Gesetzesänderungen im Oktober 2022

Ab Oktober 2022 gelten neue Gesetze und Regelungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen.

Neue Gesetze und Regelungen ab Oktober 2022

Gute Neuigkeiten für Minijobs ab Oktober

Ab 1. Oktober 2022 tritt die Minijob-Reform in Kraft. Zum einen erhöht sich der Mindestlohn auf 12 Euro. Die Erhöhung des Mindestlohns würde für geringfügig Beschäftigte bedeuten, dass diese entweder weniger Stunden in ihrem Job arbeiten können oder sozialversicherungspflichtig werden. Deshalb wird die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro angehoben.

Verpflichtung zur Heizungsprüfung

Aufgrund der Energiekrise 2022 sollen Gas-Heizungen optimal genutzt werden. Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) verpflichtet Besitzer von Gas-Heizungen dazu, ihre Heizung während der kommenden Heizperiode prüfen zu lassen. Gegebenenfalls muss die Heizung anschließend optimiert werden. Haben Sie Ihre Gas-Heizung seit Oktober 2020 schon einmal überprüfen lassen, entfällt diese Pflicht für Sie. Diese Prüfung muss eine fachkundige Person durchführen, z.B. Schornsteinfeger, Installateure oder Heizungsbauer.

Energiesparmaßnahmen für Unternehmen

Unternehmen müssen ab sofort Ihren jährlichen Gesamtenergieverbrauch ermitteln. Liegt dieser bei über 10 Gigawattstunden, müssen sie entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen planen und innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Diese Maßnahmen müssen Firmen entsprechend dokumentieren.

Infos zu den Gesetzesänderungen ab Oktober 2022

Strengere Corona-Regeln für Firmen ab Oktober

Seit Mai 2022 hatten sich die Corona-Verordnungen gelockert. Ab Oktober 2022 tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wieder in Kraft. In Firmen muss ab sofort wieder der Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen eingehalten werden. Ist dieser tätigkeitsbedingt nicht möglich, müssen wieder medizinische Masken getragen werden. Diese hat das Unternehmen bereitzustellen. Ebenso muss ausreichend gelüftet werden und die Firma muss genügend Möglichkeiten zur Handhygiene bereitstellen. Um Personenkontakte zu vermindern, müssen Firmen ihren Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice anbieten, soweit möglich.

Wann ist man vollständig geimpft?

Um nach dem Infektionsschutzgesetz als vollständig geimpft zu gelten, müssen Sie dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft und einmal genesen sein. Die ist besonders wichtig in Einrichtungen, wo für Mitarbeitende eine Impfpflicht gilt. Hier müssen Arbeitgeber ab Oktober 2022 alle Angestellten beim Meldeportal des Bundeslandes melden, die nach dieser Regelung als nicht vollständig geimpft gelten.


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