Der Influencer Vertrag
Das Fundament des Vertrages sollte eine im Vorfeld genau bestimmte Leistung sein, welche der Influencer erbringt. Es sollte unbedingt festgehalten werden, welche Art von Content auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht wird. Wie viele Beiträge und Storys wann und wie oft gepostet werden, ist vor der finalen Freigabe der Werbeanzeige abzusprechen.
Nutzungsrecht von Influencer und Unternehmen
Es ist ebenfalls enorm wichtig festzuhalten, welche Nutzungsrechte Influencer und Unternehmen an verwendeten Bildern, Videos und Texten haben. Wenn sich das Unternehmen diese Nutzungsrechte im Vorfeld einräumen lässt, können Rechtswidrigkeiten vermieden werden.
Werbekennzeichnung durch Influencer
Ob der Influencer seinen Pflichten nachgeht und die von ihm platzierte Werbung kennzeichnet, sollte im Vertrag explizit festgehalten sein.
Für den rechtssicheren Auftritt kann der Creator die Werbung mit dem Hashtag #werbung kennzeichnen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass sich dieser nicht hinter einer Vielzahl von Hashtags verbirgt.
Wenn der Beteiligter dieser Pflicht nicht nachgeht, könnte sich auch das beworbene Unternehmen haftbar machen. Bei einer im Vertrag niedergeschriebenen Absicherung können sich die Haftungsrisiken aus Unternehmersicht minimieren. Diese Regelung ist auch geltend bei anderen Rechtsverstößen durch den Werber.
Exklusivitätsvereinbarung
Ebenfalls sollte im Vertrag schriftlich geregelt sein, dass der Werber in einer bestimmten Zeit nicht für Konkurrenzprodukte wirbt. Das Unternehmen bevorzugt es natürlich, wenn der Influencer nicht gleichzeitig oder kurz nach dem beworbenen Produkt für einen Wettbewerber auftritt. Besonders attraktiv ist es hingegen für den Influencern nach der Kooperation auch weitere Werbeaufträge von dem Unternehmen zu erhalten.
Es ist auch möglich, die Regelung von Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die getroffene Vereinbarung aufzunehmen.