Darf der Vermieter einen Hund verbieten?
Wenn Sie überlegen, sich einen Hund zuzulegen, ist es wichtig zu wissen, dass Vermieter kein generelles Verbot zur Hundehaltung im Mietvertrag festlegen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht pauschal untersagt werden kann. Allerdings müssen Vermieter die Interessen aller Mieter abwägen und können die Erlaubnis zur Hundehaltung verweigern, wenn beispielsweise Lärmbelästigung oder Gefahren für andere Mieter zu befürchten sind. Daher sollten Mieter stets das Einverständnis des Vermieters einholen, da eine Haltung ohne Erlaubnis zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Die Entscheidung über die Hundehaltung bleibt beim Vermieter und kann als Einzelfall entschieden werden.
Kann ein Hund nachträglich verboten werden?
Ihr Vermieter hat das Recht, eine zuvor genehmigte Hundehaltung in der Mietwohnung unter bestimmten Bedingungen zu widerrufen. Dies ist möglich, wenn Ihr Hund beispielsweise durch übermäßiges Bellen Nachbarn stört oder Schäden sowie Verschmutzungen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen verursacht. In solchen Fällen können Nachbarn ihr ursprüngliches Einverständnis zurückziehen, was dem Vermieter die Möglichkeit gibt, die Erlaubnis zur Hundehaltung zu entziehen. Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung gestattet ist, kann diese bei Nichteinhaltung von vertraglichen Vorgaben oder der Rücksichtnahmepflicht nachträglich untersagt werden.
Regeln im Mietvertrag
Im Mietvertrag können spezifische Vorschriften zur Hundehaltung festgelegt werden. So kann der Vermieter beispielsweise die Anzahl der erlaubten Hunde oder bestimmte Hausregeln, wie Leinenpflicht im Treppenhaus, im Mietvertrag festlegen. Individuelle Regeln sind wichtig und erlaubt, um das Wohnen mit einem Hund für alle Parteien problemlos zu gestalten.
Kampfhunde im Speziellen
Bei der Haltung von sogenannten Kampfhunden, wie Rottweilern oder Bullterriern, ist eine Interessenabwägung in der Regel nicht erforderlich. Vermieter können die Erlaubnis zur Hundehaltung aufgrund der Größe und potenziellen Gefährlichkeit dieser Rassen grundsätzlich ablehnen. In Deutschland gelten für als gefährlich eingestufte Hunde spezielle Regelungen, die je nach Bundesland variieren. Mieter sollten sich daher vor der Anschaffung über die geltenden Vorschriften und die Bestimmungen im Mietvertrag informieren.
Regelung für Therapie- und Begleithunde
Therapie- und Begleithunde haben einen besonderen Status, da diese Tiere für manche Menschen essenziell zum Leben sind. Der Vermieter kann die Haltung solcher Hunde im Normalfall nicht verbieten. Therapiehunde sind besonders geschult, daher verursachen Sie kaum Lärm oder sorgen für anderweitige Belästigung der Nachbarn.
Hundebesuch nur mit Erlaubnis?
Ein einmaliger Besuch mit einem Hund erfordert grundsätzlich keine Genehmigung des Vermieters, selbst wenn ein Hundehaltungsverbot besteht. Der Vermieter kann den Besuch nur untersagen, wenn der Hund eine Gefahr für die Mitbewohner darstellt. Es ist jedoch wichtig, zwischen kurzen Besuchen und längeren Aufenthalten zu unterscheiden: Bei regelmäßiger oder längerer Pflege des Hundes ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, es sei denn, das Wohnen mit Hund wurde bereits generell erlaubt. Vorab sollten Sie sich darüber informieren, ob es bestimmte Hausregeln, wie das Führen an der Leine im Treppenhaus gibt, um gegen keine Regeln zu verstoßen.
Zu beachten:
- Mietvertrag: Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag auf spezielle Klauseln zum Halten von Hunden.
- Zustimmung des Vermieters: In vielen Fällen müssen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen. Es ist von Vorteil, dies schriftlich zu tun.
- Hundehaftpflichtversicherung: Einige Vermieter verlangen eine Haftpflichtversicherung für Hunde.
- Lärmbelästigung: Zu lautes Bellen oder Jaulen, kann zu Problemen in der Nachbarschaft führen und rechtliche Folgen nach sich ziehen.
- Sauberkeit und Hygiene: Sie sind dafür verantwortlich, die Wohnung sauber zu halten und sicherzustellen, dass Ihr Hund keinen Schaden anrichtet.
- Nachbarschaftsrechtliche Bestimmungen: Manche Regionen, haben individuelle gesetzliche Bestimmungen zum Halten von Hunden, daher sollten Sie sich vorab darüber informieren.
Fazit
Vermieter können die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht pauschal verbieten, jedoch haben sie das Recht, individuelle Regelungen im Mietvertrag festzulegen. Mieter sollten stets das Einverständnis des Vermieters einholen und sich über spezifische Vorschriften informieren. Bei der Haltung von Therapie- oder Kampfhunden gelten spezielle Bestimmungen. Je nach Region können auch weitere Nachbarschaftsrechtliche Bedingungen festgelegt sein. Vorab ist es immer hilfreich, sich ausreichend zu informieren, um das Wohnen mit Hund problemlos zu gestalten.