Initiative zur Stärkung der inneren Sicherheit
Das Land Hessen hat eine gesetzgeberische Initiative ergriffen, um den strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) maßgeblich zu verbessern. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der als Bundesratsdrucksache 539/26 vorliegt, soll eine bestehende Regelungslücke geschlossen werden. Bislang bewegen sich viele unbefugte Handlungen im Umfeld sensibler Anlagen lediglich im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts oder können strafrechtlich nicht ausreichend sanktioniert werden. Dies betrifft insbesondere das unbefugte Eindringen in Sicherheitsbereiche sowie den zunehmenden Einsatz von Drohnen über sensiblen Arealen, selbst wenn dabei noch kein physischer Schaden oder eine unmittelbare Störung des Betriebs verursacht wird.
Einführung des gemeinschaftsschädlichen Hausfriedensbruchs
Im Zentrum des hessischen Entwurfs steht die Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch. Unter dem vorgeschlagenen Paragrafen 123a StGB soll der sogenannte gemeinschaftsschädliche Hausfriedensbruch etabliert werden. Diese Vorschrift stellt das unbefugte Betreten oder das unberechtigte Verweilen in Einrichtungen unter Strafe, die für die Bereitstellung lebenswichtiger Dienstleistungen von erheblicher Bedeutung sind. Ein wesentlicher Aspekt der Neuregelung betrifft zudem den Luftraum: Auch das unbefugte Überfliegen solcher Anlagen mit unbemannten Luftfahrzeugen, gemeinhin als Drohnen bezeichnet, soll künftig explizit kriminalisiert werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die veränderte Bedrohungslage durch moderne Technologien.
Anwendungsbereich und gesetzliche Systematik
Der räumliche und sachliche Schutzbereich der neuen Norm soll sich eng an den Sektoren orientieren, die im geplanten KRITIS-Dachgesetz definiert sind. Ein entscheidender Unterschied zu bestehenden Regelungen liegt jedoch darin, dass es für die Strafbarkeit im Einzelfall nicht darauf ankommen soll, ob eine konkrete Anlage die dort festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Maßgeblich ist allein die funktionale Bedeutung der Einrichtung für die Allgemeinheit. Um eine konsequente Verfolgung solcher Delikte zu gewährleisten, soll der neue Tatbestand als Offizialdelikt ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnisnahme automatisch ermitteln müssen, ohne dass es eines Strafantrags des Betreibers bedarf.
Verschärfte Strafen bei Sabotageverdacht
Für Fälle, in denen ein besonders hohes Gefährdungspotenzial vorliegt, sieht der Gesetzentwurf qualifizierte Tatbestände vor. Eine Strafverschärfung soll insbesondere dann greifen, wenn das unbefugte Eindringen oder der Drohnenflug nachweislich der Vorbereitung einer Sabotagehandlung dient. Auch die Vorbereitung eines gezielten Angriffs auf die Infrastruktur fällt unter diese Qualifikation. Durch diese Differenzierung soll sichergestellt werden, dass gefährliche Vorfeldhandlungen, die auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Versorgung abzielen, frühzeitig und mit der gebotenen Härte geahndet werden können. Der Entwurf zielt somit darauf ab, präventive Barrieren zu stärken und die Resilienz staatlicher und privater Versorgungsstrukturen nachhaltig zu erhöhen.
Quelle: https://kripoz.de/2026/09/29/hessen-legt-entwurf-zum-strafrechtlichen-schutz-kritischer-infrastrukturen-vor/


