Silvester 2022 – Alle Regelungen zu privatem Feuerwerk

Nachdem die letzten Jahre pandemiebedingt ein privates und teilweise auch grundsätzliches Feuerwerksverbot in Städten und Kommunen galt, herrscht bei vielen Verunsicherung darüber, was 2022 erlaubt sein wird. Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

Feuerwerk Regelungen an Silvester

Feuerwerk legal erwerben und abbrennen: Die Regelungen

2022 wird es kein grundsätzliches Verbot von Feuerwerk und Böllern geben. Somit gelten für den Verkauf wieder dieselben Regelungen wie vor Corona: Personen ab 18 Jahren können in Deutschland legal Feuerwerksartikel der Kategorien F1 und F2 erwerben.

Zu Kategorie F1, die auch Kleinstfeuerwerk genannt wird, gehören beispielsweise Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Dieses Feuerwerk kann das ganze Jahr über legal ab 12 Jahren erworben werden.

Unter Kategorie F2, Kleinfeuerwerk, fällt das typische Silvesterfeuerwerk wie beispielsweise Raketen oder Batterien. Solche Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur zwischen dem 29.12. und 31.12. an über 18-jährige Personen verkauft und ausschließlich am 31.12. und 01.01. legal gezündet werden.

Vorsicht vor Feuerwerk aus dem Ausland!

Jedes Jahr fahren viele Menschen über die Grenzen, um sich mit Raketen für Silvester einzudecken. Hierbei ist jedoch große Vorsicht geboten. In Deutschland muss jeder pyrotechnische Artikel mit einer Registriernummer und einem CE-Zeichen versehen sein, die bei ausländischem Feuerwerk oft fehlen. In Deutschland prüft die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung) jedes Feuerwerk und versieht dieses mit der Nummer 0589. Ein von der BAM überprüftes Feuerwerk wäre beispielsweise mit einer solchen Registriernummer versehen: 0589 – F2 – 5678.

Nicht nur, dass der Erwerb von nicht geprüftem Feuerwerk illegal ist, es kann durch die fehlende Sicherheitsüberprüfung auch zu gefährlichen Unfällen kommen. Daher sollte nur offiziell geprüftes Feuerwerk gekauft werden.

Wo darf trotzdem nicht geböllert werden?

Auch, wenn in diesem Jahr nicht grundsätzlich der private Gebrauch von Feuerwerk und Böllern verboten ist, gibt es dennoch Regelungen, an die Sie sich halten müssen.

So besteht beispielsweise nach der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) ein Verbot von Pyrotechnik unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders gefährdeten Gebäuden und Anlagen, zu denen beispielsweise Fachwerk- und Reethäuser gehören.

Zudem haben einige Städte auch dieses Jahr wieder Verbotszonen in der Innenstadt angekündigt. Dies soll eine Ansammlung von Menschenmengen vermeiden und dem Schutz von Personen und historischen Gebäuden und Denkmälern dienen. Nähere Informationen zu diesen Zonen finden Sie auf der jeweiligen Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Bei Verstößen kann es teuer werden

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, kann je nach Bundesland und Verstoß mit Bußgeldern oder Geldstrafen bis zu 50.000 € oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren rechnen.

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