Wer kann eine Bewertung abgeben?
In Deutschland kann grundsätzlich jeder ab 16 Jahren, der ein Google-Konto besitzt eine Rezension schreiben. Bei jeder Bewertung wird der im Google-Konto des Verfassers hinterlegte Name für jedermann sichtbar angezeigt. Das kann ein Klarname sein, muss es aber nicht.
Rechtlich muss der Bewertende zudem Ihre Leistung getestet, gekauft oder zumindest Kontakt mit Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden gehabt haben und sein persönliches Kundenerlebnis schildern. Leider ist das aber nicht garantiert.
Welche Bewertungen sind nicht zulässig?
Bei der Frage, welche Bewertungen unzulässig sind, kann man sich an den Richtlinien für veröffentlichte Inhalte von Google orientieren.
Diese gelten auch für Rezensionen und enthalten eine Auflistung der verbotenen bzw. eingeschränkt zulässigen Inhalte . Bewertungen werden seitens Google automatisch mit Hilfe Künstlicher Intelligenz auf unangemessene Inhalte geprüft. Dazu zählen Verstöße gegen die folgenden Kriterien:
- Respektvolle Kommunikation (Belästigung, Hassrede, Anstößige Bemerkungen, personenbezogene Daten)
- Irreführende Inhalte (gefälschte Interaktionen, Identitätsdiebstahl, Fehlinformationen, Falschdarstellung)
- Nicht jugendfreie Inhalte (Obszönitäten und vulgäre Sprache, sexuell explizite Inhalte, nicht jugendfreie Inhalte, Gewaltdarstellungen)
- Eingeschränkt zulässige, gefährliche und illegale Inhalte (eingeschränkt zulässige Inhalte, gefährliche Inhalte, illegale Inhalte, Schutz von Kindern, terroristische Inhalte)
- Informationsqualität (nicht themenbezogene Inhalte, Werbung und Anwerbung, unsinnige und ich wiederholende Inhalte)
Bewertungen löschen lassen
Wenn Sie auf Ihrem Google Unternehmensprofil eine Bewertung sehen, die Ihrer Meinung nach gegen die Google Kriterien verstößt, sollten Sie prüfen, ob die Möglichkeit besteht, diese löschen zu lassen und eine Entfernung bei Google beantragen. Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, und als solche erkannt werden, werden auch direkt von Google selbst gelöscht. Dabei können jedoch einzelne Inhalte übersehen werden.
Bitte beachten Sie, dass nur weil Ihnen eine Rezension nicht so gefällt, sie diese nicht einfach löschen können. Bewertungen können nur von Google selbst gelöscht werden.
Rechtliche Schritte zur Löschung einer Bewertung
Im Einzelfall kann Google auch eine juristische Begründung zu Ihrer Meldung fordern – in diesem Fall sollten Sie sich einen Anwalt suchen. Verschiedene Anwälte, die auf Reputationsschutz und Beschwerden bei Google spezialisiert sind, können Sie rechtlich beraten.
Aber auch Sie können anwaltliche Beratung bei der Löschung von negativen Rezensionen oder rechtlichen Schritten bei beispielsweise rufschädigenden oder beleidigenden Kommentaren suchen.
Vorsicht!
Sollten Sie ungefragt ein Angebot erhalten, schlechte Bewertungen für Sie zu löschen, ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Auch vorformulierte Schreiben aus dem Internet sind kritisch zu betrachten, da sie nicht auf jeden Einzelfall bezogen werden können.