Wann ist ein beschädigter Geldschein noch gültig?
Ein beschädigter Geldschein ist immer noch ein gültiges Zahlungsmittel, wenn mehr als die Hälfte des Scheins vorhanden ist. Das gleiche gilt, wenn der Schein durch ein Brandloch beschädigt ist, wenn der Schein verklebt ist oder eine Ecke fehlt. Auch bemalt oder beklebt, mit Flecken oder vermoderten Rändern gilt die Banknote immer noch als Zahlungsmittel.
Geldscheine kleben und bügeln ist erlaubt
Ist ein Geldschein eingerissen, dürfen Sie ihn tatsächlich mit einem durchsichtigen Klebestreifen „reparieren“. Auch vollständig abgerissene Geldscheine können Sie so wieder zusammensetzen. Prüfen Sie dabei am besten die Seriennummer, um sicherzugehen, dass beide Teile zusammengehören. Nicht selten wandern Banknoten auch versehentlich in die Waschmaschine und verknittern. Aber selbst in diesem Zustand sind die Geldscheine noch gültig. Übrigens können Sie die Scheine auch vorsichtig bügeln, um sie zu glätten.
Muss ein Händler beschädigte Geldscheine annehmen?
Ein Geldschein ist auch im kaputten Zustand noch ein gültiges Zahlungsmittel – aber Vorsicht! Händler sind trotzdem nicht dazu verpflichtet, beschädigte Banknoten oder Münzen anzunehmen.
So tauschen Sie Ihren Geldschein um
Abgerissene Geldscheine können Sie zu Ihrer Hausbank bringen und kostenlos umtauschen oder zur Deutschen Bundesbank schicken und austauschen lassen. Jedes Jahr muss die Bundesbank kaputte Geldscheine im Wert von 30 Millionen Euro austauschen. Anstatt den Geldschein umtauschen zu lassen, können Sie sich den Wert auch auf Ihr Konto gutschreiben lassen. Für Sie entstehen dabei keine Kosten. Das Gleiche gilt genauso für Münzen.
Ist der Geldschein zu stark beschädigt?
Wenn der Geldschein stark beschädigt ist, können Sie gebührenfrei einen Erstattungsantrag bei der Deutschen Bundesbank stellen. Wenn weniger als die Hälfte des Scheins vorhanden ist, müssen Sie nachweisen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Schicken Sie ansonsten unbedingt alle Einzelteile des Geldscheins mit. Vermeiden Sie weitere Schäden, indem Sie den zerissenen Schein in einen stabilen Umschlag verpacken. Für das Prüfen stark beschädigter Geldscheine kann die Deutsche Bundesbank mehrere Wochen benötigen.
Erstattungsantrag: Diese Angaben müssen Sie machen
Auf dem Erstattungsantrag müssen Sie den Grund für die Beschädigung angeben. Sollten der beschädigte Geldschein mit gesundheitsschädlichen Substanzen in Berührung gekommen sein, machen Sie unbedingt genaue Angaben zu Art und Gefährlichkeit des Stoffs. Hat eine Diebstahlschutzvorrichtung die Scheine verfärbt, müssen Sie ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt beilegen, das bestätigt, dass sie der rechtmäßige Eigentümer des Geldes sind. Auf kriminelle Weise erworbene Geldscheine sind selbstverständlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Mutwillig zerstörte Geldscheine – kein Umtausch möglich
Bemalen und Bekleben gilt nicht als „mutwillige Zerstörung“. Solche Scheine können Sie umtauschen lassen. Als mutwillig zerstört gelten Geldscheine, wenn sie beispielsweise absichtlich aneinandergeklebt oder laminiert wurden und sich dies nicht mehr lösen lässt. Die Geldscheine sind nicht mehr gültig!