KFZ-Steuern: berechnen, absetzen und sparen

Wir zeigen, wie Sie Ihre KFZ-Steuer berechnen, was sie absetzen können und wie Sie dadurch sparen.

Berechnung Kfz-Steuer

Ab diesem Jahr steigt für Neufahrzeuge mit hohem Spritverbrauch die KFZ-Steuer. Wir zeigen, wie Sie Ihre KFZ-Steuer berechnen, was sie absetzen können und wie Sie dadurch sparen.

KFZ-Steuer Rechner

Mit den für 2021 angekündigten Änderungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz steigt der Jahresbeitrag für Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch. Für davor zugelassene Fahrzeuge bleibt alles wie bisher, Elektrofahrzeuge bleiben weiterhin bis 2025 von der KFZ-Steuer befreit.

Mit dem KFZ-Steuer Rechner des Bundesministeriums der Finanzen kann jeder kostenfrei die Jahressteuer berechnen. Wählen Sie dazu Ihre Fahrzeug- und Antriebsart im Rechner aus. Anschließend entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein Hubraum und CO-2 Wert und setzen ggf. den Haken bei „Saisonkennzeichen“:

Beispielhafte Rechnung der Kfz-Steuer

Im Anschluss wird Ihnen die Höhe der KFZ-Steuer für Ihr Fahrzeug angezeigt. Der Rechner funktioniert allerdings nur in einfachen Fällen und bildet keine Steuerbefreiungen oder Aufschläge ab.

KFZ-Steuern absetzen?

Grundsätzlich kann die KFZ-Steuer nur bei einem Dienstwagen abgesetzt werden. Unternehmer und Selbstständige können die Steuer sowie auch Kosten zur Anschaffung und zum Erhalt des Fahrzeugs absetzen, wenn das Fahrzeug mehr als 50% dienstlich genutzt wird. Für diesen Nachweis muss dem Finanzamt ein Fahrtenbuch vorgelegt werden, das es sorgfältig zu führen gilt. Für den privaten PKW gibt es diese Möglichkeit nicht. Grund dafür ist, dass Kauf und Besitz eines privaten Fahrzeugs keine Verpflichtung ist, sondern eine freiwillige Entscheidung.

Entfernungspauschale

Wenn ein Arbeitnehmer aber mit dem privaten PKW zur Arbeit fährt, kann er diese Fahrten über die sogenannte Entfernungspauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Pro gefahrenen Kilometer beträgt die Pauschale 0,30 EUR für die Strecke vom Hauptwohnsitz zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei einer 5-Tage Arbeitswoche können pauschal bis zu 230 Fahrten abgesetzt werden, bei einer 6-Tagewoche sind es 280 Fahrten. Pro Tag kann nur eine Fahrt geltend gemacht werden.  Für Dienstreisen oder andere berufliche Fahrten kann hingegen die gesamte Strecke abgesetzt werden.

Haftpflichtversicherung

Arbeitnehmer können zudem die KFZ-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen, wenn sie der Versicherungsnehmer sind. Das gilt sowohl für beruflich als auch privat genutzte Fahrzeuge. Bei Teil- oder Vollkaskoversicherung kann die Haftpflichtversicherung nur teilweise abgesetzt werden.

Wenn das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, sind die Kosten im Rahmen der Sonderausgaben als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ anzugeben. Bei rein beruflicher Nutzung fällt die Versicherung unter Werbungskosten. Wird das Fahrzeug für beides genutzt, so ist anteilig die berufliche Nutzung unter Werbungskosten und die private Nutzung bei den Sonderausgaben aufzuführen.

Ob sich das Absetzen der Versicherung wirklich lohnt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Allerdings können Sie die KFZ-Steuer von Anfang an geringer halten, wenn Sie ein paar Dinge berücksichtigen:

Achten Sie schon beim Kauf des Fahrzeugs auf den angegebenen CO2-Austoß, oder greifen sie gleich zum staatlich geförderten Elektrofahrzeug. Wenn Sie jährlich zahlen, fallen keine Aufschläge an. Auch bei einer niedrigeren Schadstoffklasse fallen die Steuern geringer aus. Das Umrüsten Ihres Fahrzeugs kann ebenfalls Einsparungen mit sich bringen. Wenn sie einen Oldtimer fahren, fällt der Steuersatz deutlich geringer aus als bei anderen Fahrzeugen.


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