Kindersitz Auswahl – Was ist Pflicht? Worauf muss ich achten?

Wir berichten, worauf Sie beim Kindersitz achten sollten und welche Vorschrift Sie einhalten müssen. So ist Ihr Kind optimal gesichert und Sie müssen kein Bußgeld fürchten.

Kindersitz Auswahl: Kleinkind wird im Kindersitz angegurtet

Laut Gesetz zählen Alter und Körpergröße

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Kindersitz bis zum Ende des zwölften Lebensjahres Pflicht. Erreicht das Kind schon vorher eine Körpergröße von 1,50 m, darf es auch unter 12 Jahren ohne Kindersitz fahren. Erst wenn das Kind aufgrund seiner Größe und Statur nicht mehr in einen Kindersitz passt, sollten Sie bei der Kindersitz Auswahl auf ein Sitzkissen umsteigen, nicht früher.

Bei der Kindersitz Auswahl zählt die Körpergröße

Das Kind sitzt nur dann sicher im Auto, wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bei der Kindersitz Auswahl das richtige Kindersitz-Modell wählen. Im Laufe der Zeit wird das Kind größer und schwerer, daher benötigt es stets einen Kindersitz, der für seine Größe geeignet ist. Seit 2013 gibt es in Europa die sogenannte „i-Size“-Norm, nach der Kindersitze zugelassen werden.

Die meisten Kindersitze sind allerdings mit anpassungsfähigen Gurten und Sitzschalen ausgestattet, die „mitwachsen“ und dadurch mehrere Größenklassen abdecken.

Wichtig: Das Kind darf nicht erst in den Sitz „reinwachsen“! Ist der Sitz zu groß, kann er das Kind nicht ausreichend sichern.

Rückwärts ist die optimale Position

Da die meisten Autounfälle mit frontalem Aufprall passieren, empfiehlt die „i-Size“-Norm einen Kindersitz, der gegen die Fahrtrichtung ausgerichtet ist. Bestenfalls bis zu einem Alter von vier Jahren. Eine „Babyschale“ darf sogar nur gegen die Fahrtrichtung positioniert werden, da sie Kopf, Nacken und Rücken so am besten schützt.

Das sollten Sie bei jeder Autofahrt kontrollieren:

  • Beim Anschnallen müssen die Gurte fest genug sitzen.
  • Bei einem Rückwärtssitz für die Beifahrerseite darf der Frontairbag nicht aktiv sein.
  • Die Verbindung zwischen Kindersitz und Auto muss stabil sein, mit dem richtigen Gurt bzw. ISOFIX.
  • Der Sitz muss weiterhin für Größe und Gewicht des Kindes geeignet sein.

Vorsicht bei der gebrauchten Kindersitz Auswahl

Wenn Sie sich bei der Kindersitz Auswahl für einen gebrauchten entscheiden, gelten ähnliche Kriterien wie beim Fahrradhelm. Der Kindersitz muss der aktuellen Prüfnorm entsprechen. Die aktuelle Prüfziffer ist UN Reg. 129. Auch die vorherige Nummer UN ECE Reg 44 darf bei gebrauchten Kindersitzen momentan noch verwendet werden. Der Kindersitz darf in keiner Weise verformt oder gerissen sein. Achten Sie darauf, dass die Gurtpolster vorhanden und noch in Ordnung sind. Kontrollieren Sie den Sitz auf fehlende Teile. Ist eine Schraube locker oder fehlt ganz, kann die ganze Konstruktion instabil werden.

Damit der Kindersitz ins Fahrzeug passt …

Holen Sie vor der Kindersitz Auswahl am besten Empfehlungen von Ihrem Fahrzeughersteller ein. Manche Kindersitze können Sie nämlich nur mit dem Sitz, andere sogar mit der Karosserie verbinden – per ISOFIX. Und nicht jeder Sitz passt optimal in jedes Fahrzeug. Achten Sie darauf, wie der Kindersitz z.B. bei ADAC oder Stiftung Warentest abschneidet, um die beste Qualität zu erhalten. Lassen Sie das Kind vor dem Kauf am besten Probe sitzen.

Andere Länder, andere Vorschriften bei der Kindersitz Auswahl

Informieren Sie sich vor Urlaubsantritt über die Vorschriften in anderen Ländern. So müssen Kinder in Österreich z.B. bis zum Ende des 14. Lebensjahres im Kindersitz fahren. In manchen Ländern gelten auch spezielle Regeln für das Mitfahren auf dem Beifahrersitz.
Ausführliche Informationen zu Tempolimit-Unterschieden in anderen Ländern erhalten Sie in unserem Beitrag „Länder ohne Tempolimit„.

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