Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Man unterscheidet zwischen a) Individualarbeitsrecht, welches sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer befasst und b) Kollektivarbeitsrecht, das sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite beschäftigt.