Im Steuerrecht sind alle die Rechte und Pflichten verankert, die sich aus einem Steuerverhältnis ergeben. Die Steuer wird allen Personen des öffentlichen Gemeinwesens auferlegt.
Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Rechtskräftige Verurteilung, Steuerhinterziehung, Keine Ausnahme von der Regelvermutung, Kein langes Zurückliegen der Straftaten, „Zehnjahresfrist“
Beitragsnachforderung – Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber – beitragspflichtiges Arbeitsentgelt