BYOD & Homeoffice Kosten: Wer zahlt? – Im Gespräch mit Wagner + Gräf

Laptop privat nutzen? Homeoffice selbst zahlen? Fachanwalt Moritz Schulte erklärt BYOD und wer die Kosten im Homeoffice wirklich trägt.

Mann mit Brille im Homeoffice sitzt auf der Couch am Couchtisch mit einem Laptop, einem Smartphone und einer Tasse. Dahinter ein Regal und eine Stehlampe

Die moderne Arbeitswelt wird immer flexibler: Homeoffice, mobiles Arbeiten und die Nutzung privater Geräte gehören für viele Arbeitnehmer längst zum Alltag. Doch mit dieser Flexibilität gehen auch zahlreiche rechtliche Fragen einher. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass Sie Ihr privates Notebook nutzen? Und wer übernimmt eigentlich die Kosten für Laptop, Schreibtisch oder sogar Miete im Homeoffice?

Wir haben mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Moritz Schulte von der Kanzlei Wagner + Gräf gesprochen.

Private Geräte im Job? Nur mit klarer Vereinbarung

Lexika.de: Herr Schulte, viele Arbeitnehmer nutzen inzwischen ihre eigenen Geräte für die Arbeit. Ist das rechtlich unproblematisch?

Rechtsanwalt Schulte:
Ganz so einfach ist es nicht. Die Nutzung privater Geräte – also das sogenannte „Bring Your Own Device“ oder BYOD – ist rechtlich nicht automatisch erlaubt. Der Arbeitgeber kann das nicht einseitig anordnen.

Der Fachanwalt erklärt, dass es hierfür immer eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer braucht. Ohne eine solche Regelung besteht grundsätzlich keine Pflicht, private Geräte beruflich zu nutzen.

Wer trägt die Verantwortung bei BYOD?

Lexika.de: Welche Risiken entstehen denn, wenn private Geräte genutzt werden?

Rechtsanwalt Schulte:
Es gibt mehrere Ebenen: Datenschutz, IT-Sicherheit und auch Haftungsfragen. Sobald private und berufliche Nutzung auf einem Gerät zusammenfallen, entstehen zwangsläufig Abgrenzungsprobleme.

Wir haken nach: Was bedeutet das konkret?

Rechtsanwalt Schulte:
Zum Beispiel kann unklar sein, wer bei einem Defekt oder Datenverlust haftet. Oder wie Unternehmensdaten geschützt werden. Deshalb sollten solche Konstellationen immer vertraglich geregelt werden.

Der Fachanwalt betont, dass Unternehmen hier klare Richtlinien benötigen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Wer muss die Arbeitsmittel stellen?

Lexika.de: Bedeutet BYOD also, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsmittel selbst bezahlen müssen?

Rechtsanwalt Schulte:
Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Arbeitsmittel bereitzustellen. Diese Pflicht gilt auch im Homeoffice. Der Arbeitgeber kann sich also nicht einfach darauf verlassen, dass Arbeitnehmer ihre privaten Geräte nutzen. 

Homeoffice Kosten: Wer zahlt eigentlich was?

Laptop, Schreibtisch & Co.: Wer muss die Homeoffice Kosten zahlen?

Lexika.de: Herr Schulte, wie ist die Rechtslage bei den klassischen Arbeitsmitteln im Homeoffice?

Rechtsanwalt Schulte:
Hier gilt ein klarer Grundsatz: Wenn der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass Sie im Homeoffice arbeiten, muss er grundsätzlich auch die dafür erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen oder die Kosten übernehmen.

Dazu gehören typischerweise:

  • Laptop oder Computer
  • Bildschirm, Tastatur, Maus
  • Büromöbel wie Schreibtisch oder Stuhl

Der Fachanwalt verweist darauf, dass dies insbesondere dann gilt, wenn das Homeoffice vom Arbeitgeber veranlasst wird.

Es kommt bei den Homeoffice Kosten immer auf den Einzelfall an

Lexika.de: Gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer die Kosten selbst tragen müssen?

Rechtsanwalt Schulte:
Ja, die gibt es. Entscheidend ist immer, wessen Interesse überwiegt. Wenn Sie freiwillig im Homeoffice arbeiten möchten und der Arbeitgeber Ihnen eigentlich einen Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stellt, kann die Bewertung anders ausfallen. In solchen Fällen kann häufig keine vollständige Kostenerstattung verlangt werden.

Und was ist mit Miete, Strom und Internet?

Lexika.de: Muss der Arbeitgeber auch anteilig Miete oder laufende Kosten übernehmen?

Rechtsanwalt Schulte:
Das ist deutlich komplexer. Anders als bei klassischen Arbeitsmitteln, gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung.

Der Fachanwalt führt aus, dass Kosten wie:

  • Strom
  • Internet
  • Heizung
  • anteilige Miete

zwar grundsätzlich im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, aber nicht automatisch erstattungsfähig sind. Auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall an – insbesondere darauf, ob das Homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet wurde oder freiwillig erfolgt.

Warum klare Vereinbarungen entscheidend sind

Viele Fragen rund um BYOD und Homeoffice-Kosten lassen sich nicht pauschal beantworten.
Herr Schulte bringt es auf den Punkt: „Die beste Lösung ist immer eine klare vertragliche Regelung.“
Ob es um die Nutzung privater Geräte oder die Übernahme von Kosten geht – ohne konkrete Vereinbarung entstehen schnell Missverständnisse und Streitigkeiten.

Ihre Rechte kennen – und frühzeitig klären

Die moderne Arbeitswelt bietet viele Freiheiten – bringt aber auch neue rechtliche Herausforderungen mit sich.

Wir halten fest:

  • BYOD ist nur mit Vereinbarung zulässig
  • Arbeitgeber müssen grundsätzlich Arbeitsmittel stellen
  • Im Homeoffice hängt die Kostentragung stark vom Einzelfall ab
  • Klare Regelungen schützen beide Seiten

Rechtsanwalt Schulte empfiehlt abschließend:
„Klären Sie frühzeitig, wer welche Kosten trägt und ob Sie private Geräte nutzen sollen. Das schafft Sicherheit – für beide Seiten.“

Weitergehende Informationen zum Thema erhalten Sie bei Wagner + Gräf.

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