Neuerungen Januar 2026: Das sollten Sie wissen

Neues Jahr, neue Regeln: Erfahren Sie kompakt, welche Pflichten und Vorteile ab Januar 2026 für Privatpersonen und Unternehmen gelten.

Neuerungen Januar 2026

Der Jahreswechsel 2026 bringt zahlreiche Änderungen, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen direkt betreffen. Ob Führerschein-Umtausch, steuerliche Entlastungen, neue Rückgaberegeln oder steigende Preise beim Deutschlandticket: Wir zeigen Ihnen kompakt, welche Neuerungen im Januar 2026 wirklich wichtig sind und was Sie jetzt beachten sollten, um vorbereitet ins neue Jahr zu starten.

Umtausch alter Führerscheine bis Januar 2026

Bis Anfang 2026 müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Wenden Sie sich dafür rechtzeitig an Ihre Führerscheinstelle.
Ziel der Umtauschpflicht ist, dass bis 2033 alle Führerscheine in der EU ein einheitliches, fälschungssicheres Scheckkartenformat haben. Papierführerscheine (grau oder rosa) von Personen, die vor 1953 geboren wurden, können Sie bis 2033 umtauschen.

Neuerung Januar 2026: Dringender Austausch alter Bleileitungen

Blei ist ein Schwermetall, das bereits in sehr geringen Mengen gesundheitsschädlich sein kann. Deshalb schreibt die Trinkwasserverordnung strenge Vorgaben zum Schutz Ihrer Gesundheit vor: Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle alten Bleirohre, sowie Einzelteile aus Blei in Trinkwasserinstallationen vollständig ausgetauscht sein.
Schon seit 2013 gilt ein maximal zulässiger Bleiwert von 0,01 Milligramm pro Liter Trinkwasser. Da dieser Grenzwert bei Leitungen aus Blei kaum zuverlässig eingehalten werden kann, ist der Austausch der alten Rohre nun verbindlich vorgeschrieben.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz entlastet die Gastronomie

Für die Gastronomie ist eine bedeutende steuerliche Entlastung vorgesehen: Als Neuerung ab Januar 2026 soll der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Davon profitieren Gastronomiebetriebe ebenso wie Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, sowie Cateringanbieter, die die Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern übernehmen.
Voraussetzung für das Inkrafttreten ist allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates.

Aktivrente ab 2026: Vorteile, wenn Sie freiwillig weiterarbeiten

Zu den Neuerungen im Januar 2026 soll die sogenannte Aktivrente eingeführt werden. Das gilt für alle, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und sich entscheiden, freiwillig weiterzuarbeiten.

Konkret bedeutet das für Sie: Ein monatliches Gehalt von bis zu 2.000 Euro soll steuerfrei gestellt werden. Diese Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, nachdem sie die Regelaltersgrenze überschritten haben. Selbstständige sowie Beamte sind von der Aktivrente ausgeschlossen. Die steuerliche Begünstigung greift unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbeginn aufschieben. Voraussetzung ist, dass Sie die Regelaltersgrenze – die Vollendung des 67. Lebensjahres – überschritten haben.

Neue Rückgaberegelungen für E-Zigaretten und Batterien

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) verbessert die Rückgabemöglichkeiten für kleine Elektrogeräte deutlich. Künftig sind alle Verkaufsstellen verpflichtet, ausgediente Geräte zurückzunehmen – unabhängig davon, ob Sie einen Neukauf tätigen. Die Sammelstellen im Handel werden einheitlich gekennzeichnet und die Verkaufsstellen müssen Sie gut sichtbar über die Rücknahmemöglichkeiten informieren. Auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer fallen unter diese Rücknahmepflicht. Die entsprechenden Rücknahmestellen müssen bis zum 30. Juni eingerichtet sein; das Gesetz gilt bereits ab dem 1. Januar.

Darüber hinaus erweitern sich die Rückgabemöglichkeiten für Batterien aus E-Bikes und E-Scootern. Als Neuerung ab Januar 2026 tritt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft und ersetzt das bisherige Batteriegesetz. Dann sind Wertstoffhöfe, der Fachhandel, sowie Onlinehändler verpflichtet, diese Batterien anzunehmen. Ziel ist es, lithiumhaltige Batterien besser zu recyceln und Umwelt- sowie Sicherheitsrisiken wirksam zu reduzieren.

Geförderte Wärmepumpen: Lautstärke muss reduziert werden

Für Wärmepumpen gelten strengere Neuerungen ab Januar 2026 – striktere Förderregeln. Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen dann 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen – also 5 dB leiser als bisher. Die meisten neuen Geräte erfüllen diese Anforderung bereits.

Deutschlandticket Neuerungen 2026: Lohnt sich das Abo noch?

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Preis für das Deutschlandticket auf 63 €. Pendler sollten prüfen, ob sich das Abo unter den neuen Bedingungen noch lohnt. Bei wenigen Fahrten sind Einzelfahrscheine oder 4-Fahrten-Karten unter Umständen günstiger.
Wer das Deutschlandticket bereits im Abo nutzt, muss Kündigungsfristen beachten: Bis zum 10. eines Monats können Sie das Abo beenden, sonst verlängert es sich automatisch. Einige Verkehrsverbünde verlangen zudem eine aktive Zustimmung zur Preiserhöhung bis Ende November 2025, sonst endet das Abo automatisch.
Es empfiehlt sich, die eigene Mobilität zu prüfen, mögliche Alternativen zu vergleichen und die höheren Kosten ab 2026 in die Budgetplanung einzubeziehen. Flexible Lösungen wie Jobtickets, Carsharing oder ein Mobilitätsbudget können helfen, steigende Preise abzufedern.

Industriestrompreis 2026: Entlastung für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2026 soll es in Deutschland einen subventionierten Industriestrompreis geben. Energieintensive Unternehmen können dann einen großen Teil ihres Stroms zu einem deutlich günstigeren Preis von etwa 5 Cent pro kWh beziehen – statt aktuell mindestens 12 Cent. Voraussetzung ist die Aufnahme auf eine EU-Liste, die Firmen ausweist, deren Produktion wegen hoher Kosten sonst ins Ausland verlagert werden könnte. Mittelständische Betriebe sind von der Regelung ausgeschlossen.

Was in den kommenden Monaten 2026 auf Sie zukommt, können Sie in unserem Beitrag zu allen wichtigen Neuerungen 2026 nachlesen.

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