Vorsorgevollmacht erstellen: So sichern Sie sich rechtzeitig ab

Wie sinnvoll ist es, eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufzusetzen? Wozu braucht man diese Dokumente? Wir klären auf.

Vorsorgevollmacht erstellen: Mädchen lehnt an Großvaters Schulter.

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie plötzlich nicht mehr selbst handeln können? Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt im Zweifel ein Gericht eine fremde Person, die Ihre Angelegenheiten übernimmt.
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, legen Sie selbst fest, wer für Sie handeln darf. In Kombination mit einer Patientenverfügung stellen Sie außerdem sicher, dass auch medizinische Entscheidungen nach Ihren Wünschen getroffen werden.

Die Vorsorgevollmacht erstellen

Damit im Fall der Fälle in Ihrem Sinne gehandelt wird, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Anders als viele annehmen, werden nicht automatisch Ihr Partner oder Ihre Kinder nach Ihrem Willen gefragt. Oft entscheidet ein Amtsgericht, wer für Sie handelt. Das kann zum einen sehr lange dauern und zum anderen kann auch eine fremde Person für Sie als rechtlicher Betreuer bestimmt werden.

In einer Vorsorgevollmacht können Sie nahezu alle Dinge regeln, die für Sie persönlich wichtig sind. Das kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten, aber auch auf persönliche Wünsche beziehen. Soll die Vollmacht Angelegenheiten der Gesundheit klären, so muss sie eine ausdrückliche Befugnis, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder zu untersagen enthalten.

Wählen Sie Ihren Bevollmächtigten mit Bedacht. Es sollte jemand sein, der Sie gut kennt und stets in Ihrem Sinne handeln würde. Auch wenn Sie in der Vollmacht viele einzelne Bereiche regeln möchten, so empfiehlt es sich, diese nicht auf mehrere Personen aufzuteilen. Stattdessen sollten Sie einen Vertreter für den Verhinderungsfall benennen.

Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Notar Ihre Vorsorgevollmacht beglaubigt oder beurkundet. Möchten Sie Ihrem Bevollmächtigen das Recht zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme eines Darlehens übertragen, so kann die Beglaubigung juristisch erforderlich sein.

Das Formular gibt es zum Download beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Die Patientenverfügung (§1901a BGB)

Sollten Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können, so können Sie mit einer Patientenverfügung vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben. Sie regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.

Da die Patientenverfügung medizinische Angelegenheiten regelt, sollten Sie sich von einem Arzt oder in einem Hospiz beraten lassen. Viele Beratungsstellen von Caritas, Maltesern etc. bieten zudem umfangreiches Informationsmaterial rund um das Thema Patientenverfügung.

Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie in schriftlicher Form vorliegen und möglichst genaue Beschreibungen enthalten, in welchen Behandlungssituationen sie gelten soll und welche auf diese Situation bezogenen Behandlungswünsche Sie haben. Einige Beispiele und Textbausteine finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Es ist ratsam, Ihre Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. So können Sie stets Ihre aktuellen Wünsche schriftlich festhalten.

Um rundum versorgt zu sein, verbinden Sie die Patientenverfügung mit Ihrer Vorsorgevollmacht. Mit der Kombination decken Sie alle Gebiete ab, die im Falle Ihres Handlungsverlusts Entscheidungen einer bevollmächtigten Person benötigen.

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