt. Außerdem muss man geeignet sein, Kraftfahrzeuge zu führen. Das ist der Fall, wenn man die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat.

Verlust der Fahrerlaubnis
Nach §3 StVG muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich eine Person als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
Anlass dafür, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, sind meist schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. Bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder beim Fahren unter Alkohol/Drogen kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Wer zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem droht die gleiche Konsequenz.

Fahruntüchtigkeit

Von Fahruntüchtigkeit spricht man, wenn man nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Dieses Unvermögen kann auf psychische oder physische Gründe zurückzuführen sein. Leider setzen sich viel zu viele Menschen hinters Steuer, obwohl sie nicht bzw. nicht mehr fähig sind, sicher zu fahren. Häufig sind Verkehrsunfälle die Folge.

Absolute und relative Fahruntüchtigkeit
Alkoholkonsum ist wohl die bekannteste und häufigste Ursache der Fahruntüchtigkeit. Dabei unterscheidet man zwischen absoluter und relativer alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille motorisiert unterwegs ist – bei Fahrradfahrern gilt ein Wert von 1,6 Promille. Ab diesen Werten wird die Fahruntüchtigkeit des Fahrers vermutet, ohne dass es auf andere Kriterien wie Ausfallerscheinungen ankommt.

Ausfallerscheinungen sind hingegen im Rahmen der relativen Fahruntüchtigkeit relevant. Von relativer Fahruntüchtigkeit ist ab einer BAK von 0,3 Promille die Rede. Daneben müssen dann weitere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise Orientierungslosigkeit und eine verminderte Reaktionsfähigkeit, um jemanden als relativ fahrunfähig bezeichnen zu können.

Beim Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln wie zum Beispiel Heroin, Kokain oder Cannabis gibt es die Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Unfähigkeit nicht.

Konsequenzen bei Fahrten trotz Fahruntüchtigkeit
Nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führt. Fällt man dabei einem Polizisten in die Hände, bekommt man in der Regel einige Punkte in Flensburg und ein hohes Bußgeld auferlegt. Außerdem wird ein Fahrverbot verhängt.

Wer unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, wie Drogen und Medikamenten im Straßenverkehr ein Fahrzeug steuert, riskiert aber unter Umständen auch eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr nach §316 oder Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c des Strafgesetzbuchs (StGB). In diesen Fällen droht dann entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe Diese Strafen können außerdem z. B. mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden werden.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann unter Umständen erhebliche Einschränkung des alltäglichen Lebens und des Berufslebens bedeuten. Für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Kindergarten ist man plötzlich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, die mancherorts nur spärlich oder gar nicht vorhanden sind.

Warum und wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Eine Rechtsgrundlage für ein Fahrverbot findet sich in §25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Bekommt ein Kraftfahrzeugführer wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Bußgeld auferlegt, kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht zusätzlich für einen Monat oder für bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen. Dieses Fahrverbot soll dem Fahrer eine Lehre sein und ihn dazu anhalten, einen solchen Verstoß künftig nicht noch einmal zu begehen.

Eine Ordnungswidrigkeit, die auch zu einem Fahrverbot führen kann, kann z. B. ein Geschwindigkeitsverstoß sein. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 26 km/h über dem Tempolimit kann derzeit (Stand: November 2017) ein Fahrverbot verhängt werden. Und auch das Fahren unter Alkoholeinfluss kann ein Fahrverbot nach sich ziehen: Bereits ab 0,5 Promille muss man neben Punkten in Flensburg mit einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es bei einer Alkoholfahrt zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, ist sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.

Auch §44 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten vor, wenn jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurde. Seit August 2017 ist es auch nicht mehr erforderlich, dass die Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stand oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde.

Generelles Fahrverbot
§ 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält ein generelles Fahrverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr. Betroffen davon sind Lkw, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern und damit verbundener Leerfahrten eingesetzt werden. Für die Beförderung von frischen oder leicht verderblichen Lebensmitteln gilt dieses Fahrverbot nicht.

Feuerwehreinfahrt

Jeder Autofahrer kennt die Beschilderung für eine Feuerwehreinfahrt, die auch als Feuerwehrzufahrt bezeichnet wird. Diese Einfahrten sind Teil der Brandschutzsicherheit von Gebäuden: Im Falle eines Brandes ist damit gewährleistet, dass Löschfahrzeug so nah wie möglich an den Brandort heranfahren zu können.

Was ist eine Feuerwehreinfahrt und wann ist sie Pflicht?
Die Feuerwehreinfahrt ist ein Zufahrtsweg für Rettungskräfte der Feuerwehr zu einem bestimmten Gebäude oder Gebäudeteil. Die Pflicht, eine ausgewiesene Feuerwehrzufahrt oder Feuerwehranfahrtszone zu haben, besteht bei allen öffentlichen Gebäuden. Dabei muss die Bauweise der Feuerwehreinfahrt bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Befahrbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 16 Tonnen Gesamtgewicht
  • Breite von 3 Metern und Höhe von 3,5 Metern

Welche Folgen hat das Parken in der Feuerwehreinfahrt?
Nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (STVO) besteht in und vor amtlichen Feuerwehreinfahrten ein absolutes Halteverbot. Das bedeutet, man darf dort mit dem Auto weder kurz halten noch parken. Bei einem Verstoß droht regelmäßig ein Bußgeld. Steht man mit seinem Auto einem Rettungseinsatz im Weg, weil zum Beispiel ein Brand gelöscht werden muss, bekommt man nicht nur ein Bußgeld, sondern das Auto wird auch abgeschleppt. Um dem Löschfahrzeug und Rettungswagen die Zufahrt zu ermöglichen, kann das Auto sogar einfach beiseitegeschoben oder durch ein Fahrzeug weggedrückt werden, wenn das zur Gefahrenabwehr notwendig ist.

Die Höhe des Bußgelds für ein Parken in der Feuerwehreinfahrt beläuft sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog für Halten vor oder in der Feuerwehrzufahrt auf 10 EUR und für Parken auf 35 EUR. Wird dadurch ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr behindert, kostet der Verstoß ganze 65 EUR und man erhält einen Punkt in Flensburg.

Amtliche Feuerwehrzufahrt
Wichtig ist, dass das Parken in einer Feuerwehreinfahrt nur dann eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn in einer amtlichen Feuerwehrzufahrt geparkt wird. Ob es sich um eine amtliche Einfahrt für die Feuerwehr handelt oder nicht, erkennt man dabei am Verkehrsschild.

Das amtliche Verkehrsschild der Feuerwehrzufahrt ist entweder ein Feuerwehrzusatzschild, dass mit einem Verkehrsschild für absolutes Halteverbot verbunden ist, oder ein Schild, das eine Feuerwehreinfahrt / Feuerwehrzufahrt ausweist und ein Siegel der Gemeinde oder der Feuerwehr trägt. Bei rein privat aufgestellten Schildern für eine Feuerwehreinfahrt droht kein Bußgeld nach der STVO, wenn man dagegen verstößt.

Führerschein ab 17

Der Führerschein ab 17 war ursprünglich ein Modellversuch in Niedersachsen. Mittlerweile ist er in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bundeseinheitlich geregelt.

Fahranfänger sind auf ihren ersten Kilometern im Auto manchmal noch etwas überfordert. Denn während der Fahrstunden kann man nicht jede erdenkliche Verkehrssituation durchleben. Gerade in ungewohnten Verkehrssituationen fehlt nach bestandener Fahrprüfung der erfahrene Ansprechpartner auf dem Beifahrersitz. Abhilfe schafft der Führerschein ab 17.

Wie bekommt man den Führerschein ab 17?
Falls Jugendliche Interesse an einem Führerschein ab 17 haben, können sie ihn bereits mit 16 ½ Jahren mit Zustimmung ihrer Eltern bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dabei muss mindestens eine Person benannt werden, die den Jugendlichen bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres bei seinen Autofahrten begleitet. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B besitzen. Sie darf zudem nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister und während der begleiteten Fahrt maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Fahrausbildung mit 16 ½
Mit 16 ½ Jahren kann man mit der Fahrausbildung beginnen, und zwar bei jeder zugelassenen Fahrschule. Dabei gelten beim Führerschein ab 17 die gleichen Regeln wie bei der Ausbildung im Rahmen des „normalen“ Führerscheins mit 18: Man muss die gleichen Prüfungen absolvieren. Allerdings darf die theoretische Fahrprüfung frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden.

Hat man die Fahreignungsprüfung bestanden, bekommt man eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die man bei Autofahrten mit sich führen muss. Hier sind auch die möglichen Begleitpersonen eingetragen. Sobald man 18 Jahre alt ist, kann man sich den normalen „Kartenführerschein“ bei der Führerscheinstelle abholen.

Welche Konsequenzen hat der Führerschein ab 17?
Mit Übergabe der Prüfungsbescheinigung beginnt beim Führerschein ab 17 die zweijährige Probezeit. Ist der Fahranfänger ohne eine Begleitperson unterwegs und wird dabei erwischt, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Die Probezeit verlängert sich und um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss der Führerscheinneuling gem. §2a Absatz 2 StVG an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

G

Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich sein. Immerhin ist sie eine der häufigsten Ursachen für Unfälle auf öffentlichen Straßen! Denn gerade die Missachtung von Tempolimits führt oft zum Kontrollverlust über das Fahrzeug, vor allem bei schlechten Straßen- und Witterungsverhältnissen.

Um das Verletzungsrisiko für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu halten, sollte man Geschwindigkeitsüberschreitungen also unbedingt vermeiden.

Geschwindigkeitsüberschreitung & Tempolimit
Nach §3 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf man grundsätzlich nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug ständig beherrscht. Vor allem muss man seine Geschwindigkeit den jeweiligen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, aber auch den eigenen Fähigkeiten anpassen. Sieht man aufgrund von Regen oder Schnee weniger als 50 Meter weit, darf man z. B. nicht schneller als 50 km/h fahren.

Aber auch ohne Wetterkapriolen gelten natürlich Tempolimits auf deutschen Straßen. Innerorts beträgt das Tempolimit 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge. Außerhalb geschlossener Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lastkraftwagen oder Wohnmobile bei 80 oder 60 km/h. Fährt man einen Personenkraftwagen, begeht man eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften erst, wenn man mit mehr als 100 km/h unterwegs ist.

Grundsätzlich besteht auf deutschen Autobahnen kein Tempolimit – 130 km/h sind hier nur eine sog. Richtgeschwindigkeit.

Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO. Wird man dabei erwischt, droht ein Bußgeld. Dabei gilt: Je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung, desto höher fällt das Bußgeld aus. Außerhalb geschlossener Ortschaften hat eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h – sowohl innerorts als auch außerorts – muss man mit Punkten in Flensburg rechnen. Bei mindestens 26 km/h über dem Tempolimit kann unter Umständen ein Fahrverbot verhängt werden.

Vor allem während der Probezeit kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerdem zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Sammelt man nach der Probezeit durch Rasen zu viele Punkte in Flensburg, muss man seinen Führerschein ebenfalls abgeben.

L

Ladungssicherung

Die Ladungssicherung ist ein Thema, das LKW-Fahrer, aber auch Autofahrer nicht unterschätzen sollten. Denn nicht optimal verstaut und gesicherte Transportgüter können unter Umständen zur Gefahr werden: Fracht kann bei einer Vollbremsung nach vorne rutschen und so den Fahrer gefährden. Verliert man Teile der Ladung, können nachfahrende Fahrer zu waghalsigen Brems-und Ausweichmanövern gezwungen sein.

Was ist eine optimale Ladungssicherung?
Nach §11 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) hat das Bundesamt für Güterverkehr darüber zu wachen, dass Rechtsvorschriften zur Ladungssicherung eingehalten werden. Zu diesen Rechtsvorschriften gehört § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist die Ladung in einem Fahrzeug – mitsamt allen Geräten zur Ladungssicherung – so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder bei einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugt.

Anzuwenden sind dann bei der Ladungssicherung die „anerkannte Regeln der Technik“. Bei der Ladungssicherung müssen deshalb z. B. physikalische Kräfte beachtet werden, die im sich Laufe der Fahrt und bei Fahrmanövern entfalten können. Denn Massen- und Fliehkraft führen z. B. dazu, dass nicht gesicherte Gegenstände bei Beschleunigung und Bremsung nicht an Ort und Stelle bleiben. Diesem Umstand kann man beispielsweise mit dem Einsatz von Zurrgurten oder Anti-Rutsch-Matten Rechnung tragen. Außerdem sollte man schwere Gegenstände im Fahrzeug so verteilen, dass die gesamte Ladefläche damit bedeckt ist, schwere Ladungsgegenstände sollten sich unten befinden, leichtere weiter oben verstaut werden.

Die StVO macht außerdem Vorschriften dazu, ob und wie Ladung über ein Fahrzeug hinausragen darf: So dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen grundsätzlich nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Außerdem darf die Ladung nach hinten grundsätzlich nur bis zu 1,50 Meter über das Fahrzeug hinausragen und muss dann mit einer Fahne oder mit einem Schilf gekennzeichnet sein!

Folgen einer ungenügenden Ladungssicherung
Wer sich nicht ordnungsgemäß um die Ladungssicherung kümmert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Unter Umständen können auch Punkte in Flensburg drohen, wenn man mit ungesicherter Ladung im Straßenverkehr unterwegs ist.

Lenkzeit

Parkplätze und Raststätten an deutschen Autobahnen sind häufig überfüllt, weil dort vor allem LKWs dicht beieinander parken. Den LKW-Fahrern bleibt meistens nichts anders übrig, als sich dort für mehrere Stunden aufzuhalten: Sie müssen schließlich Lenkzeit und Ruhezeiten einhalten.

Lenkzeit gesetzlich vorgeschrieben
In Deutschland ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Fahrpersonalgesetz (FPersG) und in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) genau geregelt, wie viele Stunden bestimmte Berufskraftfahrer täglich und wöchentlich hinterm Steuer sitzen dürfen. Die Lenkzeit bzw. Lenkzeiten gelten danach für Fahrer von Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen und mehr als 2,8 Tonnen auf die Waage bringen. Außerdem sind Lenkzeiten für Fahrer von Fahrzeugen vorgeschrieben, mit denen man mindestens neun Personen befördern kann, also z. B. für Busse bzw. Busfahrer.

Lenkzeit und Ruhezeiten
Grundsätzlich dürfen LKW- und Busfahrer maximal neun Stunden am Tag und maximal 56 Stunden in der Woche selbst fahren. Am Stück dürfen sie allerdings nur viereinhalb Stunden am Steuer sitzen. Dann muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden. Das verkehrsbedingte Halten im Straßenverkehr, wie z. B. an der Ampel oder im Stau, ist nicht Teil der Pause, sondern zählt zur Lenkzeit.

Das Pendant zur Lenkzeit ist die Ruhezeit. Berufskraftfahrer müssen grundsätzlich pro Tag eine Ruhezeit von elf Stunden einhalten. Während dieser Zeit darf der Fahrer weder fahren noch arbeiten wie z. B. Ladungssicherungen ausführen. Wo und wie der Fahrer die Ruhezeit verbringt, ist gleichgültig.

Pro Woche muss eine Ruhezeit von 45 Stunden am Stück eingehalten werden. Seit Mai 2017 gilt außerdem, dass der Fahrer diese Ruhezeit nicht mehr im Fahrerhaus verbringen darf.

Feststellung von Lenkzeitüberschreitungen und deren Folgen
Die Einhaltung der Ruhe- und Lenkzeiten werden vom Bundesamt für Güterverkehr und durch die Polizei mithilfe von Fahrtenschreibern kontrolliert. Alle seit 2006 neuzugelassenen Kraftfahrzeuge sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, der automatisch Angaben zur Lenkzeit speichert. Bei älteren Modellen ist die Mitwirkungspflicht des Fahrers in Form von Aufzeichnungen und Schaublättern erforderlich.
Wird eine Lenkzeitüberschreitung nachgewiesen, hat der Fahrer zwar keine Punkte in Flensburg oder den Entzug der Fahrerlaubnis zu befürchten, allerdings müssen – je nachdem um wie viele Minuten und Stunden die Lenkzeit überschritten wurde – sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer eventuell ein Bußgeld zahlen.

LKW-Führerschein

Wer einen Lastkraftwagen (LKW) fahren will, benötigt dafür einen besonderen Führerschein. Der LKW-Führerschein ist der sogenannte C-Führerschein, der je nach Größe und Schwere des LKWs in unterschiedliche Klassen aufgeteilt ist.

Welche Führerscheinklassen gibt es beim LKW-Führerschein?
Insgesamt gibt es beim LKW-Führerschein nach der § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) folgende vier Führerscheinklassen:

LKW-Führerscheinklasse C
Hier ist das Fahren von LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg erlaubt. Auch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ist zulässig.

LKW-Führerscheinklasse CE
Bei diesem Führerschein darf eine Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg besteht, gefahren werden.

LKW-Führerscheinklasse C1
Die Klasse C1 erlaubt dem Inhaber des Führerscheins, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, samt einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zu führen.

LKW-Führerscheinklasse C1E
Bei dem Führerschein C1E wird die Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugkombination erteilt, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Welche Voraussetzungen muss man für den LKW-Führerschein erfüllen?
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb eines LKW-Führerscheins sind

  • Mindestalter vom 21 Jahren
  • bestandene theoretische und praktische Ausbildung zum Führen eines LKWs
  • bestandener Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs für die entsprechende Führerscheinklasse
  • Ärztliches Gutachten über die Eignung zum Fahren eines LKWs hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Befristung des LKW-Führerscheins
Bei allen Klassen ist zu beachten, dass der LKW-Führerschein grundsätzlich nur mit einer befristeten Gültigkeitsdauer erworben wird. Das bedeutet, die Fahrerlaubnis wird befristet für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Mit Ablauf dieses Zeitraums kann der LKW-Führerschein jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.

M

Motorrad–Führerschein

Wer in Deutschland ein Motorrad fahren will, braucht einen Motorrad-Führerschein. Je nachdem welche Führerscheinklasse für das gewünschte Zweirad erforderlich ist, werden unterschiedliche Anforderungen an den künftigen Motorradfahrer gestellt.

Welchen Motorrad-Führerschein braucht man, um welches Motorrad zu fahren?
Nach der Regelung zu den Führerscheinklassen gibt es bei dem Motorad-Führerschein insgesamt 4 Klassen:

Klasse A und AM
Die höchste Klasse ist der Motorrad-Führerschein Klasse A. Ist man in Besitz eines solchen Führerscheins, besitzt man die Fahrerlaubnis für alle Motorräder.
Die niedrigste Klasse beim Motorrad-Führerschein ist AM. Damit ist es dem Führerscheininhaber gestattet, Krafträder zu fahren, die eine maximale Motorleistung von 4 kW und ein eingebautes Tempolimit von maximal 45 km/h haben. Der Motorrad-Führerschein AM wird umgangssprachlich auch als Mofa-Führerschein oder Roller-Führerschein bezeichnet.

Klasse A2
Die zweithöchste Führerscheinklasse ist A2. Ist man in Besitz dieses Motorrad-Führerscheins, darf man

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis zu einer Motorleistung von 35 kW bzw. 48 PS und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,2 kW/kg fahren: Das bedeutet, bei einer Leistung von 35 kW muss das Motorrad also mindestens 175 kg wiegen, damit ein Motorrad-Führerschein der Klasse A2 ausreichend ist.
  • Alle Krafträder und Leichtkrafträder fahren, die von dem Motorradführerschein A1 und AM erfasst sind.

Klasse A1
Bei der Führerscheinklasse A1 darf man Krafträder mit einer Motorleistung von max. 11 kW und bis zu 125 ccm fahren. Auch hier gibt es eine Begrenzung für das Verhältnis Leistung und Gewicht. Die Grenze von 0,1 kW/kg darf nicht überschritten werden. Tempolimits gibt es nicht. Die Klasse A1 beinhaltet zudem die Fahrerlaubnis für alle Krafträder der Klasse AM.

Was sind die Voraussetzungen für den Motorrad-Führerschein?
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man ein gewisses Mindestalter für die verschiedenen Klassen des Motorrad-Führerscheins braucht. Die Altersgrenze bestimmt § 10 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

  • Klasse AM: Mindestalter: 16 Jahre
  • Klasse A1: Mindestalter: 16 Jahre
  • Klasse A2: Mindestalter: 18 Jahre
  • Klasse A: Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb / 20 Jahre bei Vorbesitz von A2

Neben dem notwendigen Alter des Führerscheinanwärters muss ein Motorradfahrer folgende Voraussetzungen beim Erwerb des Motorrad-Führerscheins erfüllen:

  • Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung der Fahrerlaubnis
  • Nachweis eines Sehtests
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses durch Vorlage einer Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Stelle

MPU

Die MPU ist unter Verkehrssündern gefürchtet. Denn um sich nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wieder hinters Steuer setzen zu dürfen, muss man unter Umständen an einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) teilnehmen. Viele Mythen ranken sich um diese Untersuchung, die umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt wird.

Wann muss man zur MPU?
Nach dem Entzug des Führerscheins ist man nicht mehr berechtigt, die darauf ausgewiesenen Fahrzeuge zu führen. Deshalb muss man bei der zuständigen Behörde – in der Regel bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz – eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Die Führerscheinstelle muss vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis allerdings prüfen, ob man geeignet ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Bestehen Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung, kann im Einzelfall eine MPU gefordert werden.

MPU: Alkoholfahrt und Drogen im Straßenverkehr
Am häufigsten geben Alkoholfahrten Anlass für eine MPU, beispielsweise wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille hinterm Steuer oder am Lenker (Motorrad und Fahrrad!) erwischt wurde. Auch bei niedrigeren Promillewerten kann eine MPU drohen, vor allem, wenn man mehrmals wegen Alkoholfahrten im Straßenverkehr auffällig wurde.

Auch das Fahren unter Drogeneinfluss führt zu einer MPU und selbst wenn der Fahrerlaubnisbehörde bekannt ist, dass man außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat, kann eine MPU angeordnet werden.

Letztlich droht eine MPU auch, wenn man mehr als sieben Punkte in Flensburg gesammelt oder Verkehrsstraftaten begangen hat, wie beispielsweise Fahrerflucht gem. §142 StGB.

Wie läuft eine MPU ab?
Die MPU kann nur durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden. Die bekannteste ist wohl der Technische Überwachungsverein (TÜV).

Die Untersuchung ist in vier Teilbereiche gegliedert.

Als Erstes wird eine schriftliche Befragung hinsichtlich Lebenslauf, Erkrankungen und dem jeweiligen Untersuchungsanlass durchgeführt. In der anschließenden medizinischen Untersuchung wird insbesondere durch Urin- und Blutproben festgestellt, ob man immer noch Drogen oder Alkohol konsumiert, falls ein dementsprechender Anlass für die MPU vorlag.
Danach werden Leistungstests durchgeführt, wobei v. a. Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsvermögen im Fokus stehen. In der abschließenden psychologischen Untersuchung versucht ein Gutachter durch eine komplexe Fragestrategie herauszufinden, ob man das eigene verkehrswidrige Verhalten einsieht und die Absicht hat, sich künftig zu bessern.

P

Parkverbot / Halteverbot

Die wohl häufigsten Verstöße im Straßenverkehrsrecht gibt es beim Parken und Halten. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Parkverbot und dem Halteverbot. Bei einem absoluten Halteverbot darf man weder halten noch parken. Bei einem Parkverbot darf man halten.

Was ist das absolute Halteverbot?
Im absoluten Halteverbot ist jedes Halten und Parken unzulässig. Ein Halteverbot betrifft alle Fälle, in denen ein Autofahrer absichtlich und grundlos anhält. Die Fahrt muss also unterbrochen werden und zwar ohne, dass durch die Verkehrslage, wie zum Beispiel bei einer Ampel, ein Grund dazu besteht. Auch ein Anhalten aufgrund einer Anordnung, wie zum Beispiel durch eine Verkehrskontrolle der Polizei, ist kein Halten im Sinne des Halteverbots.
Nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (STVO) besteht ein absolutes Halteverbot

  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  • auf Bahnübergängen,
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

In anderen Verkehrsbereichen sind Halteverbote durch Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen angeordnet. Diese können mit Ausnahmen für Anwohner und bestimmte Zeiträume versehen oder temporär von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt sein.

Was ist das Parkverbot?
Das Parkverbot ist eigentlich als ein eingeschränktes Halteverbot bezeichnet, da zwar das Parken verboten, aber das Halten erlaubt ist. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn man sein Auto verlässt oder für länger als drei Minuten anhält. Wartet man zum Beispiel länger als 3 Minuten mit seinem Auto vor der Schule des Kindes, um dieses abzuholen, handelt es sich regelmäßig um ein Parken.
Parkverbote bestehen nach § 12 Abs. 3 StVO immer:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  • vor Grundstücksein-/-ausfahrten und auf schmalen Fahrbahnen auch auf der gegenüberliegenden Seite,
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch ein besonderes Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  • vor Bordsteinabsenkungen.

Daneben können, wie beim absoluten Halteverbot, weitere Parkverbote durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen angeordnet sein. In Bereichen, in denen durch die Zusatzbeschilderung Parkvorschriften zur Benutzung von Parkscheiben, Parkscheinen, Berechtigungsausweisen oder bestimmten Parkzeiten gemacht werden, ist das Halten oder Parken nur erlaubt, wenn man die Parkvorschriften einhält.

Probezeit

Während der Probezeit sollten sich Fahranfänger möglichst keinen verkehrsrechtlichen Fehler leisten. Zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer oder ein Rotlichtverstoß werden in der Probezeit besonders hart geahndet. Denn in dieser Zeit sollen die Fahranfänger ihr verkehrssicheres Fahrverhalten unter Beweis stellen.

Was heißt Probezeit und wie lange dauert sie?
Sobald man als Fahranfänger seine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt man eine Probezeit mit einer Dauer von grundsätzlich zwei Jahren für den Führerschein auferlegt. Beginn und Ende der Probezeit sind auf dem Führerschein vermerkt.

Während dieser zwei Jahre soll der Fahranfänger seine Sicherheit hinter dem Steuer und im Straßenverkehr beweisen und natürlich Verkehrsregeln strikt beachten. Lässt man sich in dieser Zeit keinerlei Verkehrsverstöße zu Schulden kommen, läuft die Probezeit automatisch zwei Jahre nach der bestandenen praktischen Prüfung aus.

Eine Verlängerung auf vier Jahre erfolgt hingegen, wenn der Fahranfänger Verkehrsverstöße während dieser Zeit begeht. Eine Verkürzung ist hingegen möglich, wenn man als Fahranfänger bereits besondere praktische Erfahrung im Straßenverkehr nachweisen kann.

Was passiert, wenn man in der Probezeit Strafzettel oder Bußgelder bekommt?
Verstößt man während der Probezeit gegen Verkehrsrecht, hat das neben den üblichen Konsequenzen besondere Rechtsfolgen. Für die Einschätzung der Konsequenzen ist allerdings nach sogenannten A-Verstößen und B-Verstößen zu unterscheiden.
A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht. Das sind alle Straftaten, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs beinhalten und alle Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Als A-Verstoß gelten zum Beispiel:

  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Fahren unter Alkohol (Promillegrenze 0,0) oder Drogeneinfluss
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Missachtung Rechtsfahrgebot oder Mindestabstand
  • Ordnungswidriges Wenden, Rückwärtsfahren, Abbiegen und Überholen
  • Rotlichtverstoß oder Vorfahrt nicht beachtet

Begeht man während der Probezeit einen A-Verstoß, drohen neben dem „normalen Bußgeld“ und Punkten eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

B-Verstöße sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, die als weniger schwerwiegend gelten und als einmaliger Ausrutscher regelmäßig keine besonderen Konsequenzen nach sich ziehen, also z. B. ein Strafzettel wegen Falschparkens. Allerdings sollten Fahranfänger auch mit B-Verstößen vorsichtig sein, da zwei solche Verstöße als ein A-Verstoß geahndet werden.

Punkte in Flensburg

Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Weil das FAER durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, ist oft von „Punktesammeln in Flensburg“ die Rede.

In Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist detailliert geregelt, für welche Verstöße man wie viele Punkte in Flensburg bekommt.

Hat man nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto, besteht die Möglichkeit, alle fünf Jahre ein Fahreignungsseminar zu absolvieren. Dadurch kann ein Punkt abgebaut werden.
Ansonsten werden Punkte in Flensburg nach einer bestimmten Zeit aus dem Register gelöscht: Ein Punkt verjährt nach zwei Jahren und sechs Monaten, zwei nach fünf Jahren und drei nach zehn Jahren.

R

Rotlichtverstoß

Noch schnell bei Gelb über die Ampel und schon ist es passiert: Beim Überqueren der Kreuzung ist die Ampel rot. Dank der modernen Rotlichtüberwachung der Polizei entgeht kaum ein Rotlichtverstoß unbemerkt. Bei Rot über die Ampel zu fahren ist ein schwerer Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht – dementsprechend hart trifft einen dann auch der Bußgeldbescheid und ggfs. weitere Folgen.

Wann spricht man von einem Rotlichtverstoß?
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn man mit seinem Kraftfahrzeug oder Fahrrad im Straßenverkehr bei einer Ampelanlage entgegen einem roten Lichtsignal weiterfährt. Verkehrsrechtlich wird dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

Der einfache Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn die Ampel, im Zeitpunkt der Überquerung der Anlage, noch nicht länger als eine Sekunde rot geleuchtet hat.

Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn die Ampel, in dem Zeitpunkt der Überquerung der Anlage, bereits mehr als eine Sekunde rot geleuchtet hat oder ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet wurde, dass man die Ampel bei Rot überfahren hat.

Nachweis des (qualifizierten) Rotlichtverstoßes
Damit diese unterschiedlichen Fälle des Rotlichtverstoßes rechtswirksam verfolgt werden können, muss ein Nachweis erfolgen, welcher Rotlichtverstoß begangen wurde. Bei dem einfachen Rotlichtverstoßes reicht eine Zeugenaussage, insbesondere eines Polizeibeamten, als Nachweis aus.

Für einen qualifizierten Rotlichtverstoß müssen genauere Beweise, wie etwa durch eine Rotlichtüberwachungsanlage, vorgelegt werden. Mit einer Rotlichtüberwachungsanlage kann durch Induktionsstreifen in der Fahrbahn die genaue Fahrzeugbewegung gemessen werden. Die Feststellung, wie lange die Ampel auf Rot geschaltet war, ist daher unproblematisch möglich und beweisbar.

Welche Strafe droht bei Überfahren der roten Ampel?
Bei der verkehrsrechtlichen Strafe für einen Rotlichtverstoß wird ebenfalls zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

Ein einfacher Verstoß wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 90 EUR und drei „Punkten in Flensburg“ geahndet.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht regelmäßig ein Bußgeld in Höhe von 200 EUR, vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Diese Strafe kann sich allerdings noch deutlich erhöhen, wenn im Zusammenhang mit dem Rotlichtverstoß ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder ein Unfall verursacht wurde.

S

Schadensersatz

Schadensersatz ist im Verkehrsrecht eine häufige Forderung, vor allem nach einem Unfall. Ist der erste Schock nach einem Unfall überwunden, stellt sich vor allem bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall schnell die Frage, von wem man Schadensersatz, insbesondere Erstattung etwaiger Reparaturkosten, für das eigene Fahrzeug verlangen kann.

Was ist „Schadensersatz“?
Schadensersatz ist ein finanzieller Ausgleich für erlittene Schäden materieller oder immaterieller Art. Ein materieller Schaden ist jeder Vermögensschaden. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen des Geschädigten nach dem schädigenden Ereignis geringer ist als zuvor. Der Schadensersatz soll diesen Verlust kompensieren. Ein immaterieller Schaden (sog. Nichtvermögensschaden) liegt im Gegensatz dazu z. B. vor, wenn eine Person verletzt wurde. In solchen Fällen geht es rechtlich um einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall
Bei einem Verkehrsunfall haftet grundsätzlich derjenige auf Schadensersatz (Reparaturkosten, Schmerzensgeld etc.), der den Schaden verursacht hat. Wer „Schuld“ am Unfall hat, lässt sich meist daran festmachen, wer in welcher Form gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hat, z. B. „rechts vor links“ missachtet hat oder ein Stopp-Schild überfahren hat.

Oft trifft allerdings nicht einen Beteiligten allein die Schuld an einem Verkehrsunfall. Dann wird der Schadensersatzanspruch um den eigenen Verschuldensanteil gekürzt. Wer zu 50 % selbst an einem Unfall schuld ist, kann nur 50 % des Schadens vom Unfallgegner ersetzt verlangen.

Wer zahlt welchen Schadensersatz bei einem Unfall?
Anspruchsgegner einer Schadensersatzforderung ist in der Regel nicht der Unfallgegner, sondern seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung des Unfallverursachers kommt in der Regel für die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs auf.

Auch Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt sind als Schadensersatz erstattungsfähig. Befindet sich das eigene Auto in der Werkstatt, kann man einen Mietwagen in Anspruch nehmen und sich die Kosten unter Umständen von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen. Alternativ kann man während der Reparaturdauer eine Nutzungsausfallsentschädigung geltend machen.

Die Erstattung der Reparaturkosten ist bei einem Totalschaden des Fahrzeugs grundsätzlich ausgeschlossen. In einem solchen Fall zahlt die Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt aus.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist nach einem Unfall meist nicht das Erste, woran man denkt. Der Schaden am eigenen Fahrzeug und notwendige Reparaturkosten sind oft besser abzuschätzen als der am eigenen Körper. Allerdings kann es vorkommen, dass man Verletzungen direkt nach einem Verkehrsunfall wegen eines Adrenalinstoßes als wesentlich harmloser empfindet, als sie es in Wirklichkeit sind. In manchen Fällen wird erst nach einer ärztlichen Behandlung klar, um welche Schmerzensgeldsummen es gehen kann.

Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schaden nach § 253 BGB. Nach dieser Vorschrift kommt wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Geldentschädigung nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen in Betracht. Einige dieser Fälle nennt Absatz 2 des § 253 BGB. Danach kann man ein angemessenes Schmerzensgeld z. B. bei der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit fordern.

Geht es um Schmerzensgeld, muss man immer alle Umstände des Einzelfalles betrachten. Eine Rolle spielt beispielsweise die Schmerzintensität und die Dauer der Schmerzen. Auch eine vollständige oder partielle Arbeitsunfähigkeit oder Folgeschäden bei der verletzten Person müssen berücksichtigt werden. Zudem fallen schwerwiegende Operationen und Eingriffe ins Gewicht, wenn diese Maßnahmen nötig sind, um den ursprünglichen Gesundheitszustand wiederherzustellen.

Dabei gilt allerdings immer: Ein Mitverschulden an der Verletzung kann den Schmerzensgeldanspruch schmälern, z. B. wenn man teilweise schuld an einem Unfall war.

Angehörigenschmerzensgeld
Nach einem Unfall hat aber unter Umständen nicht nur ein Unfallopfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Erliegt ein Unfallopfer seinen Verletzungen ist das auch für die Angehörigen des Opfers eine immense psychische Belastung, die bis zu Depressionen führen kann. Lange Zeit war das Schmerzensgeld für Angehörige in derartigen Fällen nur schwer durchsetzbar. Sie mussten nachweisen, dass die psychischen Folgen durch einen Unfalltod deutlich schwerwiegender sind als diejenigen, die man „normalerweise“ beim Tod eines nahen Angehörigen erleidet.

Seit der Einführung des § 844 Absatz 3 BGB im Jahre 2017 erhalten Hinterbliebene nun eine Geldentschädigung für ihr seelisches Leid, wenn zum Zeitpunkt der Verletzung des später Verstorbenen ein besonderes persönliches Näheverhältnis bestand. Das wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, Lebenspartner, ein Elternteil oder das Kind des Getöteten ist.

Sicherheitsabstand

Ein angemessener Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen auf deutschen Straßen führt dazu, dass das Risiko von Zusammenstößen sinkt. Damit sinkt die Gefahr von Auffahrunfällen und damit einhergehend das allgemeine Unfallrisiko im Straßenverkehr.

Gesetzliche Vorschriften
Eine gesetzliche Vorschrift zum Sicherheitsabstand findet sich in §5 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach muss beim Überholen eines anderen Kfz ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Zu Fahrzeugen sollte dieser Abstand einen Meter, zu Fußgängern und Radfahrern eineinhalb Meter betragen.

Auch §4 StVO befasst sich mit dem Sicherheitsabstand. Ganz allgemein muss danach der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass man auch noch hinter diesem Fahrzeug halten kann, wenn es plötzlich bremst. Gleichzeitig darf man nach dieser Vorschrift als „Vorausfahrender“ nicht plötzlich, ohne zwingenden Grund, stark bremsen.

Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein?
Allerdings macht §4 StVO keine Angaben darüber, wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug genau sein muss. Lediglich für Lastkraftwagen bis zu 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse verlangt er einen Mindestabstand von 50 m, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt. Der optimale Sicherheitsabstand lässt sich nach mathematischen Regeln unter Berücksichtigung von Geschwindigkeit, Brems- und Reaktionsweg ermitteln.

„Halber Tacho“
Während der Fahrt gibt es allerdings auch einen einfacheren Weg, einen guten Sicherheitsabstand zu berechnen. Ist man außerhalb geschlossener Ortschaften bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen unterwegs, bleibt man am besten den „halben Tacho“ in Metern vom vorausfahrenden Fahrzeug entfernt. Bei schlechter Sicht und Straße verdoppelt man diesen Wert. Als Helfer dienen hier auch die seitlichen Begrenzungspfeiler, die immer 50 Meter voneinander entfernt stehen.

Im Stadtverkehr beträgt der erforderliche Sicherheitsabstand 15 Meter, was etwa drei Fahrzeuglängen entspricht. Auch hier muss man den Wert verdoppeln, wenn die Straßenverhältnisse oder Sicht schlecht sind.

Missachtung des Sicherheitsabstands
Gerät man in eine Abstandskontrolle und hat den notwendigen Abstand nicht eingehalten, kann ein Bußgeld oder Fahrverbot drohen.

Beim Auffahrunfall gilt außerdem der sog. Anscheinsbeweis. Danach geht man automatisch davon aus, dass der Hintermann nicht den notwendigen Abstand eingehalten hat, wenn er auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgefahren ist. Es muss das Gegenteil beweisen, was unter Umständen schwierig sein kann.

Strafzettel

Strafzettel verteilen Polizei und Politessen bei kleineren Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel beim falschen Parken oder Parken ohne Parkschein. Wer hier von einem Knöllchen spricht, meint in der Regel dasselbe wie einen Strafzettel.

Was ist ein Strafzettel?
Der Strafzettel ist eine Vorstufe des Bußgeldbescheids. Er dient der Vereinfachung bei der kommunalen Verwaltung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr. Geringfügige Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften werden mit einem Strafzettel geahndet.

An sich ist der Strafzettel ein Hinweiszettel, der den Verstoß des jeweiligen Autofahrers vermerkt und die Bezahlung einer Geldstrafe ermöglicht. Meist handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung zwischen 5 und 35 EUR die bar oder per Überweisung beglichen werden kann. Dadurch lässt sich ein längeres Ordnungswidrigkeitsverfahren mit eventuellem gerichtlichen Strafverfahren vermeiden.

Durch das Knöllchen erhält ein Autofahrer bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften also die Möglichkeit die Geldstrafe sofort zu begleichen und den Fall damit zu erledigen.

Welche Folge hat es, wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird?
Will man einen Strafzettel nicht bezahlen, wertet das die Behörde als Einspruch gegen den Strafzettel und leitet ein Bußgeldverfahren ein.

Die Konsequenz ist dann ein offizielles Schreiben im Briefkasten mit dem Namen Bußgeldbescheid. Darin wird meist der Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht beschrieben und man erhält 14 Tage Zeit, um gegen den Vorwurf Einspruch einzulegen. Hält man sich nicht an die Frist, gilt der Bußgeldbescheid als anerkannt. Dann kann man sich auch nicht mehr dagegen wehren, wenn das Knöllchen zu Unrecht unter dem Scheibenwischer klemmte.

Was ist, wenn der Strafzettel falsch ist?
Ist der Strafzettel falsch, kann man das direkt bei der jeweiligen Behörde, die auf dem Knöllchen genannt ist, reklamieren. Alternativ kann man den Strafzettel auch erstmal nicht bezahlen und darauf warten, dass der Bußgeldbescheid kommt. Dann legt man innerhalb der 14 Tage Einspruchsfrist den Einspruch ein. In dem Einspruch ist dann darzulegen, warum der Strafzettel nicht richtig ist.

T

TÜV

Der TÜV ist abgelaufen – zu dieser Erkenntnis kommen jährlich etliche Autofahrer oder Motorradfahrer in Deutschland, wenn sie einen Blick auf die Prüfplakette ihres Fahrzeugs werfen. Viele davon unternehmen erstmal nichts. Dabei kann ein abgelaufener TÜV durchaus Konsequenzen haben.

Technischer Überwachungsverein – kurz „TÜV“
Der TÜV ist eine staatlich anerkannte Prüforganisation, deren Anfänge bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Als infolge einer gewaltigen Dampfkesselexplosion zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden, gründete man 1866 den Dampfkessel-Revisions-Verein in Mannheim. Dieser Verein war ab diesem Zeitpunkt für die technische Überprüfung von Dampfkesseln zuständig.

Heute kümmert sich der TÜV um technische Inspektionen und Qualitätsprüfungen innerhalb diverser Branchen. Am besten bekannt ist der TÜV aber für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Fahrzeugsicherheit.

Die Hauptuntersuchung – umgangssprachlich „TÜV“
Auch wenn mittlerweile längst nicht mehr nur der Technische Überwachungsverein für die Hauptuntersuchung (HU) zuständig ist: Die Hauptuntersuchung wird immer noch von vielen Autofahrern und Motorradfahrern als „TÜV“ bezeichnet.

Die HU hat ihre rechtliche Grundlage in §29 StVZO. Danach müssen alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrstauglichkeit untersucht werden. Ein neuer Pkw beispielsweise muss erstmals nach drei Jahren „zum TÜV“, danach alle zwei Jahre. Wann genau die HU fällig wird, kann man an der TÜV-Plakette ablesen, die sich auf dem hinteren Nummernschild befindet. Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr an, die oberste Zahl den Monat. Die Kosten der HU trägt der Fahrzeughalter.

Zum Prüfkatalog der Hauptuntersuchung gehört z. B. die Feststellung der Funktionsfähigkeit von Bremsen, Elektronik oder der Reifen. Auch die Abgasuntersuchung (AU) ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Ist das Fahrzeug mangelfrei, bekommt es eine neue TÜV-Plakette. Bei nicht bestandener HU, müssen Mängel innerhalb eines Monats behoben werden.

„Abgelaufener TÜV“ und die Folgen
Ist die TÜV-Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, fällt eine umfassendere und somit teurere Prüfung an. Je nachdem, wie viele Monate überschritten wurden, ist man zur Zahlung eines Verwarngeldes bzw. Bußgeldes verpflichtet oder man bekommt einen Punkt in Flensburg.

U

Umweltplakette

Um die verkehrsbedingte Feinstaubbelastung in Ballungsräumen einzudämmen, wurde vor einigen Jahren die Umweltplakette eingeführt. Eine erhöhte Feinstaubbelastung in der Luft führt zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko. Zwar konnte die Feinstaubbelastung in den letzten Jahren reduziert werden, aber vor allem in deutschen Großstädten ist sie immer noch hoch.

Was ist die Umweltplakette?
Im März 2007 haben bereits die ersten Städte Umweltzonen ausgewiesen. Mittlerweile gibt es in Deutschland 55 Umweltzonen. Dazu gehören beispielsweise die Städte Berlin, Köln und München. In diesen Städten darf man nur noch mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sein, das eine Umweltplakette besitzt. Sie muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt sein.

Die Plakette kann man beispielsweise bei allen Kfz-Zulassungsstellen oder den technischen Überwachungsvereinen wie Dekra oder TÜV erwerben.

Die Umweltplakette gibt es in verschiedenen Farben: Mit einer grünen Plakette darf man in allen Umweltzonen fahren, mit einer gelben Plakette nur noch in einer Umweltzone in Deutschland – nämlich in Neu-Ulm (Stand Sommer 2017). Hat man eine rote Umweltplakette an der Windschutzscheibe, darf man sich mit dem Fahrzeug in keiner Umweltzone fortbewegen. Momentan (Stand Sommer 2017) gibt es in Deutschland Diskussionen darüber, ob auch eine blaue Umweltplakette eingeführt werden soll, die vor allem viele Dieselfahrzeuge aus Umweltzonen verbannen würde.

Welche Umweltplakette für welches Fahrzeug?
Welche Umweltplakette das eigene Fahrzeug bekommt, hängt davon ab, welcher der insgesamt vier Schadstoffklassen es angehört. Sie lässt sich anhand des Emissionsschlüssels bestimmen, der auf den Fahrzeugpapieren abgedruckt ist. Mithilfe dieses Schlüssels lässt sich die Feinstaubemission des Fahrzeugs ermitteln. Dabei gilt: Je geringer die Feinstaubemission, desto höher die Schadstoffklasse. Fahrzeuge der Klasse eins erhalten daher keine Umweltplakette, diejenigen der Klasse zwei bekommen die rote Plakette, die dritte Schadstoffklasse führt zur gelben Plakette und die vierte ermöglicht die grüne Umweltplakette.

Was passiert, wenn man ohne Umweltplakette in Umweltzonen fährt?
Man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Umweltplakette an die Windschutzscheibe zu kleben. Der Fahrer erhält weder Punkte in Flensburg noch muss er mit einem Fahrverbot rechnen, wenn er ohne Plakette in einer Umweltzone unterwegs ist. Allerdings kann in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig werden.

Unfall

Ein Unfall im Straßenverkehr birgt ein hohes Gefährdungspotenzial. Allein im Jahr 2016 gab es in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 2,6 Millionen Straßenverkehrsunfälle und damit so viele wie niemals zuvor.

Immerhin ging die Zahl der Verkehrstoten in den letzten Jahren kontinuierlich zurück, was auf einige rechtspolitische Maßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückzuführen ist, wie beispielsweise die Einführung der Helmpflicht für Motorradfahrer oder der Gurtpflicht für Fahrzeuginsassen.

Unfallursachen und Maßnahmen
Neben schlechten Witterungs- und Straßenverhältnissen führen häufig technische Mängel zu einem Unfall. Daher ist es wichtig, sein eigenes Fahrzeug regelmäßig vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) begutachten zu lassen.

Häufigste Unfallursache ist allerdings das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers, weil er Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nicht beachtet. Nach §3 StVO beispielsweise darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, nur so schnell fahren, dass er das Fahrzeug ständig beherrschen kann. §3 StVO setzt daher Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften fest.
Oft kommt es zudem zu Auffahrunfällen, weil der Fahrer den in § 4 StVO geforderten Sicherheitsabstand nicht einhält. Und nicht zuletzt verursachen nach wie vor viele Verkehrsteilnehmer einen Unfall unter Alkoholeinfluss. Dabei legt §24 StVG fest, dass man sich nur ans Steuer setzen darf, wenn man weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat!

Um die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr zu reduzieren und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften besser durchsetzen zu können, kann bei Missachtung von Verkehrsvorschriften ein Bußgeld fällig werden. Unter Umständen droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn man einen Unfall verursacht hat, der schwerwiegende Folgen hatte.

Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Hat man einen Unfall verursacht, muss man anhalten. Ansonsten kann eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht bzw. Unfallflucht nach § 142 StGB drohen.

Sofern es die Umstände zulassen – man insbesondere nicht selbst schwer verletzt ist oder andere Verletzte nicht sofort Hilfe benötigen –, sichert man als Erstes die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu vermeiden. Falls notwendig leistet man danach Erste Hilfe und setzt einen Notruf ab.

V

Verkehrsrecht

Fast alltäglich bewegen wir uns mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß im Straßenverkehr. Dabei halten wir uns mehr oder weniger im Idealfall automatisch an Verkehrsregeln, die wir in der Fahrschule, beim Fahrradtraining oder bereits von unseren Eltern gelernt haben.

Dabei ist das Verkehrsrecht ein komplexes Zusammenspiel von Rechtsvorschriften, das immer wieder an aktuelle Gegebenheiten angepasst wird: So wurde z. B. Anfang 2017 ein eigenes Verkehrszeichen-Symbol für E-Bikes ins Verkehrsrecht aufgenommen (§39 Abs. 7 StVO).

Gesetzliche Grundlagen des Verkehrsrechts
Hohe Geschwindigkeiten und die Masse an Verkehrsteilnehmern führen zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial für jeden Einzelnen. Deshalb ist die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland über Regelungen des Verkehrsrechts stark reglementiert.

Das Verkehrsrecht setzt fest, welche Personen und Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden und wie sich Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben. Wichtige Rechtsgrundlagen des Verkehrsrechts sind dabei z. B. die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Das StVG enthält u. a. Vorschriften über die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Unfall sowie Straf- und Bußgeldvorschriften für einzelne verkehrsrechtswidrige Handlungen. Allgemeine Verkehrsregeln, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer halten muss, enthält die StVO. Dort sind auch Verkehrsschilder und -einrichtungen genauestens festgelegt In der FeV ist beispielsweise geregelt, unter welchen Voraussetzungen man eine Fahrerlaubnis bekommt und für welche Verkehrsverstöße es Punkte in Flensburg gibt.

Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Straßenverkehr begangen wird. Sie ist ein geringfügiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, der meist nur zu einer leichten Gefährdung bzw. Beeinträchtigung von Sachen oder Personen führt und mit einem Bußgeld geahndet wird. Viele solcher Ordnungswidrigkeiten lassen sich in der StVO finden, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder gefährliche Überholmanöver (Rechtsüberholen).

Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsrecht spielen aber auch Straftaten eine große Rolle – diesen Bereich nennt man Verkehrsstrafrecht. Sie findet man vor allem in der StVG und im Strafgesetzbuch (StGB): §316 StGB stellt Trunkenheit im Straßenverkehr unter Strafe, in §142 StGB ist die Strafbarkeit wegen Fahrerflucht geregelt und nach §22 StVG ist der Kennzeichenmissbrauch strafbar.

W

Wildschaden

Ein Wildschaden ist in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Laut der Wildunfall-Statistik 2015/2016 des Deutschen Jagdverbands kamen in diesem Zeitraum mehr als 200.000 Wildtiere durch Unfälle im Straßenverkehr, insbesondere durch Zusammenstöße mit Pkws ums Leben.

Durch vorausschauende und aufmerksame Fahrweise kann man als Autofahrer das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden, allerdings deutlich reduzieren. Kommt es dennoch zu einem Unfall mit Wildschaden, sollte man einige Verhaltensregeln beachten.

Wildschaden vermeiden
Zu gewissen Zeiten sind Rehe, Hirsche, Wildschweine und Co um einiges aktiver als sonst. Wild ist zu jeder Jahreszeit vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs, um Futter und paarungswillige Artgenossen zu finden.

Außerdem besteht im Herbst und Winter für Autofahrer ein größeres Risiko, auf der Fahrbahn auf Wildtiere zu treffen, da sie in diesen Jahreszeiten häufiger ihr gewohntes Terrain verlassen, um genügend Nahrung aufzuspüren. Am Waldanfang und -ende findet dann besonders oft Wildwechsel statt. Deswegen finden sich dort oft Warnschilder, die man als Autofahrer unbedingt ernst nehmen und seine Fahrweise entsprechend anpassen sollte.

Wild auf der Fahrbahn
Steht aber plötzlich ein Tier auf oder neben der Straße, sollte man, neben der Bremse, auch die Hupe betätigen und im Zweifel auch das Fernlicht ausschalten. Das Licht blendet Tiere und macht sie orientierungslos, was die Kollisionsgefahr erhöht.

Falls man dem Tier kaum noch ausweichen kann, sollte man einen Zusammenstoß und damit einhergehend einen Wildschaden in Kauf nehmen und nicht ausweichen. Denn bei einem Ausweichmanöver ist die Gefahr, von der Fahrbahn abzukommen, gegen einen Baum oder ein entgegenkommendes Fahrzeug zu prallen, zu groß.

Richtiges Verhalten nach einem Wildschaden
Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, muss man in jedem Fall anhalten und die Unfallstelle absichern. Man sollte sich dem verletzten Tier nicht nähern. Es könnte panisch reagieren oder Krankheiten übertragen! Wichtig ist außerdem, dass man das Tier nicht in den Kofferraum packen und mitnehmen darf. Andernfalls macht man sich wegen Wilderei nach §292 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar.

Man sollte zudem die Polizei oder den Jagdpächter verständigen, damit der Wildschaden dokumentiert und eine Wildschadenbestätigung für die Versicherung ausgestellt wird.

Z

Zulassung Krafträder

Jedes Jahr sind nach ihrer Zulassung Krafträder in hoher Anzahl auf deutschen Straßen unterwegs. Die Zulassung löst oft wenig Begeisterung bei Motorradfahrern aus, wenn sie sich erstmalig auf ihr motorisiertes Zweirad schwingen wollen.

Oft stellt sich dann die Frage, welche Papiere man als Biker z. B. für die Zulassung von Motorrädern benötigt und welche sonstigen Voraussetzungen das Kraftrad erfüllen muss, damit es zugelassen werden kann. Fest steht dabei jedenfalls, dass bezüglich der Zulassung Krafträder nicht gleich Krafträder sind.

Zulassung Krafträder: zulassungspflichtig und zulassungsfrei
Laut §3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur gefahren werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Das gilt auch für Krafträder, aber nicht für alle Krafträder gleichermaßen.

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Zulassung Krafträder-Typen. §3 FZV nimmt hinsichtlich der Zulassung einige Krafträder aus, zum Beispiel Leichtkrafträder. Leichtkrafträder sind Krafträder mit einer Nennleistung von maximal 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mindestens 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3. Das sind dann beispielsweise kleine Roller und Mopeds, die wie die noch kleineren Mofas zulassungsfrei sind. Allerdings darf man sich mit dem Leichtkraftrad auf öffentlichen Straßen auch nur bewegen, wenn das Fahrzeug ein Kennzeichen hat. Dieses Kennzeichen erhält man, wenn man eine Versicherung für das Fahrzeug abschließt.

Motorräder sind hingegen zulassungspflichtig.

Zulassung Krafträder – Voraussetzungen
Damit nach der Zulassung Krafträder legal auf der Straße unterwegs sind, muss man sich an die jeweilige Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Wohnortes wenden. Die Zulassung des Kraftrads muss am Hauptwohnsitz erfolgen. Es ist also nicht zulässig, das Fahrzeug am Zweitwohnsitz anzumelden.

Um im Rahmen der Zulassung Krafträder ordnungsgemäß anzumelden, sind einige Unterlagen notwendig. Unbedingt muss man der Zulassungsstelle einen Versicherungsnachweis aushändigen. Diesen Versicherungsnachweis stellt die jeweilige Versicherungsgesellschaft aus. Außerdem muss man beispielsweise Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen – mittlerweile bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Nicht zuletzt sollte man Ausweis und Führerschein bereithalten, wenn man sich auf den Weg zur Zulassungsstelle macht. Liegen alle Zulassungsvoraussetzungen vor, teilt die Kfz-Zulassungsstelle jedem Fahrzeug ein Kennzeichen zu.

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