Europäischer Datenschutztag 2021

Am 28. Januar ist der europäische Datenschutztag 2021.

Datenschutz

Am 28. Januar feiert die Datenschutzkonvention 108 ihren 40. Geburtstag. Zeitgleich findet der jährliche Europäische Datenschutztag statt.

Die Datenschutzkonvention 108 war der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz im Jahr 1981 und Vorbild für viele weitere Regelungen. Aufgrund stetiger Weiterentwicklungen wurde 2018 eine Änderung zur Modernisierung der Konvention beschlossen, die sogenannte Datenschutzkonvention 108+.

Während im vergangenen Jahr juristische Fragen zur Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) geklärt wurden, befasst sich die Veranstaltung in diesem Jahr mit Herausforderungen des internationalen Datentransfers aus Sicht der Datenschutzkonvention 108+ sowie der DSGVO. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder laden in diesem Rahmen am 28. Januar zur Onlineveranstaltung ein.

Wir nehmen den Europäischen Datenschutztag 2021 zum Anlass, das Zusammenspiel aus DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz genauer zu betrachten.

Ergänzung der DSGVO durch das neue Bundesdatenschutzgesetz

Wo die DSGVO viele sogenannte Öffnungsklausen enthält, was bedeutet, dass hier die Regelungen auf nationaler Ebene konkretisiert werden, schafft das BDSG-neu Abhilfe. Es handelt sich somit um eine Ergänzung zur DSGVO. 

Grundsätzliches zur DSGVO

Die DSGVO soll vor allem Verbraucher besser schützen, Grundrechte und Grundfreiheiten jeder natürlichen Person sollen gesichert sein. Sie besagt, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nicht erhoben oder verarbeitet werden dürfen, sofern es keine Rechtsvorschrift gibt, die die Erhebung bestimmt. Die Verarbeitung besonders sensibler Daten bedarf der Einwilligung der betroffenen Person, und die Personen müssen der Erhebung jederzeit widersprechen können. Unternehmen, bei denen Datenerhebung und -verarbeitung zum Tagesgeschäft gehören, benötigen laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten im Betrieb.

Ergänzung durch das BDSG-neu

Da die Datenschutzgrundverordnung Vorrang vor nationalem Recht hat, greift die BDSG-neu nur bei Aspekten, die die DSGVO offenlässt. So regelt es beispielsweise Strafvorschriften, da auf europäischer Ebene nur Bußgeldvorschriften gemacht werden können und die DSGVO daher keine Strafvorschriften festlegen kann.

Im Bereich der Datenerhebung sieht die DSGVO zum Beispiel Großteils nur die Erhebung von sehr sensiblen Daten in der Pflicht zur Benennung. Jedoch sieht sie explizit vor, dass die nationale Gesetzgebung weitere, detailliertere Regeln trifft. Auch hier greift das BDSG-neu. So gibt es viele weitere Fälle, in denen das neue Bundesdatenschutzgesetz die DSGVO ergänzt.

Das BDSG-neu ist also kein eigenständiges Gesetz, sondern eine nationale Ergänzung zur europäischen Datenschutzgrundverordnung.


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