Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht ist als Teil des Zivilrechts zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und beinhaltet die Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen.
Das Wohnungseigentumsrecht dient der Klärung des Eigentums bei der formellen Teilung eines Grundstückes, von einzelnen Wohnungen oder Gebäuden als Wohnungseigentum sowie ebenfalls an nicht zu Wohnzwecken genutztem Teileigentum, das Gemeinschaftseigentum an Grundstücken oder Gebäuden.