Grillen im Garten oder auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Die ersten sonnigen Tage des Jahres haben begonnen und läuten in vielen Haushalten die Grillsaison ein. Wir klären, welche Rechte und Pflichten für das Grillen auf dem Balkon oder im Garten gelten.

Personen grillen im Freien

Grillen im eigenen Garten

Auch wenn Ihr Garten Ihr Eigentum ist, müssen einige Regeln beachtet werden, wenn Sie Ihren Grill nutzen.

Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gilt auch außerhalb der Wohnräume und somit im Garten. Gesetzesgrundlagen auf Bundesebene für das Grillen auf dem Balkon oder im Garten gibt es nicht. Allerdings schreibt das Landesimmisionsschutzgesetz teilweise vor, dass das Grillen untersagt ist, wenn durch eine starke Rauchentwicklung andere Personen belästigt werden. Anwohner haben also darauf zu achten, dass Nachbarn nicht durch Rauch oder Qualm gestört werden oder dieser gar in deren Wohnräume zieht. Bestenfalls hält man beim Grillen also so viel Abstand wie möglich zu den Nachbarn ein und achtet auf den Geräuschpegel der eigenen Grill-Veranstaltung.

Sollten diese Punkte nicht beachtet werden, kann es zu Sanktionen kommen.

Leben Sie zur Miete so kann Ihr Vermieter im Mietvertrag Regelungen zum Grillen im Garten festhalten, dieses ggf. sogar verbieten.

Grillen auf dem Balkon

Für Wohnungen mit Balkon gilt das Gleiche, wie für Objekte mit Garten: Vermieter dürfen im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon einschränken, z.B. durch das Verbot von Holzkohlegrills, oder untersagen. Halten Mieter sich an diese Regelungen nicht, ist mit einer Abmahnung oder bei mehrmaligen Verstößen sogar einer Kündigung zu rechnen.

Es gibt keine Gesetze, die regeln, wie oft im Jahr ein Mieter oder Eigentümer grillen darf. Verschiedene Einzelfallentscheidungen gib es jedoch von regionalen Gerichten: So hat das Amtsgericht Westerstede beispielsweise entschieden, dass auf dem Balkon maximal zweimal pro Monat mit einem Holzkohlegrill gegrillt werden darf, insgesamt nicht öfter als zehnmal im Jahr (Az: 22 C 614/09 (II)).

Die gegenseitige Rücksichtnahme ist in Mietshäusern immer zu wahren, so empfiehlt es sich die Nachbarn rechtzeitig über das Grillvorhaben zu informieren.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte kann sowohl im Garten als auch auf dem Balkon, statt mit Holzkohle zu grillen, auf einen Elektro- oder Gas-Grill zurückgreifen und so Rauch oder übermäßigen Qualm vermeiden.


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