E-Bikes im Straßenverkehr: rechtliche Grundlagen und Verhaltensregeln

E-Bikes und Pedelecs sorgen für reichlich Diskussionsstoff im deutschen Straßenverkehr. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen und erläutern Verhaltensregeln.

Frau mit Umhängetasche fährt auf einem E-Bike. Hochhäuser und blauer Himmel im Hintergrund.

Elektrofahrräder, oft auch Pedelecs (pedal electric bicycle) genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wie der Name verrät, wird das Fahrrad elektronisch angetrieben, da es unter anderem mit einem Motor und einer Antriebsbatterie ausgestattet ist. Dieser unterstützt die Fahrleistung mit beliebiger Intensität bis zu eine gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich danach ab.

E-Bike ist nicht gleich Pedelec

Es gibt verschiedenste Bezeichnungen für Elektrofahrräder. Der Begriff E-Bike wird am häufigsten verwendet und hat sich übergreifend für alle Typen durchgesetzt. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs: bei Letzteren unterstützt der Motor den Fahrer nur, wenn dieser die Pedale selbst betätigt. Das klassische E-Bike hingegen kann alleine Fahren, wenn es aktiviert wird. In der Regel ist mit E-Bike also das Pedelec gemeint.

Geschwindigkeiten, Zulassung und Pflichten bei Pedelecs

Unterschieden wird zwischen Pedelecs und S-Pedelecs. Das klassische Pedelec unterstützt bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Der Fahrer kann auch schneller fahren, muss dann jedoch mit seiner eigenen Trittkraft dafür sorgen. Ein solches Pedelec benötigt keine gesonderte Zulassung, da es rechtlich mit dem Fahrrad gleichgestellt ist. Es gilt auch keine Helm- oder Versicherungspflicht und gibt keine Altersgrenze.

Lenker eines E-Bikes oder Pedelecs. Eine Hand ist im Bild, die das Bord-Display bedient.
Bord-Display eines E-Bikes oder Pedelecs

Das sogenannte S-Pedelec ist eine schnellere Version, die den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Hierbei handelt es sich nun rechtlich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Das S-Pedelec muss versichert und zugelassen werden und der Halter muss einen Führerschein besitzen. Das Versicherungskennzeichen muss stets am Fahrzeug angebracht sein. Für dieses Rad gilt zudem eine Altersgrenze, erst ab 16 Jahren darf mit entsprechendem Führerschein AM damit gefahren werden. Auch die Helmpflicht greift hier, wobei ein Fahrradhelm ausreichend ist.

Achtung: Für S-Pedelec-Fahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer!

Fahrradweg oder Straße – wo dürfen Pedelecs fahren?

Blaues, rundes Schild mit weißem Fahrrad als Farradweg Beschilderung.
Fahrradweg Beschilderung

Auch hier wird zwischen dem klassischen und dem S-Pedelec unterschieden. Ersteres gilt als Fahrrad und sollte dementsprechend auch den Fahrradweg nutzen. Wenn die entsprechenden Schilder darauf hinweisen, muss der Fahrradweg sogar genutzt werden.
Das S-Pedelec als Kleinkraftrad darf den Fahrradweg nicht nutzen! Auch weitere Regelungen und Ausnahmen für Fahrräder gelten für dieses Rad nicht.

Grundsätzlich sollten Fahrer eines Pedelecs bedenken, dass sie oftmals schneller unterwegs sind als sie selbst oder andere vielleicht zuerst annehmen. Daher ist besondere Vorsicht geboten, um andere nicht zu gefährden. 

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