Gerade im Sommer sieht man Motorradfahrer auch gerne einmal mit Jeans, T-Shirt und Turnschuhen auf dem Motorrad, wenn es heiß ist. Verständlich ist es ja, dass man im Hochsommer keine Lust auf schwarze Lederkluft hat. Aber welche Schutzkleidung Motorradfahrer tragen müssen und was sind die Folgen, wenn sie es nicht tun?
Verkehrsrecht: Helmpflicht ja – Pflicht zur Schutzkleidung nein
Im Verkehrsrecht gibt es tatsächlich nur die Pflicht für Motorradfahrer, einen Helm zu tragen (§ 21 a Abs. 1 StVO). Es gibt kein Gesetz, dass einem Motorradfahrer vorschreibt eine besondere Motorradschutzkleidung zu tragen: Lederstiefel, Nierengurt, Handschuhe und Motorradjacke sind daher kein Muss. Wer also mit Turnschuhen und Jeans auf dem Motorrad fahren will, der darf das grundsätzlich auch tun.
Haftung: Mitverschulden an den eigenen Verletzungen, wenn die Schutzkleidung fehlt?
Klar ist: Trägt ein Motorradfahrer keine besonderen Protektoren und Motorradstiefel, ist das Verletzungsrisiko bei einem Unfall erhöht. Deswegen stellt sich die Frage, ob man als Motorradfahrer im Falle eines Unfalls dann nicht eine gewisse Teilschuld an seinen Verletzungen hat, wenn man keine Schutzkleidung trägt. Eine solche Teilschuld heißt im Verkehrsrecht Mitverschulden (§ 254 BGB): Ein Mitverschulden wird angenommen, wenn man nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen trifft, um sich selbst vor Schäden zu schützen. Folge des Mitverschuldens wäre, dass der verletzte Motorradfahrer nach einem Motorradunfall weniger Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hat – sogar wenn er selbst für den Unfall nichts kann.
Tatsächlich gab es bisher Gerichtsentscheidungen, die dem Motorradfahrer ein Mitverschulden an seinen Verletzungen gaben mit der Folge, dass seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld reduziert wurden.
- So entschied das OLG Brandenburg, dass bei einem Motorrad, zur Minderung des eigenen Verletzungsrisikos Motorradstiefel getragen werden müssen (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 – 12 U 29/09).
- Derselben Meinung ist das Düsseldorfer OLG: Ein Motorradfahrer, der sich in den Verkehr begibt, hat Schutzkleidung zu tragen, um eine Gefahr für sich möglichst gering zu halten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 – 1 U 182/06).
Aktuelle Urteile
Die neuere Rechtsprechung verlangt das Tragen von Schutzkleidung allerdings nicht. Allein aus dem Grund, dass das Verletzungsrisiko sinkt, wenn ein Motorradfahrer Schutzkleidung trägt, folgt keine rechtliche Pflicht für den Motorradfahrer, mit Schutzkleidung zu fahren.
Nur wenn es ein allgemeines Verkehrsbewusstsein gibt, dass beim Motorradfahren immer vollständige Schutzkleidung zu tragen ist, kann bei fehlender Motorradkleidung ein Mitverschulden an eigenen Verletzungen bei einem Motorradunfall angenommen werden (BGH, Urteil vom 17.06.2014, Az.: VI ZR 281/13). Ein solches „Verkehrsbewusstsein“ existiert aber bisher nicht.
- Turnschuhe statt Motorradstiefel:
Das OLG München stellte fest, dass es keine generelle Pflicht gibt, auf einem Motorrad Motorradstiefel zu tragen. Turnschuhe zu tragen führt nicht zu einem Mitverschulden (OLG München, Endurteil v. 19.05.2017, Az.: 10 U 4256/16). Ähnlich entschied das Landgericht Heidelberg bei einem Rollerfahrer (LG Heidelberg, Urteil vom 13. März 2014, Az.: 2 O 203/13).
- Jeans statt lederne Motorradhose:
Auch Jeans und Straßenschuhe auf dem Motorrad zu tragen führt bei einem Unfall nicht zu einem Mitverschulden hinsichtlich der Verletzungen. (Urteil vom 15. Mai 2013; Az. 18 O 148/08). Genauso entschied das OLG Nürnberg im Falle einer Arbeitshose statt einer Motorradhose (Beschluss vom 9. April 2013, Az.: 3 U 1897/12).
Schutzkleidung für Motorradfahrer: kein rechtliches Muss, aber ein Muss für Ihre Sicherheit!
Insgesamt kann man die sommerlichen Motorradfahrer daher beruhigen: Eine rechtliche oder sonst allgemein übliche Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung gibt es nicht. Nichtsdestotrotz ist Motorradfahren ohne Protektoren nicht empfehlenswert, da das Verletzungsrisiko höher ist. Der Gesundheit zu Liebe sollten Sie daher auch im Sommer nicht auf die Schutzkleidung beim Motorradfahren verzichten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wenn Motorradfahrer keine angemessene Schutzkleidung tragen und in einen Unfall verwickelt werden, können sie ein gewisses Mitverschulden an ihren Verletzungen haben. Dies könnte zu einer Reduzierung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld führen, selbst wenn sie nicht primär für den Unfall verantwortlich sind. Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zur spezifischen Schutzkleidung gibt, ist das Tragen solcher Kleidung unerlässlich, um das Verletzungsrisiko zu minimieren und die eigene Sicherheit zu gewährleisten.
In Fahrschulen für Motorradfahrer ist in der Regel eine umfassende Schutzkleidung vorgeschrieben. Dies kann umfassen: einen geeigneten Motorradhelm, eine Motorradjacke, Motorradhose, Motorradhandschuhe und robuste Motorradstiefel. Die genauen Anforderungen können je nach Fahrschule variieren, aber das Ziel ist immer, den Fahrschülern eine angemessene Schutzausrüstung bereitzustellen, um Verletzungen zu minimieren.
Beim Motorradfahren ist es empfehlenswert, eine umfassende Schutzausrüstung zu tragen, um Verletzungen zu minimieren. Dazu gehören ein hochwertiger Motorradhelm, eine strapazierfähige Motorradjacke und -hose aus Leder oder einem anderen abriebfesten Material, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel. Diese Schutzkleidung bietet Schutz vor Verletzungen bei Stürzen und Unfällen und sollte daher bei jeder Fahrt getragen werden, unabhängig von den Witterungsbedingungen.
Ja, es gibt einige Gegenstände, die Motorradfahrer mitführen sollten, um auf unerwartete Situationen vorbereitet zu sein. Dazu gehören ein Verbandskasten, ein Warndreieck und gegebenenfalls eine Warnweste. Obwohl für Motorradfahrer keine gesetzliche Pflicht zur Mitführung dieser Gegenstände besteht, ist es ratsam, sie mitzuführen, um im Falle eines Unfalls oder einer Panne schnell reagieren zu können und die Sicherheit zu gewährleisten.