Der Abend ist länger geworden als geplant, nach einigen Gläsern Wein oder Bier geht es deshalb mit dem Fahrrad nach Hause. Denn dafür – so denken viele – gibt es keine Promillegrenze. Das ist jedoch ein gefährlicher Trugschluss. Auch Fahrradfahrer dürfen nicht betrunken im Straßenverkehr unterwegs sein. Zwei Grenzwerte sind dabei zu beachten.
Zwei wichtige Grenzwerte
Schon bei 0,3 Promille sieht der Gesetzgeber eine relative Fahruntauglichkeit. Das heißt: Fällt ein Fahrradfahrer durch Schlangenlinien, unsicheres Verhalten oder andere alkoholbedingte Beeinträchtigungen auf, könnte das zu Konsequenzen für Sie führen. Dazu zählen eine Strafanzeige, zwei Punkte in Flensburg und hohe Bußgelder. Wird eine Alkoholkonzentration zwischen 0,3 und 1,6 Promille festgestellt, gilt ein Fahrradunfall in den meisten Fällen als Beleg für die relative Fahruntauglichkeit.
Trotz der möglichen Strafe liegt eine tatsächliche Sanktion im Ermessensspielraum der Polizisten, die eine Kontrolle durchführen. Beherrscht ein Fahrer sein Rad trotz Alkoholkonsums sicher, folgen weder Bußgeld noch Anzeige. Dies ändert sich jedoch, sobald der zweite Grenzwert von 1,6 Promille erreicht ist. Dann liegt eine sogenannte absolute Fahruntauglichkeit vor. In diesem Fall geht der Gesetzgeber davon aus, dass es nicht mehr möglich ist, sich sicher auf dem Fahrrad zu bewegen. Entsprechend stark wird ein solches Verhalten bestraft. Drei Punkte in Flensburg und eine Strafanzeige sind sicher. Das Bußgeld liegt in der Regel im Bereich eines Nettomonatsgehaltes. Möglicherweise ist außerdem die Aufforderung zur Teilnahme an einer MPU damit verbunden. Ist das der Fall, muss diese bis zu einem bestimmten Termin erfolgreich bestanden werden. Geschieht das nicht, kann nach einer negativen MPU nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern sogar das Fahren mit dem Rad untersagt werden.
Promillegrenze für Fahrradfahrer in der Probezeit
Anders als beim Autofahren gibt es auf dem Fahrrad keine Unterscheidung zwischen Fahranfängern und anderen Verkehrsteilnehmern. Für unter 21-Jährige Radler gelten daher die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass sie die Altersgrenze für den Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit überschritten haben.
Alkoholgrenze für Radler im Ausland
Die deutschen Gesetze können keinesfalls auf ausländische Staaten übertragen werden. Hier gelten andere Vorschriften, die häufig wesentlich strenger sind als hierzulande. Oft liegt die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit bereits bei einem Promillewert von 0,5. In Tschechien dürfen Fahrradfahrer unabhängig von der Probezeit und ihrem Fahrverhalten gar keinen Alkohol zu sich nehmen, bevor sie zur Radtour starten.
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