Weihnachtsgeld – Regelungen und Ansprüche

Die Weihnachtszeit beginnt viele Arbeitnehmer fiebern dem anstehenden Weihnachtsgeld entgegen. Doch wie sieht es mit der Höhe der Zahlung aus und besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Sparschwein mit Weihnachtsgeld

Was ist das Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld, oder auch Weihnachtsgratifikation genannt, ist eine Sondervergütung, die viele Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhalten. Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum regulären Entgelt. Seinen Namen verdankt die Bonuszahlung der zeitlichen Nähe zu Weihnachten – in vielen Unternehmen wird es mit dem November-Gehalt ausgezahlt.

Es ist beitragspflichtig und die Höhe variiert je nach Unternehmen und Branche. Mitarbeitende können innerhalb eines Unternehmens auch unterschiedliche Weihnachtsgratifikationen erhalten, solange dafür sachliche Gründe vorliegen – eine höhere berufliche Qualifikation reicht als Grund nicht aus.

Besteht Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld?

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung, jedoch kann der Anspruch aus Tarif- oder Arbeitsvertrag sowie der Betriebsvereinbarung entstehen. In diesen Fällen ist die Weihnachtsgratifikation gesetzlich geregelt.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wie ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld entstehen kann: Wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum mehrfach freiwillig Weihnachtsgeld an die Arbeitnehmer zahlt, ohne, dass die Freiwilligkeit der Zahlung ausdrücklich kommuniziert wird, können Beschäftigte Anspruch erheben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 10 AZR 266/14) hervor.

Wenn ein Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlt, dürfen bestimmte Arbeitnehmer ohne triftige Gründe nicht von der Zahlung ausgeschlossen werden.

Darf der Arbeitgeber eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes fordern?

Wenn der Arbeitsvertrag gewisse Klauseln enthält, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in voller Höhe zurückverlangen. Eine davon ist die Stichtagsklausel: Diese Klausel beinhaltet einen Stichtag, bis zu dem der Arbeitnehmer ungekündigt im Beschäftigungsverhältnis arbeitet. Nur, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt besteht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung.

Ähnlich verhält es sich mit der Rückzahlungsklausel, welche ausdrücklich die Rückzahlung vereinbart. Auch kann diese Klausel eine Bindung an das Unternehmen bis beispielsweise Ende März des Folgejahres beinhalten, andernfalls muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden.


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