Rechte und Pflichten bei Teilzeitarbeit

Die Arbeit in Teilzeit erfreut sich wachsender Beliebtheit. Wir erklären Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Rechte und Pflichten bei Teilzeitarbeit

Die grundlegenden Regeln der Teilzeitarbeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgesetzt.

Demnach haben Beschäftigte in einem Unternehmen grundsätzlich Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht
  • dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen
  • die Person innerhalb der letzten 2 Jahre keinen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt hat
  • der Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer hat

Wer sich bereits in Teilzeitarbeit befindet und seine Arbeitszeit wieder verlängern möchte, hat keinen allgemeingültigen Rechtsanspruch. Arbeitgeber müssen die betroffenen Arbeitnehmer nach § 9 TzBfG allerdings bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigen, wenn diese mindestens gleich geeignet sind, wie andere Bewerber und ihren Wunsch nach Verlängerung in Textform geäußert haben.

Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber ist nach § 8 TzBfG verpflichtet den Arbeitnehmern, nachdem diese ihren Wunsch zur Teilzeitarbeit schriftlich geäußert haben, bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn eine schriftlich festgehaltene Lösung zu unterbreiten. Die Gespräche hierzu sind mit dem Ziel einer Vereinbarung zu führen. Lehnt der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nicht bis spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich ab, tritt die Teilzeit automatisch in Kraft. Ablehnen kann der Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit nur, wenn betriebliche Gründe dieser Vereinbarung entgegenstehen. Die Ablehnung hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Nach § 10 TzBfG muss er außerdem auch Teilzeitkräften die berufliche Aus- und Weiterbildung ermöglichen.

Arbeitnehmerpflichten

Ein Arbeitnehmer, der in Teilzeit arbeiten möchte, muss dies nach § 8 TzBfG bis spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit inklusive der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit schriftlich äußern. Begründungen sind nicht verpflichtend, können aber hilfreich sein.


Ähnliche Artikel


Nach oben