Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall – Ist der Auffahrer immer schuld?

Entscheidend ist hierbei, dass der hintere Fahrer genügend Zeit hatte, um auf die Bewegungen des Vordermanns zu reagieren.

Anscheinsbeweis: Frau von hinten, die nach einem Auffahrunfall aus einem Auto aussteigt. Das vordere Auto raucht.

Der Anscheinsbeweis dient der Beweis­erleich­terung

Im stressigen Alltag gibt es viele Gründe, aus denen Menschen den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht einhalten und dadurch die Straßenverkehrsordnung missachten. Allein im Jahr 2015 kam es zu über 50.000 Auffahrunfällen, teilweise sogar mit Personenschäden. Nachfolgend erfahren Sie, wie in diesen Fällen die typische Beweisführung aussieht und wie diese gesetzlich geregelt ist. Was die Lage häufig am besten klärt, ist der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall.

Wie funktioniert der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall?

Bei dieser Form der Beweisführung handelt es sich um einen sogenannten erleichterten Beweis. In der Fachliteratur bezeichnet man ihn häufig auch als Prima-Facie-Beweis. Er kommt im deutschen Recht immer dann zum Tragen, wenn man den exakten Unfallhergang nicht zweifelsfrei klären kann. Dabei kann man durch einen erleichternden Beweis aufgrund festgestellter Tatsachen Rückschlüsse auf das Verschulden ziehen.

Warndreieck auf der Straße vor einem Auffahrunfall
Die Schuldfrage ist nicht immer eindeutig.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass man in einer unklaren Sachlage auch Erfahrungsgrundsätze mit einbeziehen darf. Dadurch wird ein typischer Geschehensablauf rekonstruiert und bei der Beweisführung berücksichtigt. Aus diesem Grund kann man einen Prima-Facie-Beweis ausschließlich in jenen Fällen anwenden, in denen tatsächlich ein typischer Geschehensablauf vorliegt.

Der Beschuldigte kann die erleichterte Beweisführung immer dann erschüttern, wenn er Tatsachen vorbringt, die auf einen atypischen Geschehensablauf hindeuten. Dabei muss gezeigt werden, dass Sicherheitsabstand, Sorgfalt und Geschwindigkeit angemessen waren. Die Sachlage muss dabei nicht bewiesen werden. Es genügt, einen abweichenden Handlungsverlauf vorzubringen. Die Beweislast liegt danach ausschließlich beim Anspruchsteller.

Ein Element des Gewohnheitsrechts

Diese Form der Beweisführung hat keine rechtliche Grundlage. Sie begründet sich ausschließlich auf dem Gewohnheitsrecht. Obwohl man in der Zivilprozessordnung in § 371a entsprechende Regelungen bezüglich dieser Beweiswürdigung findet, gibt es im Verkehrsrecht eine solche gesetzliche Grundlage nicht.

Haben Auffahrer wirklich immer Schuld beim Auffahrunfall?

Die Auffassung, dass stets der Auffahrer die Schuld am Unfall trägt, begründet sich aus der Vermutung, dass dieser den Unfall durch eine zu hohe Geschwindigkeit oder eine mangelnde Sorgfalt verursacht hat. Diese Annahme trifft in vielen Fällen zu. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten, denn man kann den Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nur dann anführen, wenn beide Fahrzeuge bereits längere Zeit hintereinander gefahren sind. Entscheidend ist hierbei, dass der hintere Fahrer genügend Zeit hatte, um auf die Bewegungen des Vordermanns zu reagieren.

Beispiele für den Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

Obwohl im deutschen Recht dadurch grundsätzlich der Auffahrende die volle Haftung übernehmen muss, gibt es einige Konstellationen, in denen man ein Mitverschulden des Unfallgegners annimmt. Typische Beispiele dafür sind unter anderem:

  • Das geschädigte Fahrzeug parkte an einer unüblichen Stelle.
  • Es bremste ohne ersichtlichen Grund ab.
  • Das geschädigte Fahrzeug war im Dunkeln nicht beleuchtet.
  • Es fuhr in Anbetracht der Verkehrsbedingungen in einer nicht nachvollziehbar langsamen Geschwindigkeit.

In diesen Fällen ist sogar eine Alleinhaftung des Geschädigten möglich, wenn dieser seiner Beweislast nicht ausreichend nachkommen kann.

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