
Urlaubsanspruch muss nicht verjähren: BAG-Urteil erklärt
Dass Urlaub nach drei Jahren verjährt, ist in vielen Fällen nicht rechtens. Was genau das aktuelle Urteil des BAG besagt, können Sie hier nachlesen.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Man unterscheidet zwischen a) Individualarbeitsrecht, welches sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer befasst und b) Kollektivarbeitsrecht, das sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite beschäftigt.

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