Neuer Bußgeldkatalog – gültig ab 9. November 2021

Ab heute, 9. November 2021, ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Es wird teurer für Temposünder und Falschparker aber auch bei anderen Verstößen!

Bußgeldkatalog 2021

Was ändert sich mit dem neuen Bußgeldkatalog?

Verstöße gegen die Geschwindigkeit werden mit bis zu dem doppelten Bußgeld bestraft. Härtere Fahrverbotsregelungen konnten sich aber nicht durchsetzen. Wenn man sein Auto falsch parkt oder auf einem Behindertenparkplatz abstellt, muss mit einem höheren Bußgeld rechnen. Neuregelungen gibt es auch für das Blockieren von Rad- und Fußwegen. Neu im Bußgeldkatalog ist ein Verwarngeld für das widerrechtliche Parken auf Parkplätzen für E-Autos und Car-Sharing. Und auch die Strafen bei Missachtung der Rettungsgasse wurden drastisch erhöht.

Welche Regelungen gelten nun bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Wenn man zu schnell unterwegs ist, muss man künftig bei fast allen Tatbeständen mit einem doppelt so teuren Bußgeld wie zuvor rechnen. Ab 21 km/h, die man zu schnell unterwegs ist, gibt es zur Geldstrafe noch einen Punkt in Flensburg. Bei Überschreitung der Geschwindigkeit von mindestens 26 km/h droht zudem ein Fahrverbot.

Mit wie viel Bußgeld muss man rechnen, wenn man falsch parkt?

Auch für Falschparker wird es teuer! Dies gilt um Übrigen nicht nur für Kraftfahrzeuge sondern auch für Rad- und E-Scooter-Fahrer.

Wer sich unberechtigterweise auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, muss tiefer in die Tasche greifen als zuvor und eine Strafe in Höhe von 55 Euro (statt zuvor 35 Euro) bezahlen. Wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, weil man vor einer Feuerwehrzufahrt parkt, muss man künftig mit 100 Euro Strafe und einem Punkt rechnen. 1 Punkt und 80 Euro Bußgeld bekommt man, wenn man länger als eine Stunde einen Rad- oder Gehweg blockiert und dabei eine Behinderung darstellt.

Neu im Bußgeldkatalog ist das Verwarngeld von 55 Euro für das Parken auf E-Auto und Car-Sharing Parkplätzen.

Fahrverbote werden durch falsches Parken oder Halten nach wie vor nicht ausgesprochen.

Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Die Missachtung der Rettungsgasse wird hart bestraft

Wer von nun an die Bildung einer Rettungsgasse missachtet, riskiert wie bisher ein 200 Euro Bußgeld und 2 Punkte. Neu ist das einmonatige Fahrverbot! Fährt man durch die gebildete Rettungsgasse, zahlt man mindestens 240 Euro Strafe und kassiert 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung kommt, wird ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro fällig. 

Missachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht

Strafen, bei denen beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder die sogar eine Sachbeschädigung nach sich ziehen, haben sich zum vorherigen Bußgeldkatalog verdoppelt.

Durchfahrtsverbote und Umweltverstöße

Wer das Durchfahrtsverbot missachtet oder Umweltverstöße begeht, muss künftig mit wesentlich höheren Strafen rechnen als zuvor. Teilweise steigen die Strafen um ein 8-faches.


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